8359/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2016
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ANFRAGE

des Abgeordneten Mag. Philipp Schrangl
sowie weiterer Abgeordneten
an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz
betreffend Richtigstellung des Geburtsdatums bei türkischen Personen

 

Wie dem in der Online-Ausgabe der Zeitschrift „Focus“ (http://www.focus.de/politik/deutschland/sozialversicherung-ueber-nacht-zehn-jahre-aelter_aid_144741.html) erschienen Artikel zu entnehmen ist haben türkische Personen das einmalige Recht in ihrem Leben ihr Geburtsdatum ändern zu lassen.

Scheint dieses Recht auf den ersten Blick vielleicht etwas „untypisch“ für das europäische Rechtsverständnis, so liegt die Erklärung dafür in den desolaten Meldeverhältnissen in den teilweise sehr abgelegen Provinzen der Türkei.

Vielen wurde dadurch ein sehr ungenaues Geburtsdatum bescheinigt und diesen Personen möchte man dadurch die Möglichkeit geben ihr Geburtsdatum zu berichtigen.

Leider machen, wie dem Artikel zu entnehmen ist, Personen nicht nur aus dem oben beschriebenen Grund Gebrauch von diesem Recht. In der gängigen Praxis soll dieses Recht immer häufiger dafür missbraucht werden um früher und damit auch länger Pensionsleistungen zu erhalten.

Um sein Geburtsdatum auf diese Art und Weise zu korrigieren benötigt es lediglich ein Formblatt, ein ärztliches Zeugnis (mit einer Schätzung, welche nur aufs Jahrzehnt genau erfolgt) und ein beliebiger Zeuge genügen. Und schon kann man ganz einfach einige Jahre altern und somit auch früher in Pension gehen.

In Deutschland sollen laut Insidern mehr als 2000 Türken auf eine Herabsetzung ihres Geburtsdatums bestehen, Auswirkungen auf das Pensionssystem belaufen sich in Millionenhöhe.

Ebenfalls teuer für den Staat sind die aufwendigen Kontrollen um die über 95% unrechtmäßigen Anträge auf Herabsetzung des Geburtsdatums auszusieben.

In Deutschland laufen bereits mehrere Hundert Verfahren gegen Türken die im Verdacht stehen ihr Geburtsdatum fälschlicherweise zurückdatiert haben um früher in Rente gehen zu können.


In diesem Zusammenhang stellen die nachstehend unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Ist die oben beschriebene Praxis zur Abänderung des Geburtsdatums für türkische Personen auch in Österreich gängig?

2.    Wenn ja, wird das Geburtsdatum durch ein ärztliches Zeugnis auch nur auf das Jahrzehnt genau geschätzt?

3.    Kommt dieses Recht nur türkischen Personen zu oder gibt es auch noch andere Personen denen dieses Recht einmalig in ihrem Leben zusteht?

4.    Wenn ja, welchen Personen unter welchen Voraussetzungen?

5.    Wie viele Änderungen des Geburtsdatums gab es in Österreich seit 2013?

6.    Wie viele dieser Änderungen beliefen sich auf eine Herabsetzung des Geburtsjahres?

7.    Sind dem Ministerium Fälle von Missbrauch im Zusammenhang mit der Korrektur des Geburtsdatums bekannt?

8.    Wenn ja wie viele seit 2013? (nach Jahren aufgeschlüsselt)

9.    Wie viele der gestellten Anträge auf Abänderung des Geburtsdatums müssen aufgrund von Unrechtmäßigkeit ausgesiebt werden?

10. Welche rechtlichen Konsequenzen haben Personen zu fürchten, die unrechtmäßig ihr Geburtsdatum ändern lassen?

11. Müssen betroffene, wenn sie bereits Pensionszahlungen erhalten haben diese bei Bekanntwerden eines Betruges refundieren?

12. Sind zukünftige Maßnahmen geplant um Missbräuche besser erkennen und verhindern zu können?