8405/J XXV. GP

Eingelangt am 26.02.2016
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ANFRAGE

 

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Polizeikontrollen rund um den Strassenstrich in Wien-Liesing

 

Am 1. November 2011 trat in Wien das neue Prostitutionsgesetz in Kraft. In diesem sind die Standorte für die Strassenprostitution sehr genau geregelt. So heißt es in §9 desselben:

"§ 9. (1) Die Straßenprostitution (§ 2 Abs. 7) ist zulässig, sofern Abs. 2 nichts anderes bestimmt.

(2) Die Straßenprostitution ist unzulässig

a)         innerhalb von Wohngebieten (§ 2 Abs. 8);

b)         auf Flächen, die als Friedhöfe, Kleingartengebiete oder Haltestellenbereiche öffentlicher Verkehrsmittel verwendet werden;

c)         im Bereich einer Beschränkung gemäß § 10.

(3) Die Behörde (§ 3 Abs. 3) kann durch Verordnung Ausnahmen von den Verboten des Abs. 2 bestimmen (Erlaubniszonen für Straßenprostitution), sofern dadurch berechtigte Interessen der Öffentlichkeit oder der Anrainerinnen und Anrainer, insbesondere auch im Hinblick auf Schutzobjekte (§ 2 Abs. 10) sowie schwerwiegende Sicherheitsinteressen der Prostituierten nicht verletzt werden.

(4) Die Anbahnung der Prostitution an öffentlichen oder öffentlich einsehbaren Orten darf nicht in aggressiver Weise (§ 2 Abs. 4) erfolgen.

(5) Die Ausübung von Prostitution in einem Gebäude ist nur zulässig, wenn dieses als Prostitutionslokal den Vorgaben des § 6 entspricht."

 

Kurz gefasst bedeutet dies, dass Strassenprostitution in Wien nur noch in sogenannten Industriegebieten erlaubt ist. Eines dieser Industriegebiete, in welchen sich die Strassenprostitution befindet sich im 23.Wiener Gemeindebezirk (Wien-Liesing) auf allen öffentlichen Flächen innerhalb des Bereichs, der von der Carlbergergasse, der Forchheimergasse, der Liesinger-Flur-Gasse, der Ketzergasse, der Pellmanngasse, der Siebenhirtenstraße und der Seybelgasse umgrenzt wird, befinden.

Dieses weit gefasste Industriegebiet ist rundherum von Wohngebiet umgeben, vor allem Einfamilienhäuser, Kleingartenanlagen und die Bewohner der zahlreiche Neubauten sind die Leidtragenden.

 

Im "Wiener Bezirksblatt" vom 14.11.2012 wird der Liesinger Bezirksvorsteher mit folgenden Worten zitiert: "...„Die Polizei hat – auf meine Bitte hin – die Überwachung maximal intensiviert, um den Standort für die Frauen und die Freier möglichst unattraktiv zu machen.“ Alle Möglichkeiten sollen ausgeschöpft werden, um einen Straßenstrich in Liesing zu verhindern:

 

Im Juni 2013 gab es, nach heftigen Protesten der Anrainer und der Bürgerinitiative, schließlich eine Verordnung der Landespolizeidirektion Wien, mit der im 23. Wiener Gemeindebezirk zeitliche Beschränkungen für die Straßenprostitution auf den gemäß § 9 Abs. 1 WPG 2011 erlaubten Flächen erlassen wurden.        

 

Geltungsbereich (§ 2)

 

1. Straßenprostitution ist verboten:

vom 1. November bis 28. (bzw. 29.) Februar, von 7 bis 19 Uhr,

vom 1. März bis 30. April und vom 1. bis 31. Oktober, von 6 bis 20 Uhr,

vom 1. Mai bis 30. September, von 6 bis.    22 Uhr.

 

Dennoch klagen nach wie vor viele Anrainer darüber, dass die Stehzeiten nicht eingehalten werden, vor allem im Herbst und Winter stehen viele Prostituierte schon in den frühen Nachmittagsstunden um ihren Geschäften nachzugehen, vielfach auch in den Wartehäuschen der Autobusstationen. Erschwerend hinzu kommt, dass immer wieder gefährliche Verkehrssituationen entstehen, weil Prostituierte auf die Fahrbahn hüpfen um Freier anzuwerben. Ein weiterer Aspekt ist die durch die Strassenprostitution nachziehende Kriminalität, vor allem die Drogenkriminalität, die nach den Beobachtungen der geplagten Anrainer stark angestiegen ist.

 

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In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Polizeieinsätze gab es wegen Verstößen gegen die zeitlichen Einschränkungen im Bereich des Straßenstrichs in Wien-Liesing seit Juli 2013 bis Dezember 2015? (aufgeschlüsselt nach Monaten)

2.    An welchen Kalendertagen fanden die betreffenden Einsätze statt?

3.    Wann genau begannen und wann endeten jeweils die Polizeieinsätze?

4.    Wie viele polizeiliche Einsatzkräfte waren bei den jeweiligen Einsätzen nötig?

5.    Wie viele Polizeieinsätze gab es in den Jahren 2012 bis 2015, weil Prostituierte außerhalb des umschriebenen Areals ihren Geschäften nachgingen? (aufgeschlüsselt nach Monaten)

6.    An welchen Kalendertagen fanden die betreffenden Einsätze statt?

7.    Wann genau begannen und wann endeten jeweils die Polizeieinsätze?

8.    Wie viele polizeiliche Einsatzkräfte waren bei den jeweiligen Einsätzen nötig?

9.    Wie viele Polizeieinsätze gab es in den Jahren 2012 bis 2015, weil Prostituierte im Haltestellenbereich öffentlicher Verkehrsmittel ihren Geschäften nachgingen? (aufgeschlüsselt nach Monaten)

10. An welchen Kalendertagen fanden die betreffenden Einsätze statt?

11. Wann genau begannen und wann endeten jeweils die Polizeieinsätze?

12. Wie viele polizeiliche Einsatzkräfte waren bei den jeweiligen Einsätzen nötig?

13. Wie viele Anzeigen gab es in den Jahren 2012 bis 2015 gegen "aggressive" Freier? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

14. An welchen Kalendertagen fanden die betreffenden Einsätze statt?

15. Wann genau begannen und wann endeten jeweils die Polizeieinsätze?

16. Wie viele polizeiliche Einsatzkräfte waren bei den jeweiligen Einsätzen nötig?

17. Wie viele strafrechtliche Delikte die im Bereich des Straßenstrichs bzw. in einem örtlichen Zusammenhang mit diesem standen, wurden in den Jahren 2012 bis 2015 zur Anzeige gebracht? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

18. Wie viele Verwaltungsübertretungen wurden in den Jahren 2012 bis 2015 registriert?

19. Wie viele nicht registrierte Prostituierte wurden in den Jahren 2012 bis 2015 am Straßenstrich in Wien-Liesing aufgegriffen? (aufgeschlüsselt nach Jahren)

20. Von wann bis wann hat die vom Liesinger Bezirksvorsteher versprochene sogenannte maximale Überwachung der Polizei angedauert?

21. Was genau ist unter eine maximalen Überwachung zu verstehen?

22. Gab es Verkehrsunfälle wegen Prostituierten, die auf die unmittelbar vor Fahrzeugen auf die Fahrbahn gehüpft sind?

23. Wenn ja, wie viele und wann genau?

24. Gibt es eine Verordnung der LPD Wien, welche die Prostitution auf der Brunner Straße verbietet?

25. Wenn ja, wie lautet der genaue Wortlaut?