8236/J XXV. GP
Eingelangt am 23.02.2016
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ANFRAGE
der Abgeordneten Peter Wurm
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend kommt bald die Bankomatgebühr?
Wie dem "WirtschaftsBlatt" vom 03.02.2016 zu entnehmen ist, könnte die kostenlose Bankomatabhebung schon bald Geschichte sein. Die Bawag P.S.K. sowie die Bawag-Tochter Easybank haben aus diesem Grund einen neuen Passus in ihre Richtlinien aufgenommen, in dem es wie folgt heißt:
(…) Betreiber von Geldautomaten („Dritte“), mit welchen die BAWAG P.S.K. keinen diesbezüglichen Vertrag abgeschlossen hat, können die Durchführung von Kartentransaktionen, insbesondere Bargeldbehebungen, an Geldautomaten gegen Verrechnung eines gesonderten Entgelts anbieten. (…)
Bei der Bawag heißt es dazu, dass es "in Zukunft vorkommen kann", dass ein Bankomatbetreiber die Geldbehebung nur gegen Entgelt anbietet. Darüber wird der Karteninhaber am Beginn des Behebungsvorganges am Schirm des Geldausgabeautomaten direkt informiert. Derzeit gebe es in Österreich keine Betreiber, die ein derartiges Entgelt einheben würden, das "kann aber in Zukunft vorkommen".
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
ANFRAGE
1. Welche Stellung nehmen Sie allgemein zu der in Zukunft möglichen Bankomatgebühr ein?
2. Ist Ihnen bekannt, wie konkret die Pläne zur Umsetzung einer Bankomatgebühr in Österreich sind (zB. Höhe der Gebühr? Einführung wann genau? Welche Bankinstitute? usw.)?
3. Ist Ihnen bekannt, ob es bereits Vorbereitungen in anderen österreichischen Bankinstituten gibt, ihre Richtlinien um ebendiesen Passus zu erweitern?
4. Um welche Geldautomaten („Dritte“) konkret würde es sich dabei handeln?
5. Welche Maßnahmen werden Sie setzen, um dieser konsumentenfeindlichen Vorgehensweisen entgegenzuwirken?