8241/J XXV. GP
Eingelangt am 23.02.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Riemer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Gesundheit
betreffend kein Kodein für Kinder
Besonders in der kalten Jahreszeit leiden viele an quälenden Husten. Oft werden dann Antibiotika verschrieben die in vielen Fällen aber nicht helfen, da der Husten meist durch Viren ausgelöst wird. Deswegen setzte man in der Vergangenheit dann kodeinhaltige Hustensäfte ein. Nach einer neuen Anwendungsbeschränkung durch die europäische Arzneimittelbehörde (EMA) darf nun Kodein als Morphin-Derivat nicht mehr bei Kindern unter zwölf Jahren eingesetzt werden.
Die unabhängige medizinische Plattform "arzneitelegramm" wollte nun wissen, ob es andere Präparate gegen Husten gibt die sich in Studien als wirksam herausstellen. Untersucht wurden Medikamente, die versprechen den Husten zu stillen bzw. das Abhusten von Schleim zu erleichtern. Dazu zählen chemische und pflanzliche Mittel mit Wirkstoffen wie zum Beispiel Ambroxol, Acetylcystein, Pentoxyverin bzw. Eibischwurzel, Isländisch Moos oder Spitzwegerich. Untersuchungen zu diesem Themenbereich konnten jedoch keinen Aufschluss geben, entweder die Wirkung konnte nicht bewiesen werden oder es gab nicht ausreichend Studien dazu.
(http://derstandard.at/2000028518977/Husten-Kein-Kodein-fuer-Kinder)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundeministerin für Gesundheit folgende
Anfrage
1. Ist Ihnen diese Problem bekannt?
2. Gibt es auch eigene Studien Ihres Ressorts?
3. Wenn ja, welche?
4. Wenn nein, warum nicht?
5. Werden Sie seitens Ihres Ressorts Studien einleiten, wie chemische und pflanzliche Mittel mit Wirkstoffen wie zum Beispiel Ambroxol, Acetylcystein, Pentoxyverin bzw. Eibischwurzel, Isländisch Moos oder Spitzwegerich den Husten bei Kindern lindern könnten?
6. Wie viele kodeinhältige Präparate wurden 2014 und 2015 an Kinder unter 12 Jahren verschrieben?
7. Gab es dadurch Komplikationen?
8. Wenn ja, welche?
9. Wie viele kodeinhältige Präparate wurden 2014 und 2015 an Kinder zwischen 12 und 18 Jahren verschrieben?
10. Gab es dadurch Komplikationen?
11. Wenn ja, welche?