8380/J XXV. GP
Eingelangt am 25.02.2016
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ANFRAGE
der Abgeordneten Dr. Dagmar Belakowitsch-Jenewein
und weiterer Abgeordneter
an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Maßnahmen in Fällen vertauschter Neugeborener
Nur selten gerät ans Tageslicht, wenn Neugeborene unmittelbar nach der Geburt im Krankenhaus vertauscht werden. Die Betroffenen wachsen in der Folge bei den leiblichen Eltern des jeweils anderen und somit unter falscher Identität auf. Wenn überhaupt, wird die Verwechslung erst durch bloßen Zufall - etwa aufgrund der Blutgruppenfeststellung im Zuge einer Blutspende - aufgedeckt. In der jüngsten Vergangenheit ereignete sich auch in Österreich solch ein aufsehenerregender Fall:
Am Montag, den 18. Jänner 2016, berichtete über diesen die Tageszeitung „Die Presse“: „Vor 25 Jahren sind in Graz […] zwei Mädchen nach der Geburt verwechselt worden. Zwei Frauen sind also in genetisch falschen Familien aufgewachsen. Der […] Fall wirft viele Rechtsfragen auf, für die gesetzliche Regelungen und Präzedenzfälle fehlen. „Die Presse“ hat mit Edwin Gitschthaler, Hofrat am Obersten Gerichtshof und einer der führenden Familienrechtler Österreichs, gesprochen und losgelöst vom konkreten Fall Antworten gesucht – juristisch „ein Horror“, sagt Gitschthaler“ und erläutert anschließend die rechtlichen Problemfelder.
Neben der umfangreichen und langwierigen juristischen Aufarbeitung solcher Fälle stellen sich auch Fragen der Unterstützung von Opfern beschriebener Verwechslungen.
In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende
Anfrage