8235/J XXV. GP

Eingelangt am 23.02.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Mölzer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend die „Übergangsstufe für Flüchtlinge“

 

Für Jugendliche ohne Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch wurden seitens des Bundesministeriums für Bildung und Frauen Lehrgänge in berufsbildenden und höheren Schulen genehmigt, die als angemessenes Bildungsangebot für die betroffenen Jugendlichen dienen sollen. Die Übergangsstufe für berufsbildende mittlere und höhere Schulen für Jugendliche ohne Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch wurde österreichweit  an 40 Standorten genehmigt. Der Lehrgang ist ein Bildungsangebot im Rahmen der Privatwirtschaftsverwaltung des Bundes. Die damit neu geschaffene Unterrichtsform richtet sich an jene Jugendlichen die die Schulpflicht in einem anderen Land abgeschlossen haben, aber dem Unterricht des ersten Jahrgangs einer BMHS nicht vollständig folgen können, oder in die erste Klasse einer BMHS zwar aufgenommen wurden, jedoch am Unterricht noch nicht erfolgreich teilnehmen können.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie viele Jugendliche nehmen im aktuellen Schuljahr an der sogenannten „Übergangsstufe für Flüchtlinge“ teil?
  2. Wie verteilen sich die Teilnehmer auf die jeweiligen Schulstandorte?
  3. Wie erfolgt die Vergütung der Lehrkräfte?
  4. Wie hoch belaufen sich die voraussichtlichen Kosten der „Übergangsstufe für Flüchtlinge“?
  5. Welche konkreten Voraussetzungen müssen die Teilnehmer der „Übergangsstufe für Flüchtlinge“ erfüllen?
  6. Welche Möglichkeiten bieten sich den Teilnehmern der „Übergangsstufe für Flüchtlinge“ nach Abschluss dieser?