8372/J XXV. GP

Eingelangt am 24.02.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Hermann Brückl

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend E-Rechnung an Bundesdienststellen

 

 

Seit dem 1. Jänner 2014 besteht im Waren- und Dienstleistungsverkehr mit den Bundesdienststellen die Verpflichtung zur Ausstellung und Übermittlung von strukturierten elektronischen Rechnungen (als XML-Datei); seither werden von den Bundesdienststellen keine Papierrechnungen mehr akzeptiert. Eine Ausnahme bildet lediglich der Barzahlungsverkehr.

 

Begründet wurde die Einführung verpflichtender elektronischer Rechnungen insbesondere mit einer Beschleunigung von Verwaltungsabläufen, Kostenein-sparungen sowie einer Reduktion von Umweltbelastungen; Papier, Portogebühren sowie Manipulationsaufwände und Wegzeiten könnten durch elektronische Rechnung eingespart werden. Zudem würden durch die medienbruchfreie Weiterverarbeitung der Zahlen und Fakten die Fehlerquote verringert und eine kurze Bearbeitungszeit mit termingerechter Zahlung erlaubt. Weiters würde es zu Einsparungen im Personalbereich kommen und „unzählige Stellen in der Bundesbuchhaltungsagentur dadurch eingespart werden“.

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

ANFRAGE

 

 

1.     Welcher Prozentsatz der Vorgänge im Waren- und Dienstleistungsverkehr wird per elektronischer Rechnung abgewickelt?

2.     Welcher Prozentsatz der Vorgänge im Waren- und Dienstleistungsverkehr wird im Wege des Barzahlungsverkehrs abgewickelt?

3.     Wie hat sich der Umfang des Barzahlungsverkehrs seit dem 1.1.2014 entwickelt?

4.     Wird der Bargeldverkehr auch weiterhin möglich sein?

5.     Wenn nein, warum nicht und wie viele Unternehmen sind davon betroffen?

6.     In wie vielen Fällen gab/gibt es seit dem 1.1.2014 weiterhin Papierrechnungen und wie wurde in diesen Fällen weiter vorgegangen?

7.     In welchem Umfang gab/gibt es seit dem 1.1.2014 elektronische Rechnungen, die nicht den Vorgaben einer elektronischen Rechnung entsprochen haben/entsprechen und wie wurde in diesen Fällen weiter vorgegangen?

8.     Inwieweit haben sich Unternehmen geweigert, auf elektronische Rechnung umzustellen und wie wurde in diesen Fällen weiter vorgegangen?

9.     Wie viele Unternehmen bekommen seit dem 1.1.2014 aufgrund der Nicht-verwendung einer elektronischen Rechnung keine Aufträge einer Bundesstelle mehr?

10.  Wie viele Planstellen konnten bei der Buchhaltungsagentur des Bundes seit dem 1.1.2014 aufgrund der Umstellung auf die elektronische Rechnung eingespart werden?

11.  Wie viele Planstellen konnten in anderen Bereichen durch die Umstellung auf die elektronische Rechnung eingespart werden?

12.  Welche konkreten weiteren Einsparungen wurden durch die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnung erzielt?