8302/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Doppler

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Gesundheit

betreffend Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie

In Österreich besteht derzeit u.a. auch ein Mangel an Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Laut Abteilung 9 (Gesundheit und Sport) des Landes Salzburg, fehlten mit Stand Dezember 2015 auf Basis der vorhandenen bzw. finanziell und organisatorisch sichergestellten Strukturen, im Land Salzburg ca. 10 Fachärztinnen für Kinder- und Jugendpsychiatrie. Eine ambulante und stationäre Versorgung von Kindern mit psychischen oder psychiatrischen Problemen ist daher im Bundesland Salzburg nur begrenzt möglich.

Leider ermöglicht die bestehende Mangelfachregelung für das Fach Kinder- und Jugendpsychiatrie aus dem Jahre 2006 beispielsweise im KH Schwarzach keine Ausbildung an der Abteilung für Kinder-und Jugendmedizin/integrierte OE Kinder-und Jugendpsychiatrie, da nur ein Facharzt für Kinder-und Jugendpsychiatrie beschäftigt ist. Aus diesem Grund wurde auch der Antrag auf eine Ausbildungsstelle in Schwarzach von der ÖÄK im Dezember 2015 abgelehnt. Die Begründung lautete sinngemäß: "Gemäß § 10 Abs. 2 Ärztegesetz idF BGBl I 46/2014 ist für die Anerkennung einer Abteilung/Organisationseinheit neben dem Abteilungsverantwortlichen, oder dem mit der unmittelbaren Anleitung und Aufsicht betrauten Facharzt, mindestens ein weiterer Facharzt zu beschäftigen. Die nach § 14 Abs. 6 ÄAO 2006 zu Anwendung gelangende Mangelfachregelung normiert, dass bei der Festsetzung von mehr als einer Stelle der Ausbildungsverantwortliche zum Fachärzteschlüssel hinzuzurechnen ist. Das bedeutet, dass für die Anerkennung als Ausbildungsstätte und Festsetzung einer Stelle mindestens zwei Fachärzte beschäftigt sein müssen. Erst bei der Festsetzung der 2. Stelle wird der Ausbildungsverantwortliche hinzugezählt, sodass 2 Fachärzte 2 Stellen ergeben."


 

Um eine verbesserte Ausbildungssituation und damit Patientenversorgung zu erreichen, schlagen wir eine Novellierung dieses Gesetzes ähnlich den Kriterien für Spezialisierungsstätten (Rahmenverordnung über Spezialisierungen ÖÄK Nr.04/2015) § 11 Abs. 1 vor. Es soll daher auch für die Sonderfachmangelverordnung heißen: Es ist ausreichend, wenn zumindest ein Facharzt für Kinder-und Jugendpsychiatrie in der Ausbildungsstätte beschäftigt ist, wobei sich die Dauer der Ausbildung entsprechend verlängert, sofern kein ausbildender Facharzt länger als drei Monate durchgehend beschäftigt ist. Die weiteren gesetzlichen Kriterien für die Anerkennung einer Abteilung als Ausbildungsstätte für Kinder-und Jugendpsychiatrie sollen dabei unverändert bleiben.

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Gesundheit folgende

Anfrage

1.    Wie hoch ist der derzeitige bundesweite Fehlbestand an Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie? (aufgegliedert nach Bundesländern)

2.    Wie viele Ärzte wurden seit 2006 zu Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie ausgebildet? (aufgegliedert nach Jahren und Bundesländern)

3.    Was unternehmen Sie, um diesem Fachärztemangel entgegenzuwirken?

4.    Werden Sie sich dafür einsetzen, die Ausbildung zum Facharzt für Kinder- und Jugendpsychiatrie zu erleichtern?

5.    Wenn ja, wie?

6.    Halten Sie einen Facharzt (unter gewissen Bedingungen) für ausreichend, um als Ausbildungsstätte anerkannt zu werden?

7.    Soll besagtes Gesetz novelliert werden?

8.    Wenn ja, in welcher Form?

9.    Wenn ja, wann?

10. Wenn nein, warum nicht?