8234/J XXV. GP

Eingelangt am 23.02.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Dr. Walter Rosenkranz

und weiterer Abgeordneter

 

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Nicht genügend in Volksschulen

 

„Sitzenbleiben bald verboten“, „Sitzenbleiben nur in Ausnahmefällen“ und ähnlich lauteten die Überschriften in den Printmedien am 18. Februar 2016, anlässlich Ihrer Ankündigung, Ziffernnoten und Sitzenbleiben in den ersten drei Volksschulklassen abschaffen zu wollen. Auslöser dafür war der Fall einer Volksschulklasse, in der es eine gehäufte Anzahl von Kindern gab, die zum Aufsteigen in die nächste Schulklasse nicht berechtigt waren. Über die tatsächliche Anzahl von Fünfern an Volksschulen ist indessen wenig bekannt.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen die folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie viele Volksschüler hatten im Semesterzeugnis des Schuljahres 2015/16 einen Fünfer/Nicht genügend bzw. eine allfällige negative verbale Beurteilung?

2.     Wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?

3.     Wie verteilen sich diese auf die Schulstufen?

4.     Wie viele dieser Volksschüler haben eine nicht-deutsche Umgangssprache?

5.     Wie viele dieser Volksschüler haben eine ausländische Staatsangehörigkeit?

6.     Wie viele Volksschüler hatten im Semesterzeugnis des Schuljahres 2015/16 mehrere Fünfer/Nicht genügend bzw. wie viele Fünfer/Nicht genügend/negative Beurteilungen?

7.     Wie verteilen sich diese auf die Bundesländer?

8.     Wie verteilen sich diese auf die Schulstufen?

9.     Wie viele dieser Volksschüler haben eine nicht-deutsche Umgangssprache?

10.  Wie viele dieser Volksschüler haben eine ausländische Staatsangehörigkeit?

11.  Wie verteilen sich diese Fünfer/Nicht genügend/negativen Beurteilungen auf die Unterrichtsgegenstände nach Schulstufen?