8324/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten DI Nikolaus Berlakovich

Kolleginnen und Kollegen

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Anfragen von Schüler/innen und Schülervertreter/innen sowie Eltern und Elternvertreter/innen an den Landesschulrat für Burgenland

Der schulische Alltag bedeutet für alle Beteiligten immer wieder große Herausforderungen. Eltern, Schüler/innen und Lehrer/innen sind gefordert, für komplexe Herausforderungen im schulischen Alltag Lösungen zu finden. Dabei bleiben manchmal Konflikte nicht aus. Ist die Klärung einer Angelegenheit innerhalb der Schulgemeinschaft nicht möglich, wenden sich Schüler/innen bzw. Schülervertreter/innen, Eltern bzw. Elternvertreter/innen mitunter vertrauensvoll direkt an den Landesschulrat als zuständige Behörde.

Mandatare des Burgenländischen Landtags wollten den aktuellen Stand bzw. die Vorgehensweise im Falle solcher Anfragen in Erfahrung bringen und haben an den Präsidenten des burgenländischen Landesschulrates, Landeshauptmann Hans Niessl, eine schriftliche Anfrage gerichtet. Eine Antwort auf die Anfrage blieb er mit folgender Begründung schuldig:

„Gemäß S 29 Geschäftsordnung des Bgld. Landtages darf an ein Regierungsmitglied eine schriftliche Anfrage nur über Angelegenheiten gerichtet werden, die in den Vollziehungsbereich von Landesorganen fallen. Die von Ihnen gestellte Anfrage bezieht sich explizit auf die Agenden und die Organisation des Landesschulrates. Gemäß Art. 81a B-VG und auf Grund der Bestimmungen des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes ist der Landesschulrat eine Schulbehörde des Bundes und fällt nicht in den Vollzugsbereich von Landesorganen. Die von Ihnen gestellte Anfrage unterliegt daher nicht dem in der Geschäftsordnung des Bgld. Landtages normierten Interpellationsrechtes. Die Anfrage ist mangels Zulässigkeit zurückzuweisen. “

Daher stellen die unterfertigenden Abgeordneten an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende

Anfrage:

1.   Wie viele schriftliche oder mündliche Anfragen zu Herausforderungen im schulischen Alltag liegen derzeit beim Landesschulrat für Burgenland auf:


a.  von Schüler/innen?

b.  Von Schülervertreter/innen?

c.   von Eltern?

d.  von Elternvertreter/innen?

e.  von anderen Bürgerinnen und Bürgern?

2.   Wie viele davon sind an den amtsführenden Landesschulratspräsidenten gerichtet?

3.   Wie viele davon sind an den Landeshauptmann als Präsidenten des Landesschulrates persönlich gerichtet?

4.   Welche weiteren konkreten Ansprechpartner stehen für schulische Anliegen im Landesschulrat für Burgenland zur Verfügung?

5.   Wie viele Anfragen beziehen sich auf Probleme mit der Schulleitung? (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten)

6.   Wie viele Anfragen beziehen sich auf Probleme mit Pädagogen? (bitte aufgeschlüsselt nach Schularten)

7.   Wie viele Anfragen beziehen sich auf Probleme mit dem Landesschulrat für Burgenland?

8.   In welchem Zeitraum und in welcher Form hat die Bearbeitung nach den internen Vorgaben des Landesschulrats für das Burgenland zu erfolgen:

a.     bei Anfragen an den amtsführenden Landesschulratspräsidenten?

b.     bei Anfragen an den Landesschulratspräsidenten?

c.      bei Anfragen an weitere Ansprechpartner im Landesschulrat?

9.   Welche gesetzlichen oder innerorganisatorischen Grundlagen gibt es in Bezug auf die Beantwortung von Anfragen von betroffenen Pädagog/innen, Schüler/innen und Eltern an den Landesschulrat, amtsführenden Landesschulratspräsidenten und den Landeshauptmann als Präsident des Landesschulrats?

10.Werden alle Anfragen beantwortet oder gibt es auch Anfragen, die ohne Beantwortung bleiben?

a)    Wenn ja, wie viele?

11.Werden Pädagog/innen und Schulleiter/innen über Beschwerden zu ihrer Person verpflichtend informiert?