8426/J XXV. GP

Eingelangt am 29.02.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

der Abgeordneten Weigerstorfer,

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „Österreichische Beteiligung an der Klage Schwedens gegen die EU-Kommission

 

Laut EU-Verordnungen zu Bioziden und Pestiziden (EG 528/2012 und EG 1107/2009) hätte die EU-Kommission bis Ende 2013 konkrete Maßnahmen zur Bestimmung von hormonell wirksamen Chemikalien (endokrine Disruptoren) vorlegen müssen. Solange aber Maßnahmen zur Identifizierung von hormoneller Wirksamkeit bzw. endokrinschädigenden Eigenschaften nicht vorliegen, können auch die seit 2011 geltenden Verbote von endokrine Disruptoren in Bioziden und Pestiziden nicht wirksam werden.

 

Davon betroffen ist auch die Regulierung von hormonell wirksamen Chemikalien in Kosmetika und Körperpflegeprodukten. Die Kosmetikverordnung 1223/2009 sieht eine "Überprüfung der Verordnung hinsichtlich Stoffen mit endokrin wirksamen Eigenschaften" vor, sobald "in der Gemeinschaft anerkannte Kriterien für die Bestimmung von Stoffen mit endokrin wirksamen Eigenschaften zur Verfügung stehen“.

 

Nachdem es die EU-Kommission bis heute verabsäumt hat, diesbezüglich tätig zu werden, reichte Schweden 2014 vor dem Europäischen Gerichtshof Klage gegen die Europäische Kommission ein. Der EU-Ministerrat schloss sich der Klage an und auch das Europäische Parlament unterstützt diese.

 

Am 27.10 beantragte das Team Stronach im Umweltausschuss, eine Klage vor dem EuGH gegen die EU-Kommission aufgrund der unterlassenen Klassifizierung von endokrinen Disruptoren zu prüfen. Mit der Argumentation des ÖVP-Abgeordneten Georg Strasser, dass sich Österreich bereits der Klage gegen die Kommission angeschlossen habe, wurde dieser Antrag in Anwesenheit des Bundesministers vertagt.

 

Der EuGH urteilte am 16.Dezember 2015, dass die EU-Kommission durch die fehlende Festlegung wissenschaftlicher Kriterien zur Bestimmung endokrin schädigender Eigenschaften mittels Rechtsakte gegen Unionsrecht verstoße. Die EU-Kommission soll nun diesen Kriterienkatalog bis Juni 2016 vorlegen wollen.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende

 

Anfrage:

 

1.    Hat sich Österreich der Klage Schwedens gegen die EU-Kommission betreffend der unterlassenen Klassifizierung von endokrinen Disruptoren angeschlossen?


a)    Wenn ja, wann wurde das gemacht?

b)    Wenn ja, bei welchem Gericht und unter welcher Geschäftszahl?

c)    Wenn ja, ist die Klage öffentlich einsehbar bzw. via Internet abrufbar?

 

d)    Wenn nein, warum haben Sie im Umweltausschuss am 27.10.2015 die unrichtige Aussage des ÖVP-Mandatars nicht richtig gestellt?

e)    Wenn nein, warum nicht?

2.    Warum ist die angebliche Beteiligung Österreichs an der eingangs erwähnten Klage im Urteil (Urteil des Gerichts der Europäischen Union in der Rechtssache T-521/14 vom 16.12.2015) nicht erwähnt?