8397/J XXV. GP

Eingelangt am 25.02.2016
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Petra Steger

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport

betreffend Verbannung von Heeressportlern aufgrund von Flüchtlingen

Österreich hat im vergangenen Jahr mehr als 86.000 neue Asylwerber gezählt. Innenministerin Johanna Mikl-Leitner rechnet auch in diesem Jahr mit mehr als 100.000 Flüchtlingen. Von jenen Menschen die bereits nach Österreich gekommen sind, warten die meisten in den Grundversorgungsquartieren des Bundes und der Länder auf die Entscheidung, ob ihnen Asyl gewährt wird oder nicht. Als Quartiere werden unter anderem Kasernen herangezogen, in denen es bis dato zu diversen Problemen gekommen ist. So sollen etwa am Areal der Kaserne in Langenlebarn Flüchtlinge untergebracht werden, obwohl sogar dem Heeressportverein „Air Force Hawks“ aus Sicherheitsgründen das Training am Kasernenareal untersagt wird. Warum ein Training am Kasernengelände nicht möglich ist, sich Flüchtlinge aber ungehindert dort aufhalten und frei bewegen dürfen, ist mehr als fraglich.  

Des Weiteren ist es für uns von besonderem Interesse, Informationen darüber zu erhalten, inwieweit der Heeressport aufgrund der Unterbringung von Flüchtlingen auf militärischen Gelände, in Mitleidenschaft gezogen wird.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport nachstehende

Anfrage

 

1.    Welche militärischen Einrichtungen (z.B. Kasernen) dienten bzw. dienen derzeit als Quartiere für die Unterbringung von Asylwerbern, wo es dadurch zu Einschränkungen für Heeressportler kam bzw. kommt? (Bitte um Nennung der entsprechenden Zeiträume, wo es zu den Einschränkungen kam)

 

a.    Zu welchen konkreten Einschränkungen kommt bzw. kam es in diesen militärischen Einrichtungen? (z.B. Sperre von Sportplätzten aufgrund der Unterbringung von Flüchtlingen)

 

b.    Welche Heeressportverbände bzw. Heeressportvereine betrafen bzw. betreffen die oben genannten Einschränkungen?

 

c.    Können bzw. konnten für diese Heeressportverbände bzw. Heeressportvereine entsprechende Ersatzsportstätten sichergestellt werden?

 

                                          i.    Wenn ja, welche Kosten sind im Jahr 2015 dadurch entstanden?

 

                                        ii.    Wenn ja, welche Kosten werden im Jahr 2016 dadurch entstehen?

                                       iii.    Wenn nein, warum nicht?

 

2.    Wie lange wurden Asylwerber in den betreffenden militärischen Einrichtungen untergebracht, wo es zu Einschränkungen für Heeressportler kam? (Bitte um Nennung der militärischen Einrichtungen)

 

3.    Wie lange werden Asylwerber in den betreffenden militärischen Einrichtungen untergebracht, wo es zu Einschränkungen für Heeressportler kommt?

 

4.    Werden in Zukunft (weitere) militärische Einrichtungen für die Unterbringung von Asylwerbern zur Verfügung gestellt, wodurch es zu Einschränkungen für Heeressportler kommen wird?

 

5.    Wenn ja, welche und wann?

 

6.    Werden die betroffenen Heeressportverbände bzw. Heeressportvereine entsprechende Ersatzsportstätten zur Verfügung gestellt bekommen?

 

7.    Wenn ja, welche?

 

8.    Wenn nein, warum nicht?

 

9.    Sind Ihrem Ministerium Beschwerden bekannt (z.B. durch Heeressportler, etc.), die mit der Unterbringung von Asylwerbern auf militärischen Gelände im Zusammenhang stehen?

 

10. Wenn ja, wer ist an Sie herangetreten und um welche Heeresportarten bzw. um welche militärischen Einrichtungen ging es dabei konkret?

 

11. Wenn ja, wie wurde von Ihrem Ministerium mit den jeweiligen Beschwerden umgegangen?

 

12. Warum werden am Areal der Kaserne in Langenlebarn Flüchtlinge untergebracht, obwohl sogar dem Heeressportverein „Air Force Hawks“ aus Sicherheitsgründen das Training am Kasernenareal untersagt wird?