8360/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2016
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Medienzensur - Verschweigen von Straftaten von Asylwerbern

 

Die schwedische Tageszeitung "Dagens Nyheter"hat aufgedeckt, dass in Schweden ganz offensichtlich Straftaten, in die Asylwerber involviert sind, mit einem "Zensur-Code", dem Code 291 gekennzeichnet sind. Akten mit dem entsprechenden Code dürfen nicht an die Presse weitergeleitet werden.

Diese Zensur hat in Europa zu einiger Aufregung geführt. So berichtet das deutsche Wochenmagazin "der Spiegel" vom 21.Jänner 2016 folgendes:

"...Die schwedische Polizei hält laut einem Bericht der Zeitung "Dagens Nyheter" systematisch Informationen über Gewalt im Zusammenhang mit Flüchtlingen geheim. Dabei spielt es offenbar keine Rolle, ob es sich bei den mutmaßlichen Tätern oder bei den Opfern um Flüchtlinge handelt. 

 

Informationen zu Verbrechen und Gewalt, bei denen Flüchtlinge Opfer oder Tatverdächtige sind oder die in oder nahe Flüchtlingsunterkünften verübt wurden, werden bei der Polizei dem Bericht zufolge mit dem Geheimhaltungscode "291" versehen. Dieser Code bedeute, dass es sich um Informationen handle, die unter keinen Umständen an Presse und Öffentlichkeit gelangen sollten. "Dagens Nyheter" zitiert mit Bezug auf den Code 291 aus einer internen Polizeianweisung, in der es unter anderem heißt: "Nichts soll nach außen dringen!"......Dem Bericht zufolge soll die Anweisung auf Aufforderung der Migrationsbehörde ergangen sein. Die Polizei bestätigt die neue Praxis und begründet das Vorgehen auch damit, dass es sich um "Arbeitsinformationen" handle. Diese Bewertung sei allerdings "ungewöhnlich" - das räumte ein Polizeisprecher selbst ein.

"Dagens Nyheter" zitiert mehrere Quellen aus den Reihen der Polizei, die von "Verschleierung" sprechen und die Praxis scharf kritisieren. Ihnen fehle das Verständnis dafür, warum man Fakten nicht bekannt geben dürfe......Der Bericht ist besonders brisant, weil Anfang Januar bekannt wurde, dass die Polizei in Stockholm sexuelle Übergriffe auf Mädchen und junge Frauen auf einem Musikfestival im vergangenen Sommer verschleiert hat. Obwohl es in einem internen Polizeibericht direkt nach dem Festival hieß, es habe verhältnismäßig viele Anzeigen gegeben, veröffentlichte die Polizei zunächst gegenteilige Informationen. Unter den Tatverdächtigen sollen zahlreiche Asylbewerber sein......Kurz darauf wurde bekannt, dass eine interne Anweisung aus dem September 2015 bei der Stockholmer Polizei besagt, dass bei sogenannten "Alltagsverbrechen" wie Einbruch oder Diebstahl keine Merkmale des mutmaßlichen Täters, wie Hautfarbe oder Nationalität, mehr bekannt gemacht werden sollten. "Wir wollen nicht, dass ethnische Gruppen als Kriminelle gebrandmarkt werden", sagte ein Polizeisprecher zur Erklärung..."

 

Dass Schweden also ganz offensichtlich Zensur betreibt, veranlasste auch viele Österreicher zu der Frage, ob ähnliches auch in Österreich möglich sei bzw. möglich ist. Die Antwort darauf lieferte die Tageszeitung "Kronen Zeitung", Ausgabe Tirol am 31. Jänner 2016, denn dort kann man unter dem Titel "Asylwerber: Verschweigt die Polizei Straftaten?" folgendes lesen:

 

"..."Nicht für Presse" - in Zeiten wie diesen sind offenbar nicht alle Polizeimeldungen für die Öffentlichkeit bestimmt. Dem Anschein nach vor allem jene, bei denen kriminelle Asylwerber im Spiel sind. Die "Krone" hat es nun schwarz auf weiß, dass in der aktuellen Asylkrise einiges verschwiegen wird.

Werden kriminelle Machenschaften von Asylwerbern bei uns tatsächlich unter den Tisch gekehrt? Zwei der "Tiroler Krone" vorliegende Polizeimeldungen, die den Vermerk "nicht für Presse" haben, lassen viel Raum für Spekulationen.

Fall 1: Fünf afghanische Asylwerber stürmten am 22. Jänner in Kufstein die Unterkunft von drei Landsmännern. Mit einem Messer und einer Pistole bewaffnet sollen die Verdächtigen die Männer bedroht und beraubt haben. Beute: Ein teures Mobiltelefon und Bargeld in Höhe von 4000 Euro.

Notdurft verrichtet und Haftzelle abgefackelt

Fall 2: Vorsicht, unappetitlich! Ein algerischer Teenager wurde am 25. Jänner in Innsbruck wegen des Verdachts der Körperverletzung von der Polizei festgenommen. "In der Zelle hat der Beschuldigte seine große Notdurft verrichtet und den Kot in der Zelle sowie an seinem Körper verstrichen", heißt es im Bericht. Danach soll der Algerier noch seine eigene Jacke sowie eine Sitzbank abgefackelt haben.

Bereits einige brutale Vorfälle im Vorjahr

Einzelfälle? Wohl kaum! Bereits im Vorjahr gab es den einen oder anderen Vorfall. Am 16. Juni etwa kam es im Flüchtlings-Erstaufnahmezelt in Kufstein zu einem blutigen Konflikt. Ein Syrer (19) und ein Eritreer (25) gingen mit Messern aufeinander los. Auslöser war ein Streit bei der Essensausgabe. Ein Insider machte die "Krone" auf diese Tat aufmerksam. Erst auf wiederholte Nachfrage wurde der Vorfall bestätigt...

Einige Zeit später kam es in Tirol in einem Bus voller Flüchtlinge angeblich zu einer weiteren Messerattacke. In einem Unterländer Asylheim wurde einer freiwilligen Helferin offenbar sogar die Nase zertrümmert. Trotz Bemühungen keine Chance auf Bestätigungen...Gibt es tatsächlich einen "Maulkorberlass" für Polizisten? Aufklärung tut Not!...".

"Nicht für Presse" kann ja wohl nur bedeuten, nicht für die Bevölkerung, was wiederum heißt, in Österreich wird ganz offen Zensur betrieben, wie dies eigentlich nur aus totalitären Systemen bekannt ist.

 


 

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In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

 

1.    Wer genau hat angeordnet, dass dieser Vermerk auf bestimmte Akten kommt?

2.    Gibt es eine Weisung?

3.    Gibt es einen Erlass diesbezüglich?

4.    Wer war in diese Anordnungskette involviert?

5.    Seit wann ist Ihnen bekannt, dass in Österreich ganz offensichtlich Zensur betrieben wird?

6.    Gab es von Seiten ihres Kabinetts die Anweisung Zensur zu betreiben?

7.    Wie viele Straftaten, denen Asylwerber beteiligt waren, wurden im Jahr 2015 mit dem Vermerk "nicht für Presse" Versehen?

8.    Was genau ist die Begründung für die Medienzensur?