8246/J XXV. GP

Eingelangt am 23.02.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

des Abgeordneten Werner Neubauer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Überführung von 3.300 Mitarbeitern der Bank-Austria in die ASVG-Versicherung

 

Im „Standard“ vom 10. Februar 2016 war folgendes zu lesen:

 

Trotz Gegenwehr: Bank Austria löste Pensionsreserve auf

Entlastung der Bank um 1,9 Milliarden wegen Pensionstransfers in ASVG, allerdings auch neue Rückstellungen. BA machte 1,3 Milliarden Gewinn

Wien – Die Bank Austria – Tochter der Mailänder Unicredit – hat ihre Zahlen für 2015 vorgelegt. Es war die letzte Jahresbilanz in alter Aufstellung. Bis Ende 2016 geht das Ostgeschäft an die Mutter Unicredit. Damit ist der wichtigste Ertragsbringer weg. Wäre das jetzt schon so, hätte die Bank Austria 105 bis 110 Milliarden Euro Bilanzsumme und schätzungsweise nur etwas mehr als eine halbe Milliarde Gewinn gehabt.

Heikler Transfer

In der jetzigen Aufstellung lautete die Bilanzsumme per Ende 2015 auf 193,6 Milliarden Euro (plus 2,4 Prozent). Unterm Strich wies die Bank einen Jahresgewinn von 1,3 Milliarden Euro aus, ein leichter Rückgang um 0,3 Prozent gegenüber dem Vorjahr. Im letzten Quartal hat die Bank noch aufgeholt.

Obwohl der geplante Transfer von 3300 Mitarbeitern vom hauseigenen Pensionssystem ins staatliche ASVG auf heftige Gegenwehr stößt, hat die Bank die Reserven bereits bilanzwirksam aufgelöst. Es geht um 1,9 Milliarden Euro. Um diese Größe sinken auch die Haftungen der Gemeinde Wien für die Bank.

 

Neue Rückstellungen

Im Gegenzug hat das Institut neue Rückstellungen gebildet – besonders für Zahlungen, die im Zuge der ASVG-Übertragung fällig werden. In der Gewinn- und Verlustrechnung schlugen sich die Verschiebungen positiv (312 Millionen Euro) nieder. Abbuchungen musste die Bank allerdings im Eigenkapital vornehmen. Rückstellungen können dort als Steueraktiva gebucht werden. So habe sich ein nahezu neutraler Effekt von minus 27 Millionen Euro für die Bilanz ergeben…

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

  1. Wie oft kam der § 311 ASVG seit Bestehen des ASVG bisher zur Anwendung?
  2. Wie viele Personen sind wann genau von welchem Dienstgeber aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis in das ASVG-System übergetreten?
  3. Wie viele Fälle betrafen Übertritte aus dem öffentlichen Dienst des Bundes?
  4. Wann erfolgten diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
  5. Waren darunter auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
  6. Wenn ja, wie viele?
  7. Wie viele Fälle betrafen Übertritte aus dem öffentlichen Dienst der Länder?
  8. Wann erfolgten diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
  9. Waren darunter auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
  10. Wenn ja, wie viele?
  11. Wie viele Fälle betrafen Übertritte aus der Österreichischen Bundesbahn?
  12. Wann erfolgten diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
  13. Waren darunter auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
  14. Wenn ja, wie viele?
  15. Wie viele Fälle betrafen Übertritte aus der Österreichischen Post AG?
  16. Wann erfolgten diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
  17. Waren darunter auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
  18. Wie viele Fälle betrafen Übertritte aus der Telekom?
  19. Wann erfolgten diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
  20. Waren darunter auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
  21. Wie viele Fälle betrafen Übertritte aus den (ehemals) staatlichen Bergbaubetrieben?
  22. Wann erfolgten diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
  23. Waren darunter auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
  24. Wenn ja, wie viele?
  25. Wie viele Fälle betrafen Übertritte aus der (ehemals) verstaatlichten Industrie?
  26. Wann erfolgten diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
  27. Waren darunter auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
  28. Wenn ja, wie viele?
  29. Wie viele Fälle betrafen Übertritte aus den (ehemals) verstaatlichen Banken, den Landeshypobanken, den Sparkassen usw?
  30. Wann erfolgten diese Übertritte seit dem Inkrafttreten des ASVG jeweils?
  31. Waren darunter auch sogenannte „Luxuspensionisten“?
  32. Wenn ja, wie viele?
  33. Handelte es sich jeweils um Einzelfälle oder gab es bereits „Sammelübertritte“, wie aktuell bei den Mitarbeitern der Bank Austria gehandhabt, wenn auch in geringerem Ausmaß?
  34. Wie hoch waren dabei die zusätzlichen Belastungen für die PVA?
  35. Wie erklärt sich hier die Anwendung des § 311 ASVG, wo dieser doch eine derartige Vorgangsweise ausschließlich bei Ausscheiden(!) aus einem pensionsversicherungsfreien Dienstverhältnis vorsieht, was in diesem Falle nicht zutreffend ist?
  36. Was spricht dagegen, die Übernahme der Mitarbeiter in das ASVG-System „fair“ über die Bühne zu bringen und einen Überweisungsbetrag von 22,8 % (Summe der Pensionsversicherungsbeiträge von Dienstnehmer und Dienstgeber) statt 7 % heranzuziehen?
  37. Ist künftig angedacht, den § 311 ASVG insoweit zu „reparieren“, dass der zur Anwendung kommende Überweisungsbetrag auf 22,8 % angehoben wird?
  38. Welche Banken bei denen die Republik Österreich, oder eines (oder mehrere) der Bundesländer Anteile besitzen, sind in Österreich registriert?
  39. Für welche Bank in Österreich wäre künftig ein ähnliches Szenario denkbar?
  40. Für welche anderen Unternehmen bzw. Dienstnehmer wäre künftig ein ähnliches Szenario denkbar?
  41. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass bei den gesamten Vorgängen rund um die geplante Überführung der BA-Mitarbeiter in die PVA alle gesetzlichen Vorgaben penibelst eingehalten werden, etwa durch die Einholung entsprechender Rechtsgutachten?
  42. Wann wird endlich eine Zusammenlegung aller Sozialversicherungsträger kommen, damit es eine Beitragsgrundlage und ein Leistungsrecht gibt?