8498/J XXV. GP

Eingelangt am 04.03.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten Wendelin Mölzer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend die verhinderte Teilprivatisierung des Flughafens Klagenfurt seitens der Heta/Hypo-Gläubiger

 

 

Einem Krone-Artikel von 24.2.2016 zufolge wurde die geplante Teilprivatisierung zur Sanierung des maroden Geländes des Klagenfurter Flughafens durch die Heta/Hypo-Gläubiger verhindert. Diese befürchten, dass die angedachte Teilprivatisierung „für sie negative Auswirkungen auf das Vermögen des Landes Kärnten“ hätte, da sich der Flughafen zu 80% im Eigentum der Kärntner Landesholding befindet. Die restlichen 20% gehören der Stadt Klagenfurt. Zusätzlich prüft die EU die Finanzierung der Sanierung des Klagenfurter Flughafens dahingehend „ob die öffentliche Hand eine solche Investition überhaupt übernehmen darf.“

 

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Was legitimiert die Heta/Hypo-Gläubiger dazu, eine Teilprivatisierung des Flughafens Klagenfurt seitens des Landes Kärnten zu verhindern?

2.     Können noch weitere Projekte seitens der Heta/Hypo-Gläubiger gestoppt oder anderweitig beeinflusst werden?

3.     Wenn ja, welche?

4.     Wenn ja, was legitimiert die Heta/Hypo-Gläubiger dazu?

5.     Gibt es bereits Ergebnisse hinsichtlich der Prüfung der Finanzierung der Sanierung seitens der EU?

6.     Wenn ja, wie lauten diese?