8346/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend die Anzahl gültiger Reisedokumente

 

Zum Stichtag 1. Jänner 2015 waren im Identitätsdokumenteregister 6.063.974 gültige Reisepässe und 866.903 gültige Personalausweise österreichischer Staatsbürger verzeichnet.

 

Die Gültigkeitsdauer eines Reisepasses beträgt im Regelfall zehn Jahre und die Kosten für die Ausstellung betragen im Normalfall 75,90 Euro (ausgenommen Expressanfertigungen). Ein Personalausweis stellt für die Dauer von zehn Jahren innerhalb der EU ebenfalls ein gültiges Reisedokument dar; für die Ausstellung fällt eine Gebühr von 61,50 Euro an.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage:

 

1.    Wie viele österreichische Staatsbürger besitzen mit Stichtag 1. Februar 2016 einen Reisepass (in absoluten Zahlen und Prozent)?

2.    Wie viele österreichische Staatsbürger besitzen mit Stichtag 1. Februar 2016 einen Personalausweis (in absoluten Zahlen und Prozent)?

3.    Wie haben sich die Kosten für die Ausstellung eines Reisepasses bzw. eines Personalausweises in den letzten 10 Jahren verändert (in absoluten Zahlen und Prozent)?

4.    Aus welchen Gründen ist bei einer Namensänderung (insb. bei Heirat) eine Neuausstellung des betroffenen Reisedokuments anstelle einer nachträglichen Änderung im noch gültigen Dokument notwendig?