8366/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten  Herbert Kickl, Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein, Peter Wurm 

und weiterer Abgeordneter 

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Arbeitslosenversicherung und Einkommensstaffelung

 

Im Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz (AMPFG) wurde festgelegt, dass sich mit Wirkung 1.7.2008 der auf den Versicherten entfallende Anteil am Arbeitslosenversicherungsbeitrag (AV-Beitrag) bei geringem Entgelt vermindert bzw. mitunter zur Gänze entfällt.

 

Die Höhe des Versichertenanteiles zur Arbeitslosenversicherung (AV) orientierte sich im Jahr 2015 an folgender Einkommensstaffelung: 

·        bis €  1.280,00: 0 %,

·        über € 1.280,00 bis € 1.396,00: 1 %,

·        über € 1.396,00 bis € 1.571,00: 2 %.


Bei einem Bruttoeinkommen über € 1.571,00 ist der "normale" AV-Beitragssatz für Versicherte von 3 % einzubehalten. Die vorstehenden "Grenzbeträge" werden jährlich mit der "Aufwertungszahl" angepasst. Von dieser Regelung sind u. a. auch freie Dienstnehmer umfasst. Der vom Arbeitgeber zu tragende Anteil des AV-Beitrages (3 %) bleibt unverändert. Ebenso der Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IE)!

 

Bei steigender Arbeitslosigkeit und knappen Kassen in der Arbeitslosenversicherung ist es nun von Interesse, wie sich das Verhältnis der Arbeitslosenversicherungsbeiträge und der Arbeitslosenversicherungsleistungen in den einzelnen Einkommensstaffeln kurz-, mittel- und langfristig entwickelt hat bzw. entwickeln wird.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie hat sich der Anteil der Arbeitnehmer laut Einkommensstaffelung bei der Beitragsleistung zur Arbeitslosenversicherung seit 2008 entwickelt?

2.    Wie viele Arbeitnehmer haben 2014 und 2015, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  0 % Versichertenanteil bezahlt?

3.    Wie viele Arbeitnehmer haben 2014 bis 2015, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  1 % Versichertenanteil bezahlt?

4.    Wie viele Arbeitnehmer haben 2014 bis 2015, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  2 % Versichertenanteil bezahlt?

5.    Wie viele Arbeitnehmer haben 2014 bis 2015, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  3 % Versichertenanteil bezahlt?

6.    Wie viele Arbeitnehmer, die 2014 bis 2015, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  0 % Versichertenanteil bezahlt haben, haben in den jeweiligen Jahren Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen?

7.    Wie viele der unter 6. ermittelten Leistungsbezieher waren österreichische Staatsbürger?

8.    Wie viele der unter 6. ermittelten Leistungsbezieher waren sonstige EU-Staatsbürger?

9.    Wie viele der unter 6. ermittelten Leistungsbezieher waren Drittstaatsangehörige?

10.  Wie viele Arbeitnehmer, die 2014 und 2015, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  1 % Versichertenanteil bezahlt haben, haben in den jeweiligen Jahren Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen?

11.  Wie viele der unter 10. ermittelten Leistungsbezieher waren österreichische Staatsbürger?

12.  Wie viele der unter 10. ermittelten Leistungsbezieher waren sonstige EU-Staatsbürger?

13.  Wie viele der unter 10. ermittelten Leistungsbezieher waren Drittstaatsangehörige?

14.  Wie viele Arbeitnehmer, die 2014 und 2015, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  2 % Versichertenanteil bezahlt haben, haben in den jeweiligen Jahren Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen?

15.  Wie viele der unter 14. ermittelten Leistungsbezieher waren österreichische Staatsbürger?

16.  Wie viele der unter 14. ermittelten Leistungsbezieher waren sonstige EU-Staatsbürger?

17.  Wie viele der unter 14. ermittelten Leistungsbezieher waren Drittstaatsangehörige?

18.  Wie viele Arbeitnehmer, die 2014 bis 2015, aufgeschlüsselt nach den jeweiligen Jahren,  3 % Versichertenanteil bezahlt haben, haben in den jeweiligen Jahren Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung bezogen?

19.  Wie viele der unter 18. ermittelten Leistungsbezieher waren österreichische Staatsbürger?

20.  Wie viele der unter 18. ermittelten Leistungsbezieher waren sonstige EU-Staatsbürger?

21.  Wie viele der unter 18. ermittelten Leistungsbezieher waren Drittstaatsangehörige?