8408/J XXV. GP

Eingelangt am 26.02.2016
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Wolfgang Zanger

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

 

betreffend Flüchtlingslehrgang an der HLW Fohnsdorf (Bezirk Murtal)

 

Am Montag, den 22. Februar 2016 startete der Lehrgang für minderjährige, nicht mehr schulpflichtige Flüchtlinge an der HLW Fohnsdorf.

Das Stattfinden dieses Flüchtlingslehrgangs ist Medienberichten zufolge den gemeinsamen Anstrengungen der Gemeinde Judenburg, des steirischen Landesschulrats, zahlreicher Ehrenamtlicher, der HLW Fohnsdorf und der regionalen Landtagsabgeordneten Gabriele Kolar geschuldet. (Quelle: „Kleine Zeitung“. 16.02.2016, Regionalausgabe Murtal, S. 23.)

 

Zum Auftakt des Flüchtlingslehrgangs fanden sich über 30 Flüchtlinge samt Betreuern an der Fohnsdorfer Bundesschule ein, weit mehr, als für den Lehrgang zugelassen sind. Von Pädagogen der HLW wurden 16 Jugendliche aus Syrien, Afghanistan, Libanon, Irak, Iran und Nigeria ausgewählt, die keine Kenntnisse der Unterrichtssprache Deutsch haben und zumindest rudimentär Englisch sprechen. Voraussetzung, um den Lehrgang im Umfang von 31 Wochenstunden bis zum 24. Juni 2016 besuchen zu dürfen, ist ein Pflichtschulabschluss im Heimatland. Die Jugendlichen werden unter anderem in Deutsch, Englisch und Mathematik sowie auch in Ethik und Sport unterrichtet. Nach erfolgreicher Absolvierung des Lehrgangs in der sogenannten „Übergangsklasse“ sollen sie in eine reguläre erste Klasse einer berufsbildenden Schule umsteigen können. (Quelle: „Kleine Zeitung“, 23.02.2016, Regionalausgabe Murtal, S. 24f.)

 

Durch eine Analyse der PISA-Testergebnisse seitens der OECD, wird ersichtlich, dass fast jeder fünfte Jugendliche in Österreich nicht sinnerfassend lesen oder ausreichend rechnen kann, wenn er die Schule verlässt. Jeder zehnte 15- bis 16-Jährige schneidet in Lesen, Mathematik und Naturwissenschaften schwach ab. (Quelle: http://steiermark.orf.at/news/stories/2757003/)

 

Angesichts der schockierenden Erkenntnisse, die die PISA-Testergebnisse hervorbrachten, ist es von höchster Priorität, österreichische Jugendliche zu fördern. Anstatt eigene Flüchtlingslehrgänge zu schaffen, sollten Kurse für die heimische Jugend angeboten werden, um ihnen eine Chance auf einen Ausbildungsplatz zu ermöglichen.

 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung und Frauen folgende

 

ANFRAGE:

 

1.    Woher stammen die Teilnehmer des Flüchtlingslehrgangs?

2.    Welchem aufenthaltsrechtlichen Status unterliegen die Teilnehmer des Flüchtlingslehrgangs?

3.    Wie lange sind diese Jugendlichen bereits in Österreich?

4.    Wo sind die minderjährigen Flüchtlinge derzeit untergebracht?

5.    Wie wurde der Pflichtschulabschluss der Jugendlichen nachgewiesen?

6.    Konnten alle Jugendlichen einen Pflichtschulabschluss (in Form eines Zeugnisses) vorweisen?

7.    Wenn ja, wurden diese auf ihre Richtigkeit bzw. Gültigkeit überprüft?

8.    Wenn nein, warum nicht und wie ging man vor?

9.    Gab es noch weitere Voraussetzungen (abgesehen vom Pflichtschulabschluss), die Flüchtlinge erfüllen mussten, um in den Lehrgang aufgenommen zu werden?

10. Wenn ja, welche?

11. In welchen Räumlichkeiten findet der Lehrgang statt?

12. Sind die Räumlichkeiten an der HLW Fohnsdorf ausreichend, um eine neue „Übergangsklasse“ unterzubringen?

13. Ist der reguläre Schulbetrieb an der HLW Fohnsdorf durch diesen Kurs eingeschränkt?

14. Wenn ja, in welcher Form?

15. Werden Lehrer aus dem regulären Schulbetrieb „abgezogen“, um die Flüchtlinge zu unterrichten?

16. Wenn ja, wie viele?

17. Wenn ja, wie wird dies gerechtfertigt?

18. Wenn nein, welche Personen unterrichten die Teilnehmer des Lehrgangs?

19. Wurde bzw. wird zusätzliches Lehrpersonal eingestellt?

20. Wenn ja, wie viele Lehrer wurden bzw. werden zusätzlich eingestellt?

21. Ist weiteres Personal notwendig (Betreuer, Dolmetscher, etc.)?

22. Welche Verwaltungsaufgaben entstehen durch den neuen Lehrgang für Flüchtlinge?

23. Wie stellt sich der Lehrplan dieses Flüchtlingslehrgangs im Detail dar?

24. Können in der vorgesehenen Zeit, in der der Lehrgang abgehalten wird (22. Februar bis 24.06.2016) alle notwendigen Kenntnisse vermittelt werden, um danach in eine erste Klasse einer berufsbildenden Schule einzusteigen?

25. Welche Kosten entstehen durch diesen Lehrgang (Antwort bitte gegliedert nach Personal-, Sach- und sonstigem Aufwand)?

26. Wer trägt die entstehenden Kosten?

27. Sind weitere Lehrgänge dieser Art geplant?

28. Wenn ja, wann und wo?

29. Wie hoch sind die zu erwartenden Kosten und wer trägt diese?

30. Gab es im Jahr 2015 vergleichbare Kurse bzw. Lehrgänge für österreichische Jugendliche?

31. Wenn ja, wann, wo und in welcher Form fanden diese statt?

32. Wenn nein, warum nicht?