8418/J XXV. GP

Eingelangt am 26.02.2016
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ANFRAGE

 

der Abgeordneten Dr. Belakowitsch-Jenewein

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Obdachlose Asylwerber

 

Am Valentlinstag wurde eine Frau in einer Wiener U-Bahnstation von sechs Personen eingekreist und sexuell belästigt. Zahlreiche Medien berichteten darüber. Interessant aber war der Artikel in der Tageszeitung "Die Presse", dort wurde nicht nur über den eigentlichen Fall berichtet, sondern auch über den Hintergrund von zwei Tätern berichtet.

In dem Bericht vom 16. Februar 2016 heißt es wörtlich:

"Tatsächlich kam das 49-jährige Opfer nur bis zur U-Bahn-Station Simmering (Linie U3). Sechs junge Männer umkreisten dort die Frau, riefen ihr Obszönitäten zu. Sie wehrte sich verbal, auch Passanten, die die bedrohliche Situation erkannt hatten, kamen ihr zu Hilfe. Schließlich verschwanden die Männer. Soweit die Angaben des Opfers.

Die Station ist videoüberwacht. Zwei der sechs Männer konnte die Polizei gleich nach der Auseinandersetzung anhalten. Da es zu keinem Diebstahl und keinen unsittlichen Berührungen gekommen ist, wurden beide wegen versuchter sexueller Belästigung auf freiem Fuß angezeigt......Sie noch einmal zu ihren Komplizen zu befragen wird nicht ganz einfach sein. Die beiden, ein Iraker und ein Mann aus Afghanistan, sind Asylwerber. Bis vor kurzem waren sie in einem Großquartier im Ferry Dusika-Radstadion untergebracht, mussten dieses allerdings wegen mehrfacher Verstöße gegen die Hausordnung verlassen. Derzeit sind beide also obdachlos, haben keine Bleibe, an der sie gemeldet sind. Ob die Staatsanwaltschaft nun Fotos der Verdächtigen aus dem Videosystem veröffentlichen wird, ist fraglich. In der Regel braucht es dazu schwerere Straftaten, zum Beispiel Raub. Im konkreten Fall kam es zwar zu einer bedrohlichen Situation, bis auf die psychische Ausnahmesituation für das Opfer entstand allerdings kein "Schaden"..."

 

Dass Obdachlose Asylwerber nur auf freiem Fuß angezeigt werden, ist an sich schon hinterfragenswert. Warum aber Asylwerber aus einer Unterkunft ausziehen müssen und ihrem Schicksal überlassen werden, hat schon eine andere Qualität. Durch die Obdachlosigkeit ist der Weg in die Kriminalität vorgezeichnet, offensichtlich nimmt die Bundesregierung, die in der Asylfrage seit Monaten völlig versagt, solche Situationen als "Kollateralschaden" zur Kenntnis, den die geplagte Bevölkerung eben hinzunehmen hat.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Wie viele Asylwerber mussten wegen mehrfacher Verstöße gegen die Hausordnung im Jahr 2015 und im laufenden Jahr 2016 (Stichtag 29.2.2016) bisher ihre Asylunterkunft verlassen? (aufgeschlüsselt nach Angegebenem Herkunftsland)

2.    Wie genau wird obdachlosen Asylwerbern ihr Bescheid über den Ausgang des Asylverfahren zugestellt?

3.    Wie genau werden solche Personen versorgt?

4.    Warum werden solche Personen nicht sofort abgeschoben?

5.    Warum werden Obdachlose Personen sofort auf freien Fuß gesetzt ohne dass ausreichende Angaben zu den Komplizen eingeholt wurden?