8452/J XXV. GP

Eingelangt am 01.03.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Peter Wurm

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Justiz

betreffend Reform des Insolvenzrechts und der Inkassogebühren

Wie kürzlich die Tageszeitung „Der Standard“ vom 17.02.2016 berichtete, ortet der KSV-Insolvenzexperte Hans-Georg Kantner im Bereich des Insolvenzrechts, insbesondere hinsichtlich der Regelungen, welche Privatkonkurse betreffen, erheblichen Reformbedarf. Vor allem die Inkassogebühren seien zu hoch, eine Anpassung nötig.

Gemäß Verordnung aus dem Jahr 1996 können sie „ruinös hoch“ sein, monieren Schuldnerberater. Zwar gibt es Höchstsätze für Dienstleistungen wie Mahnschreiben, Anschriftenerhebung, Wegentgelt und Ermittlung der Einkommens- und Vermögensverhältnisse des Schuldners. Kumuliert über Jahre des Zahlungsverzugs übersteigen sie nicht selten das aushaftende Kapital. Die EU hält 40 Euro als angemessenen Betrag für Mahnschritte.

In Österreich […] haben laut KSV 70 bis 75 Prozent der jährlich rund 9000 Privatkonkurse einen Zahlungsplan, die durchschnittliche Quote betrage zehn bis 20 Prozent. Die Hälfte zahle sogar mehr als 20 Prozent, nur acht blieben unter zehn Prozent. Zwei Drittel der Zahlungspläne werden pünktlich erfüllt. „Kleinere Schuldner zahlen oft mehr“, sagte Kantner, der die durchschnittliche Verschuldung von Privatpersonen (ohne vorherigen Unternehmensbesitz) mit 50.000 bis 55.000 Euro angibt. Frei für neue Schulden ist ein Schuldner nach Schuldendienst und Privatkonkurs übrigens nicht: Nach sieben Jahren am Existenzminimum bleiben die Klienten weitere sieben Jahre in der Evidenz von Banken und Gläubigerschützern, Kreditaufnahme ist dann nur in Ausnahmefällen und mit ausgezeichneter Bonität möglich.

(http://derstandard.at/2000031217222/Anlauf-zu-Reform-des-Privatkonkurses)

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Justiz folgende

 

ANFRAGE

1.    Wie viele Insolvenzverfahren natürlicher Personen wurden 2013, 2014 und 2015 (aufgeteilt nach Verfahrensarten und Jahren) abgewickelt?


2.    Sehen Sie einen Reformbedarf im Bereich des österreichischen Schuldenregulierungsverfahrens?

a.    Wenn „JA“: In welchem konkreten Bereich?

3.    Wie hoch sind die im oben angeführten Artikel erwähnten Gebühren bzw. Inkassogebühren und wo sind diese geregelt?

4.    Planen Sie die Senkung der Gebühren bzw. Inkassogebühren?

a.    Wenn „JA“: Mit welchen Maßnahmen und wann?

b.    Wenn „NEIN“: Warum nicht?

5.    Halten Sie die von der EU genannten 40 Euro als angemessenen Betrag für Mahnschritte?

6.    Planen Sie die Implementierung von Maßnahmen, um Privatkonkurse künftig kostengünstiger als derzeit abhandeln zu können?

a.    Wenn „JA“: Welche und wann ist deren Einführung geplant?

b.    Wenn „NEIN“: Warum nicht?

7.    Wie lange dauert im Durchschnitt ein Insolvenzverfahren einer natürlicher Personen (aufgeteilt nach Verfahrensarten)?

8.    Wie viel Prozent der Schuldner, welche an den Hürden des Zahlungsplans scheitern und somit den Weg des Abschöpfungsverfahrens beschreiten, erreichen durch dieses eine Restschuldbefreiung?