8301/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Schmid

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres betreffend Obergrenze

Durch die Bundesregierung wurde nunmehr eine Obergrenze zur Aufnahme von Flüchtlingen beschlossen. Nunmehr wird der Ausbau von Grenzzäunen sowie verschärfter Grenzkontrollen an der südlichen Bundesgrenze, sowie eine Entsendung von Bundesheersoldaten zur Sicherung der EU-Außengrenze in Griechenland diskutiert.

Die Bewältigung der Flüchtlingskrise erfolgte bisher in weitgehender Übereinstimmung mit der Bundesrepublik Deutschland. Es kann davon ausgegangen werden, dass die Staatsschutzeinrichtungen Österreichs, Deutschlands als auch die Europäische Union über entsprechende Informationen über die Gesamtentwicklung der Hintergründe und deren Folgen informiert sind.

Wenngleich der Islam in Österreich seit nunmehr 100 Jahren als Religion anerkannt ist, sind Unterscheidungen des Islams, besonders auf einen „radikalen Islam“ zulässig bzw. erforderlich.

Die Bevölkerung hat ein Recht auf Wahrheit, einer Wahrheit welche bisher weitgehend unbekannt ist, wenn auf nachstehenden Beitrag des „Weltspiegel“ des ARD, ausgestrahlt am 07. Februar 2016, eingegangen wird.

Diesem Beitrag ist wie folgt abzuleiten:

Bosnien beabsichtigt in einigen Monaten den Antrag auf Aufnahme in der „Europäischen Union“ einzubringen. Dieser Beitritt zur EU sollte von islamistischen Kräften genutzt werden, die Ausbreitung des „Islam“ namentlich in der Bundesrepublik Deutschland voranzutreiben.

Geht man davon aus, dass der IS gerade in Bosnien „Kämpfer“ anwirbt und ausbildet, kann von einer Gefährdung der abendländischen Kultur und unserer Werte ausgegangen werden.

Es muss als großer politischer Fehler betrachtet werden, unsere Grenzen offen zu halten und eine unregistrierte, unkontrollierte Ein- und Durchreise Fremder zuzulassen. Zur Bewältigung einer unbegrenzten „Flüchtlingswelle“ sind unsere Sicherheitssysteme als auch eine Betreuung udgl. aus- bzw. überlastet, auch die Finanzierung ist in Frage zu stellen. Auf ein Totalversagen der Organe der Europäischen Union ist abermals hinzuweisen.

Wenngleich eine Obergrenze zur Gewährung von Asyl beschlossen wurde, ist mit einem anhaltenden Zuzug von Flüchtlingen zu rechnen, sodass von einem organisierten System auszugehen ist. Die Vorfälle von Köln aber auch in Österreich mehren sich, die Anzeigen über sexuelle Übergriffe bis hinzu Gewaltverbrechen führen zu einer Zunahme der Verunsicherung der österreichischen Bevölkerung.

Das Vorhaben des IS, Europa zu "islamisieren" ist im Keim zu ersticken. Sie sind aufgefordert mit den Gremien der Europäischen Union nötigenfalls auch im

Alleingang Maßnahmen zu setzen, die innere Sicherheit als auch die Sicherheit nach außen zu gewährleisten, sowie unsere Kultur nachhaltig zu erhalten.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage

1.    Gilt die proklamierte Obergrenze von 80 Asylanträgen "nur" für Spielfeld, oder für das gesamte Bundesgebiet?

2.    Was unternehmen Sie hinsichtlich der im "Weltspiegel" des ARD berichteten Problematik (Bosnien/IS, 7.2.2016)?

3.    Wie bewerten Sie die in diesem Bericht des ARD angesprochene Situation?

4.    Welche Folgen leiten Sie diesbezüglich für Österreich ab?