8300/J XXV. GP
Eingelangt am 24.02.2016
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Anfrage
des Abgeordneten Schmid
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres betreffend unbegleitete Minderjährige
Die Flüchtlingsproblematik wird zu einem Dauerthema der österreichischen Innenpolitik, denn seitens der Europäischen Union ist weiterhin keine nachhaltige Lösung in Sicht.
Nunmehr wurde durch die Salzburger Nachrichten am 10.Februar 2016 die Altersfeststellung unbegleiteter Jugendlicher thematisiert. Wenngleich kolportierte Zahlen als ungenau dargestellt werden, resultiert daraus die Verpflichtung entsprechende Untersuchungen als Regelfall heranzuziehen.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage
1. Wie verhält sich die Behörde gegenüber Fremden, welche nachweislich ein falsches Alter angeben?
2. Welche Zusatzleistungen zu Integration, Bildung, etc. werden erbracht bzw.
was rechtfertigt den erhöhten Tagessatz für unbegleitete Minderjährige?
3. Wie viel Prozent der Fremden, welche ein nachweislich falsches Alter
angaben, erhielten einen positiven Asylbescheid?
4. Wie viel Prozent der Fremden, welche ein nachweislich falsches Alter
angaben, erhielten einen negativen Asylbescheid?