8238/J XXV. GP

Eingelangt am 23.02.2016
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
sowie weiterer Abgeordneten
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend strafrechtliche Vorkommnisse in Asylunterkünften

Der Artikel vom 30.01.2016 welcher in der Onlineausgabe der „Krone“ zuletzt abgerufen am 02. Februar 2016 unter 

http://www.krone.at/tirol/Verschweigt_Polizei_Straftaten-Asylwerber-Story-493670

erschienen ist, widmet sich kriminellen Machenschaften von Asylwerbern. Dem Artikel zu entnehmen beruhen die dort angeführten Vorfälle auf Polizeimeldungen.

Laut dem Artikel stürmten fünf afghanische Asylwerber mit einem Messer und einer Pistole bewaffnet die Unterkunft dreier Landmänner und erbeuteten dadurch ein Mobiltelefon sowie Bargeld.

Weiters wird berichtet, dass in Innsbruck ein Flüchtling am 22. Jänner, welcher aufgrund von Verdacht auf Körperverletzung von der Polizei festgenommen in seiner Zelle seine große Notdurft verrichtete. Anschließend hat er diese nicht nur auf seinem Körper sondern auch in seiner Zelle verteilt.

In dem Artikel ist außerdem von einem Streit zwischen einem Syrer (19) und einem Eritreer (25) zu lesen, welcher in einem blutigen Konflikt endete in dem beide mit Messern aufeinander losgingen.

Auch freiwillige Helfer werden Opfer gewaltätiger Asylwerbern. So geschehen in einem Unterländer Asylheim, wo einem dieser Helfer angeblich die Nase zertrümmert wurde.

Das oft angeführte Argument, dass dies alles nur unglückliche Einzelfälle seien, ist nach dem oben bezeichneten Kroneartikel nur noch schwer zu glauben. Durch die ansteigende Zahl der Flüchtlinge sind in den Asylaufnahmezentren sehr oft viele Menschen auf doch sehr engen Raum untergebracht. Da sich der Tagesablauf von Asylwerbern ziemlich eintönig gestaltet kommt es rasch zu Langeweile. Dies erhöht nicht nur das Konfliktpotenzial sondern gleichzeitig auch das Gewaltpotenzial.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

ANFRAGE

1.    Sind dem Innenministerium die oben bezeichneten Vorfälle bekannt und können bestätigt werden?

2.    Wenn nein, warum weiß das Bundesministerium von Vorfällen dieser Art nicht Bescheid?

3.    Wenn ja, welche Folgen haben die straffällig gewordenen Asylweber zu befürchten?

4.    Werden Asylwerber die  eine Straftat begehen strafrechtlich verfolgt?

5.    Wenn ja, wurden die oben beschrieben Vorkommnisse zur Anzeige gebracht?

6.    Sind dem Innenministerium weiterer solcher Vorfälle bekannt?

7.    Wenn ja, welche? (Aufgeschlüsselt nach Ort und Datum)

8.    Ab wann aben straffällige Asylwerber ihr Aufenthaltsrecht verwirkt?