8350/J XXV. GP
Eingelangt am 24.02.2016
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ANFRAGE
des Abgeordneten Riemer
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Speicherung von Fingerabdrücken bei Flüchtlingen
Fingerabdrücke von Flüchtlingen werden zwar abgenommen, aber nicht gespeichert wenn der Flüchtling angibt weiter reisen zu wollen bzw. abgewiesen wird. In diesem Fall wird er lediglich mit einem Bändchen in verschiedenen Farben gekennzeichnet. So ist es den abgewiesenen Flüchtlingen ein leichtes, mit Hilfe eines neuen Namens und ohne Papiere öfters ein zu reisen und einen neuen Asylantrag zu stellen. Gespeichert wird der Fingerabdruck erst, wenn der Flüchtling in Österreich um Asyl ansucht. So entstehen für die Beamten ein unglaublicher Mehraufwand, der wenig Nutzen hat. Auf Anfrage des Kuriers bestätigt das Innenministerium nur das System der Registrierung. Auf die Frage warum die Fingerprints nicht gespeichert werden, verweist man auf die Landespolizeidirektion Graz. Fritz Grundnig, Sprecher der Landespolizeidirektion Steiermark, gesteht die Schwachstellen des Systems ein. "In dieser Phase ist die Speicherung nicht möglich, denn wir prüfen nach dem sogenannten Eurodac-System. Die Speicherung der Fingerabdrücke muss in jenem Land erfolgen, wo der Eintritt in den Schengenraum passiert. An den Außengrenzen in Griechenland oder in Slowenien", erklärt Grundnig die rechtliche Situation. Und meint weiter: "Dass es in Griechenland nicht funktioniert, wissen wir." Die Polizei hofft, dass wenigstens Slowenen ihrer Pflicht nachkommen.
(Quelle: http://kurier.at/politik/inland/polizisten-in-spielfeld-klagen-das-ist-alles-nur-ein-theater/178.671.690
http://kurier.at/politik/inland/nur-die-wenigsten-fluechtlinge-werden-genau-registriert/166.166.488)
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundeministerin für Inneres folgende
Anfrage