8499/J XXV. GP

Eingelangt am 04.03.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

 

des Abgeordneten DI Gerhard Deimek

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie

betreffend Werbetafeln auf der Autobahn zwischen Wals und Salzburg Liefering

 

Wer erinnert sich nicht mit Schrecken an die dereinst Landschaft zerstörenden Riesenreklametafeln an den italienischen Autobahnen? In der Zwischenzeit ist diese, die Verkehrssicherheit gefährdende Unart längst Vergangenheit. An den österreichi-schen Autobahnen ist diese „Landpflege“ Kraft gesetzlicher Auflagen vorbeigegangen; grundsätzlich geht es ja nicht nur die Verschandelung der Landschaft, sondern auch eine allfällige Ablenkung der Verkehrsteilnehmer vom Geschehen auf den Straßen und den damit verbundenen Unfallgefahren. Einzig die positiv wahrgenommenen Hinweistafeln auf Sehenswürdigkeiten sind eine Ausnahme.

Nun muss der Verkehrsteilnehmer aber feststellen, dass an den Autobahnteilstücken zwischen Wals und Anfang Salzburg Liefering Überkopftafeln mit Hinweisen versehen mit Firmenbezeichnungen angebracht sind.

Diese Überkopftafeln beinhalten eindeutige Firmenbezeichnungen wie Designer Outlet Himmelreich (FN248931a. UID:ATU57999447) und EUROPARK (FN54768t, UID:ATU37199802), gehen eindeutig über die ansonsten üblichen allgemein gehaltenen Hinweise wie Gewerbepark, Einkaufszentrum, Stadtzentrum etc. hinaus und sind somit als Werbung zu bezeichnen, wobei zusätzlich die Öffnungszeiten (Outlet bis 19Uhr, Europark bis 20 Uhr) angeführt sind. Es sind dies also eindeutige Firmenbezeichnungen und Werbehinweise.

A1_Abfahrt-Flughafen_Richtung-Villach_1_DOC
A1_Abfahrt-Flughafen_Richtung_Wien_2_DOC
 

 


 

 


 



Im Sinne einer Gleichbehandlung der gesamten Wirtschaft sowie der notwendigen Unterstützung der Verkehrssicherheit ist es dringend notwendig der Angelegenheit erhöhte Aufmerksamkeit zu widmen.

 

In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie nachstehende

 

Anfrage

 

1.     Wer hat die angeführten Überkopfwerbeträger im angeführten Autobahnbereich genehmigt?

2.     Werden die angeführten Überkopfwerbeträger im angeführten Autobahnbereich lediglich zu Werbezwecken verwendet oder auch für den eigentlichen Zweck des Verkehrsmanagements?

3.     Wie häufig werden VBAs für Werbezwecke verwendet?

4.     Welche VBAs (genauer Standort) werden unter welchen Voraussetzungen für Werbemaßnahmen verwendet?

5.     Auf welche Gesetzes- bzw. Vorschriftenfakten stützen sich derartige Werbemaßnahmen?

6.     Wie viele sonstige, fix (auch über Kopf) angebrachte Werbetafeln gibt es entlang österreichischer Autobahnen und Schnellstraßen?

7.     Sind Sie der Ansicht, dass mit den angeführten Beispielen ein Präjudiz geschaffen wurde, welche eine ausführende Werbeflut an den Autobahnen ermöglicht?

8.     Wer hat die Kosten der Errichtung der Überkopfwerbeträger getragen?

9.     Wer übernimmt die Wartung allfälliger Reparaturen der Überkopfwerbeträger?

10.  Ist wirken sich derartige Werbemaßnahmen auf die Verkehrssicherheit aus?

11.  Inwieweit waren Werbungen auf VBAs und die damit bewirkte Ablenkung der Verkehrsteilnehmer bislang ursächlich mit Unfällen in Zusammenhang zu bringen?

12.  Wie hoch sind die Kosten für eine Werbeeinschaltung auf einer VBA?

13.  Wer hebt diese Kosten ein?

14.  Wem kommen diese Werbeeinnahmen zugute?