8322/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2016
Dieser Text wurde elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Erwin Spindelberger und GenossInnen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Überstunden und Mehrarbeit 2014 und 2015

Mit 570/AB (XXV GP, 04.2014) wurde eine gleichlautende parlamentarische Anfrage zum Thema Überstunden und Mehrarbeit 2012/2013 beantwortet. Um aktuelle Daten zum Thema zu erhalten, stellen die unterzeichnenden Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz nachstehende

Anfrage:

1.    Wie hat sich Zahl der geleisteten Mehr- und Überstunden in den Jahren 2014 und 2015 entwickelt? Wie viele Mehr- und Überstunden leisteten Männer und Frauen 2014 und 2015? Wie hat sich die Zahl der Mehr- und Überstunden 2014 und 2015 im Vergleich zu den Vorjahren entwickelt?

2.    Wie entwickelte sich das Verhältnis zwischen Überstunden, für die bezahlt wurde, und Überstunden, die durch Zeitausgleich abgegolten wurden, in den Jahren 2014 und 2015?

3.    Im Jahr 2012 wurden 68,4 Millionen Mehr- bzw. Überstunden oder 23,1% der geleisteten Mehrarbeit nicht bezahlt. Wie entwickelte sich dieser Anteil in den Jahren 2014 und 2015?

4.    Wie viele Betriebe wurden 2014 und 2015 aufgrund von falschen Arbeitszeitaufzeichnungen (inkl. nicht- bezahlter Überstunden/Mehrarbeit) von den Arbeitsinspektoren gemeldet?

5.    Was wird unternommen, um die Arbeitszeitaufzeichnungen in den Betrieben vermehrt zu kontrollieren und verstärkt zu sanktionieren?

6.    Wird mittlerweile erhoben, wie hoch der Anteil nicht erfasster Überstunden/Mehrarbeit (nach Männer und Frauen getrennt) aufgrund falscher Arbeitszeitaufzeichnungen bzw. nicht erfasster Mehrarbeit in den Betrieben ist bzw. wieviel Einkommen den Arbeitnehmerlnnen dadurch verloren geht?

7.    Laut Erhebungen der Statistik Austria ist der Anteil der nicht-bezahlten Überstunden/Mehrarbeit bei Frauen deutlich höher als bei Männern. War das auch 2014/2015 der Fall? Welche Maßnahmen werden getätigt, um dieser Benachteiligung entgegenzuwirken?

8.     Eine Verschleierung der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit bzw. deren Bezahlung erfolgt auch bei nicht leitenden Arbeitnehmern/-innen iSd Arbeitszeitgesetzes immer öfter durch „All-ln-Verträge”. Was unternehmen Sie, um dieser Problematik entgegen zu wirken?

9.     Das Arbeitszeitgesetz sieht für die Zulässigkeit von Überstunden das „Vorliegen eines erhöhten Arbeitsbedarfes” vor. Prüft das Arbeitsinspektorat in Betrieben, in denen über lange Zeiträume regelmäßig Überstunden geleistet werden, ob durch die Überstunden nicht eigentlich der normale Arbeitsbedarf eines Betriebes abgedeckt wird? Wenn ja, welche Maßnahmen werden in solchen Fällen ergriffen?