Eingelangt am 23.02.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Werner Neubauer
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und
Konsumentenschutz
betreffend Überführung von 3.300 Mitarbeitern der
Bank-Austria in die ASVG-Versicherung
Im „Standard“ vom
10. Februar 2016 war folgendes zu lesen:
Trotz Gegenwehr: Bank Austria löste Pensionsreserve auf
Entlastung der Bank um 1,9 Milliarden wegen Pensionstransfers in
ASVG, allerdings auch neue Rückstellungen. BA machte 1,3 Milliarden Gewinn
Wien – Die Bank Austria – Tochter der Mailänder
Unicredit – hat ihre Zahlen für 2015 vorgelegt. Es war die letzte
Jahresbilanz in alter Aufstellung. Bis Ende 2016 geht das Ostgeschäft an
die Mutter Unicredit. Damit ist der wichtigste Ertragsbringer weg. Wäre
das jetzt schon so, hätte die Bank Austria 105 bis 110 Milliarden Euro
Bilanzsumme und schätzungsweise nur etwas mehr als eine halbe Milliarde
Gewinn gehabt.
Heikler Transfer
In der jetzigen Aufstellung lautete die Bilanzsumme per Ende
2015 auf 193,6 Milliarden Euro (plus 2,4 Prozent). Unterm Strich wies die Bank
einen Jahresgewinn von 1,3 Milliarden Euro aus, ein leichter Rückgang um
0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im letzten Quartal hat die Bank noch
aufgeholt.
Obwohl der geplante Transfer von 3300 Mitarbeitern vom
hauseigenen Pensionssystem ins staatliche ASVG auf heftige Gegenwehr
stößt, hat die Bank die Reserven bereits bilanzwirksam
aufgelöst. Es geht um 1,9 Milliarden Euro. Um diese Größe
sinken auch die Haftungen der Gemeinde Wien für die Bank.
Neue Rückstellungen
Im Gegenzug hat das Institut neue Rückstellungen gebildet
– besonders für Zahlungen, die im Zuge der ASVG-Übertragung
fällig werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung schlugen sich die
Verschiebungen positiv (312 Millionen Euro) nieder. Abbuchungen musste die Bank
allerdings im Eigenkapital vornehmen. Rückstellungen können dort als
Steueraktiva gebucht werden. So habe sich ein nahezu neutraler Effekt von minus
27 Millionen Euro für die Bilanz ergeben…
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an
den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende
Anfrage
- Wie oft kam der
§ 311 ASVG seit Bestehen des ASVG bisher zur Anwendung?
- Wie viele
Personen sind wann genau von welchem Dienstgeber aus einem
pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis in das ASVG-System
übergetreten?
- Wie viele
Fälle betrafen Übertritte aus dem öffentlichen Dienst des
Bundes?
- Wann erfolgten
diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
- Waren darunter
auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
- Wenn ja, wie
viele?
- Wie viele
Fälle betrafen Übertritte aus dem öffentlichen Dienst der
Länder?
- Wann erfolgten
diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
- Waren darunter
auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
- Wenn ja, wie
viele?
- Wie viele
Fälle betrafen Übertritte aus der Österreichischen
Bundesbahn?
- Wann erfolgten
diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
- Waren darunter
auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
- Wenn ja, wie
viele?
- Wie viele
Fälle betrafen Übertritte aus der Österreichischen Post AG?
- Wann erfolgten
diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
- Waren darunter
auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
- Wie viele
Fälle betrafen Übertritte aus der Telekom?
- Wann erfolgten
diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
- Waren darunter
auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
- Wie viele
Fälle betrafen Übertritte aus den (ehemals) staatlichen
Bergbaubetrieben?
- Wann erfolgten
diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
- Waren darunter
auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
- Wenn ja, wie
viele?
- Wie viele
Fälle betrafen Übertritte aus der (ehemals) verstaatlichten
Industrie?
- Wann erfolgten
diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
- Waren darunter
auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
- Wenn ja, wie
viele?
- Wie viele
Fälle betrafen Übertritte aus den (ehemals) verstaatlichen
Banken, den Landeshypobanken, den Sparkassen usw?
- Wann erfolgten
diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
- Waren darunter
auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
- Wenn ja, wie
viele?
- Handelte es sich
jeweils um Einzelfälle oder gab es bereits
„Sammelübertritte“, wie aktuell bei den Mitarbeitern der
Bank Austria gehandhabt, wenn auch in geringerem Ausmaß?
- Wie hoch waren
dabei die zusätzlichen Belastungen für die PVA?
- Wie erklärt
sich hier die Anwendung des § 311 ASVG, wo dieser doch eine derartige
Vorgangsweise ausschließlich bei Ausscheiden(!) aus einem
pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis vorsieht, was in diesem
Falle nicht zutreffend ist?
- Was spricht
dagegen, die Übernahme der Mitarbeiter in das ASVG-System
„fair“ über die Bühne zu bringen und einen
Überweisungsbetrag von 22,8 % (Summe der
Pensionsversicherungsbeiträge von Dienstnehmer und Dienstgeber) statt
7 % heranzuziehen?
- Ist künftig
angedacht, den § 311 ASVG insoweit zu „reparieren“, dass
der zur Anwendung kommende Überweisungsbetrag auf 22,8 % angehoben
wird?
- Welche Banken
bei denen die Republik Österreich, oder eines (oder mehrere) der
Bundesländer Anteile besitzen, sind in Österreich registriert?
- Für welche
Bank in Österreich wäre künftig ein ähnliches Szenario
denkbar?
- Für welche
anderen Unternehmen bzw. Dienstnehmer wäre künftig ein
ähnliches Szenario denkbar?
- Werden Sie sich
dafür einsetzen, dass bei den gesamten Vorgängen rund um die
geplante Überführung der BA-Mitarbeiter in die PVA alle
gesetzlichen Vorgaben penibelst eingehalten werden, etwa durch die
Einholung entsprechender Rechtsgutachten?
- Wann wird
endlich eine Zusammenlegung aller Sozialversicherungsträger kommen,
damit es eine Beitragsgrundlage und ein Leistungsrecht gibt?