8528/J XXV. GP

Eingelangt am 08.03.2016
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DRINGLICHE ANFRAGE

gem. § 93 Abs. 2 GOG-NR
(Klubverlangen)


der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen betreffend Reformpanne – Pensionssystem ungebremst auf Crashkurs

Begründung

Ein Pensionsgipfel – oder was auch immer es schlussendlich war – liegt hinter uns. Der pensionspolitische Friede im Hinblick auf die Bundespräsidentenwahl konnte gewahrt werden, um Pensionistinnen und Pensionisten als wichtigste und größte Wählergruppe der Kandidaten der Koalitionsparteien nicht zu vergraulen. Paradox daran ist ja, dass es im Rahmen einer Pensionsreform gar nicht um jene Menschen geht, die bereits eine Pension beziehen. Es hätte um die Absicherung des Pensionssystems für die kommenden Jahrzehnte gehen sollen. Diese Chance auf eine Pensionsreform, die ihrem Namen auch gerecht wird, wurde ausgelassen und wird wohl bis zum Ende dieser Koalition mit 2018 ihren Dornröschenschlaf fortsetzen.

Gerade im Rahmen der koalitionären Gespräche vor allem im Vorfeld dieses Pensions"gipfels“ konnte man phasenweise den Eindruck gewinnen, dass zumindest Finanzminister Schelling ein tatsächliches Interesse daran gehabt hätte, an der langfristigen Absicherung und Finanzierbarkeit des Pensionssystems zu arbeiten (Der Standard am 21.03.2015: "Schelling sieht Reformdruck"). Doch die Ergebnisse des "Gipfels" haben gezeigt, dass dies nicht der Fall ist – ein Totalversagen der Bundesregierung, insbesondere ein Einknicken des Finanzministers, in allen zukunftsweisenden Pensionsthemen ist das Ergebnis.

Als interessant stellen sich in diesem Zusammenhang eben das Verhalten und die Position des Finanzministers dar. Auf den ersten Blick würde vermutet werden, dieser besitze im Themenkreis Pensionen keine Kompetenzen. Doch sein Verhalten, seine Äußerungen und die seines Ressorts haben in der Vergangenheit des Öfteren gezeigt, welche Möglichkeiten das Finanzministerium hat, um Reformdruck auf das Sozialministerium auszuüben. Insbesondere die immer wieder öffentlich geäußerten Standpunkte, die oft jenen des Sozialministeriums diametral zuwider liefen, sind hierbei hervorzuheben. Vor allem, wenn es um budgetpolitische Implikationen von möglichen Veränderungen und bereits geschehenen Reformen im Pensionsbereich geht.

Nicht nur in den budgetpolitischen Analysen des Pensionssystems zeigte sich Schelling stets reformfreudiger als seine Regierungskollegen aus den SPÖ-Reihen. Auch die Kompetenzen seines Ressorts sind weitreichender als öffentlich wahrgenommen. Immerhin ist Schellings Ministerium finanziell letztverantwortlich für Beamtenpensionen, für unzählige personalwirtschaftliche Angelegenheiten und damit für die Pensionen von beamteten Bediensteten in ausgelagerten Gesellschaften bzw. solchen, auf die der Finanzminister Einfluss nehmen könnte. Dennoch konzentrieren sich Schellings Forderungen im Pensionsbereich zuletzt vor allem auf den Bereich der sozialen Pensionsversicherung.

Gerade in der Pensionsversicherung scheinen sich Schelling und sein Ressort bestens auszukennen und vor allem das finanzielle Zahlen-Feng-Shui des Sozialministeriums stets in Frage zu stellen. Weshalb es auch nicht verwunderlich ist, dass Schelling in zahlreichen öffentlichen Wortmeldungen von einem tatsächlichen Reformbedarf zur nachhaltigen Sicherung des Pensionssystems ausgegangen ist (z.B. Tiroler Tageszeitung vom 04.01.16: "Sonst haben wir 2035 oder 2045 ein ernsthaftes Problem..."). Dies möglicherweise auch, weil er die tatsächliche Belastung des gesamten Bundesbudgets durch die Kostenzunahme aufgrund der steigenden Pensionsausgaben nicht hinnehmen wollte.

Österreichs Pensionspolitik im Rahmen des Europäischen Semesters

Interessant sind deshalb die unterschiedlichen Auffassungen Schellings und seines Ressorts im Vergleich zu jenen des Sozialministeriums z.B. im Rahmen von geforderten Maßnahmen und bereits erfolgten Maßnahmen im Rahmen des europäischen Semesters und entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen bzw. des entsprechenden Länderberichts der europäischen Kommission.

Österreich hat nämlich mit den Reformen im Bereich der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension statistisch das Pensionsantrittsalter nach oben geschraubt und sich mit der Verschärfung der Hacklerpension eine kurze Verschnaufpause verschafft, doch die Nachhaltigkeit und der budgetäre Erfolg dieser Maßnahmen sind mehr als fraglich, was auch die Europäische Kommission bereits im „Länderbericht Österreich 2015“ verdeutlicht. Dabei wird klar, dass die Europäische Kommission mit Hilfe des Finanzministers dem Sozialminister mit seiner statistischen Schönrechnerei auf die Schliche gekommen ist, denn das gesteigerte Pensionsantrittsalter hat offenbar 2015 nicht den erwarteten budgetären Erfolg gebracht:

„Wenngleich es noch zu früh ist, um die tatsächlichen budgetären Auswirkungen dieser Reformen zu bewerten, ist unklar, welche Einsparungen auf ihrer Grundlage erzielt werden können, insbesondere im Vergleich zu Ex-ante-Schätzungen der Regierung. Ohne die Einsparungen, die sich aus der lediglich moderaten Anhebung der bestehenden Renten in den Jahren 2013 und 2014 ergeben, wurde der Gesamtbetrag der aus der Umsetzung der verschiedenen Rentenreformen bis 2016 erwarteten Einsparungen im Stabilitätsprogramm 2012 auf etwas über 4 Mrd. EUR geschätzt (davon 520 Mio. EUR 2013, 267 Mio. EUR 2014, weitere 420 Mio. EUR 2015 und zusätzliche 430 Mio. EUR 2016). Während alle neueren Haushaltsdokumente die Höhe der Einsparungen in den Jahren 2013 und 2014 bestätigt haben, werden der jüngsten Übersicht über die Haushaltsplanung zufolge im Jahr 2015 infolge des Anstiegs des tatsächlichen Pensionsalters lediglich Einsparungen in Höhe von 60 Mio. EUR erwartet. Die Gründe für diese offenbar erfolgte Revision der Schätzungen sind unklar, vor allem deshalb, weil sie nicht mit den guten Fortschritten bei der Anhebung des tatsächlichen Pensionsalters im Einklang zu stehen scheint.“  (Länderbericht Österreich 2015)

Das Sozialministerium weiß selbst nicht, wie die Kommission zu diesen Zahlen kommt: „Für die Haushaltsplanung ist das Bundesministerium für Finanzen zuständig. Die € 420 Millionen wurden vom Finanzministerium errechnet und sind auch für das Sozialministerium nicht nachvollziehbar. Das wurde vom Sozialministerium auch nach Brüssel gemeldet.“ (4339/AB XXV.GP) – Das Finanzministerium scheint in diesem Zusammenhang der Europäischen Kommission entweder etwas vorzuspielen, oder tatsächlich eine verfehlte Politik des Sozialministeriums im Pensionsbereich aufzuzeigen. Jedenfalls liegt damit auf der Hand, dass das Pensionsantrittsalter als Gradmesser über die Wirksamkeit von Maßnahmen im Pensionsbereich, aufgrund statistischer Tricks, für die europäische Kommission keinen Indikator mehr darstellt, sondern nur noch die tatsächlichen budgetären Erfolge ausschlaggebend sind. Weshalb auch im aktuellen Länderbericht für Österreich für 2016 lediglich noch erläutert wird, dass das Pensionsantrittsalter zwar steigt, aber auf positive budgetäre Effekte wird in dem Bericht (mangels ebensolcher) nicht eingegangen. Vielmehr hält die Europäische Kommission fest, dass zur budgetären Nachhaltigkeit des Pensionssystems weitere Einschränkungen bei Frühpensionierungen nötig sind.

Der vorläufige Bundesrechenabschluss 2015

Besonders interessant sind die Bewertungen der budgetären Situation des österreichischen Pensionssystems vor allem im Hinblick auf die tatsächliche budgetäre Entwicklung im Pensionsbereich unter Berücksichtigung der ersten Ergebnisse des Bundesrechenabschlusses 2015. Hier zeigen sich unterschiedliche Zahlen, die von Seiten des Sozial- und des Finanzministeriums veröffentlicht wurden. Aufgrund der Nicht-Anwendung des Bevorschussungssystems rechnete Anfang Februar das Finanzministerium damit, dass der Bundeszuschuss 2015 gegenüber 2014 gesunken wäre. Demgegenüber steht die Annahme des Sozialministeriums, dass die Ausgaben gegenüber 2014 sehr wohl um 280 Millionen gestiegen seien.

Gerade diese unterschiedliche Darstellung lässt abermals die Frage offen, welchen Zahlen tatsächlich zu vertrauen ist. Gleichzeitig kommt mit der unterschiedlichen Darstellung der Ergebnisse für 2015 die Frage auf, inwiefern die Ergebnisse des Bundesrechenabschlusses 2015 Einfluss auf die mittelfristige Entwicklung und damit den vom Finanzministerium festgelegten Bundesfinanzrahmen bis 2019 bzw. 2020 haben. Denn gerade in diesem Zusammenhang ist wäre eine optimistischere Haltung des Finanzministeriums besonders bemerkenswert, vor allem weil ansonsten das Finanzministerium stets negativere Annahmen über die budgetäre Entwicklung im Pensionsbereich vertritt als das Sozialministerium. Deshalb ist fraglich, ob das Finanzministerium aufgrund einer Berücksichtigung bzw. Anwendung des Bevorschussungssystems von ähnlichen budgetären Entwicklungen ausgeht wie das Sozialministerium.

Unterschiedliche mittelfristige Prognosen im Pensionsbereich

Diese Auseinandersetzungen zwischen Finanz- und Sozialministerium sind keine Neuheit und tauchen rund um die Pensionen bei jeder Gelegenheit wieder auf. So auch im Vorfeld der letzten Sitzung der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung am 27.11.2015, in deren Rahmen eigentlich ein Mittelfristgutachten über die Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung beschlossen hätte werden sollen.

Wenige Stunden nachdem der Bundesvoranschlag für 2016 und damit auch Änderungen im Bundesfinanzrahmen beschlossen wurden, hätte die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (KOLAPS) ein Gutachten über einen ähnlichen Zeitraum beschließen sollen, dessen Zahlen in krassem Widerspruch zu den Budgetzahlen des Finanzministeriums standen. Während die Budgetzahlen und die damit im Zusammenhang stehenden Grundannahmen vom Finanzministerium ausgearbeitet wurden, ist das positivere Gutachten der Kommission im Sozialministerium erstellt worden. Gerade auf diese Unterschiede hin wurde das Gutachten schlussendlich abgelehnt, auch mit der Stimme des Vertreters des Finanzministeriums in der KOLAPS.

Diese teils diametralen Ansichten über die Entwicklungen der Pensionsversicherung von Seiten des Finanzministeriums und des Sozialministeriums werfen natürlich die Frage auf, weshalb hier so unterschiedliche Zahlen vorlagen, keine Abstimmungen zwischen den beiden federführenden Ressorts im Pensionsbereich vorgenommen werden und ob die Zahlen des Finanzministeriums nicht auch die eigene Verhandlungsposition im Rahmen eines angekündigten Pensionsgipfels bestärken sollten.

Die Expertengruppe des Finanzministers

Dass Schelling (jedenfalls irgendwann in der Vergangenheit) ein Interesse an einer umfangreichen Pensionsreform gehabt hat, zeigt sich auch darin, dass er eine eigene Expertengruppe im Finanzministerium zur Erarbeitung von Reformmöglichkeiten einsetzte. Auch wenn diese Expertengruppe nicht die schlussendliche Position der ÖVP – sofern man überhaupt irgendwann eine einheitliche Position der ÖVP erkennen konnte – vorlegte, so waren die Vorschläge doch auch ein Input dahingehend, in welchen Bereichen Reformnotwendigkeiten liegen. Fraglich ist, weshalb das Finanzministerium, das eigentlich nicht für Pensionen zuständig ist, plötzlich ein eigenes Expertenpapier in Auftrag gegeben hat und vor allem, ob dieses Papier des Ministeriums dazu diente, die Position der gesamten ÖVP zu untermauern?

Schlussendlich hatte das Expertenpapier jedenfalls wenig Einfluss auf die Positionierung des Finanzministeriums in den Verhandlungen, weil sich der Finanzminister und die gesamte ÖVP von der ursprünglichen Forderung beispielsweise einer Pensionsautomatik bereits vor Verhanldungsbeginn verabschiedet hatten, und damit von wesentlichen Maßnahmen, die budgetpolitisch und zur Absicherung des Pensionssystems nötig gewesen wären. Lieber hat sich auch die ÖVP im Verhandlungsendspurt auf Nebenschauplätze begeben – ob die Präsidentschaftskandidatur des ÖVP-Seniorenbundobmannes und Beziehers einer Superpension damit zu tun hat, sei dahingestellt.

Ergebnisse des „Pensionsgipfels“

Die Ergebnisse des „Pensionsgipfels“ insbesondere im Hinblick auf die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems sind, wenn überhaupt ersichtlich, dann eher negativ. Die wesentlichen Kostentreiber, die auch immer wieder im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters angesprochen sind, werden nicht einmal angestreift und völlig außen vor gelassen. Das auch, obwohl nur wenige Tage vor dem Pensionsgipfel abermals im Rahmen des Länderberichts für Österreich für 2016 auf entsprechende Reformnotwendigkeiten hingewiesen wurde.

Ob die finanziellen Einsparungen auf dem Nebenschauplatz des Rehabilitationsgeldes überhaupt eine Absicherung des Pensionssystems in irgendeiner Weise gewährleisten können, bleibt mehr als fraglich, da ja schon die Europäische Kommission festgestellt hat, dass die Entwicklung des Pensionsantrittsalters (mit Hilfe des Rehabilitationsgeldes) keine bedeutsamen Einsparungen im Pensionsbereich gebracht hat. Umfangreiche Einsparungen wird es in diesem Bereich kaum geben. Wenn es Einsparungen geben wird, dann in einem geringen Umfang und in einer sehr langfristigen Perspektive.

Auch die anderen kleineren Punkte, die sich jetzt im Regierunspapier des "Gipfels" finden, stellen keine Entlastung für das Pensionssystem dar und lassen dieses schrottreife Pensionssystem nicht nur ungebremst, sondern mit erhöhter Geschwindigkeit auf die nächste Wand zusteuern. Tatsächlich führen nämlich einige gesetzte Maßnahmen nicht zu Einsparungen, sondern zu weiteren Ausgabensteigerungen im Bereich der Pensionsversicherung, wie z.B.

·      Die erhöhte Ausgleichszulage von 1.000 Euro für Alleinstehende pro Monat bei langer Versicherungsdauer

·      Halbierung des Pensionsversicherungsbeitrages nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters

·      Nachträglich verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten als pensionsbegründende Versicherungszeiten.

Die wesentlichen Reformschritte lassen sich auf die gesetzliche Pensionsversicherung reduzieren. Ein Bereich der mit dieser Reform völlig ausgespart bzw. als Randnotiz bestehen bleibt, sind die Bereiche, in denen der Finanzminister tatsächlich budgetpolitisch letztverantwortlich ist: die Beamtenpensionen. Vielleicht ist der Fokus der letzten Monate des Finanzministers auf die öffentliche Pensionsversicherung nur ein Ablenkungsmanöver von den Problemen in der eigenen Einflusssphäre. Weshalb ein Versagen beim „Pensionsgipfel“ nicht weiter verwunderlich scheint.

Versagen des Finanzministers in seinem Pensionseinflussbereich

Mit der Randnotiz wurde das Thema Beamtenpensionsrecht von der Regierung zumindest erwähnt:

„Harmonisierung der Pensionssysteme

·        Die Bundesregierung bekennt sich dazu, die Harmonisierung der unterschiedlichen Pensionssysteme voranzutreiben. Ziel ist es, ein auf der Bundesregelung (Allgemeines Pensionsgesetz) basierendes einheitliches Pensionsrecht zu schaffen.“

Wesentliche Notwendigkeiten im Bereich der Harmonisierung wurden nicht angegangen, sondern lediglich ein Bekenntnis abgelegt. Ein Bekenntnis wird aber nicht ausreichen, um tatsächlich eine Harmonisierung anzugehen. Gerade hier hätte der Finanzminister wesentliche Instrumente in der Hand, um etwa die unterschiedlichen Regelungen auf Ebene der Bundesländer bei Pensionsprivilegien anzugehen. Beispielsweise bieten die beginnenden Finanzausgleichsverhandlungen, in deren Rahmen eine endgültige Harmonisierung der Beamtenpensionssysteme auf der Tagesordnung stehen müsste, eine perfekte Reformchance.

Aber auch die Harmonisierung des Bundesbeamtenpensionsrechts mit jenem, das sich aufgrund des Allgemeinen Pensionsgesetzes ergibt, könnte schneller voranschreiten. Entgegen den Lippenbekenntnissen des Finanzministers (z.B. im Kurier am 25.09.2015: "In zehn Jahren soll es nur noch ein Arbeitsrecht und einen Zugang zu den Pensionen geben.") ist das tatsächliche Interesse daran eng begrenzt. Deshalb verwundert nicht, dass gerade im Zuge des Pensions"gipfels“ sogar bestehende Ungleichheiten zwischen gesetzlich Pensionsversicherten und Beamten nicht nur fortgeschrieben, sondern sogar weiter verstärkt werden.

So ergibt sich eine weitere Besserstellung von Beamten beispielsweise bei den Zuverdienstmöglichkeiten in der Pension. In Zukunft sollen jene, die neben dem Bezug einer gesetzlichen Pension gleichzeitiger Erwerbseinkommen beziehen, Pensionskürzungen hinnehmen müssen. Schon bisher gilt die Geringfügigkeitsgrenze für Zuverdienste neben dem Pensionsbezug, wenn man das gesetzliche Pensionsantrittsalter noch nicht erreicht hat. Eine ähnliche Einschränkung der Zuverdienstmöglichkeiten soll nun auch darüber hinaus gelten. Beamte hingegen können sowohl vor, als auch nach Erreichen des gesetzlichen Ruhestandsalters unbegrenzt dazu verdienen. Sie sind auch von den Verschärfungen des Pensions"gipfels" nicht betroffen.

Gleichzeitig führen die geplanten Veränderungen im Bereich des Grundsatzes „Rehabilitation vor Pension“ eine weitere Ungleichbehandlung vor Augen. Für Beamte wird dieser Grundsatz weiterhin nicht angewendet und das Beamten-Äquivalent zur Invaliditäts- bzw. Berunfsunfähigkeitspension – die gesundheitsbedingte Versetzung in den Ruhestand – wird in Zukunft weiterhin Vorteile für Beamte bieten.

Auch die Frage einer weiteren Beschränkung der Luxuspensionen fehlt völlig auf der Agenda der koalitionären Verhandlungspartner, obwohl gerade hier ein wesentliches Interesse des Finanzministeriums vorliegt, weil dieser schlussendlich finanziell letztverantwortlich ist. Deshalb ist eine Beschränkung von Luxuspensionen nicht nur für Beamte die direkt dem BMF unterstellt sind, sondern auch andere öffentliche Rechtsträger, die der Aufsicht des BMF unterstehen, eine notwendige Maßnahme, die nicht angegangen wurde.

Natürlich kann sich das Finanzministerium darauf hinausreden, dass ihm die legistischen Möglichkeiten fehlen. Doch gerade das zeigt die missliche Lage des Finanzministeriums auf. Das Finanzministerium hat keine strukturierte Steuerungsmöglichkeit insbesondere der Pensionsausgaben für Beamte aufgrund des Auseinanderfallens der Ausgabenverantwortung und der legistischen Verantwortung im Beamtenpensionsrecht. Deshalb ist verwunderlich, weshalb das Finanzministerium im Rahmen des Pensions"gipfels“ nicht auf eine Strukturbereinigung in diesem Bereich pochte.

Andererseits besitzt das Finanzministerium sehr wohl Gestaltungsmöglichkeiten im eigenen Einflussbereich, z.B. bei Unternehmungen aufgrund des Poststrukturgesetzes. Hier wären Maßnahmen zu ergreifen, um die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems, zumindest in einem kleinen Umfang zu verbessern.

Mehrere Anfragen von NEOS (7257/J, 7305/J, 7306/J und 7477/J, XXV. GP) haben nämlich ersichtlich gemacht, dass in diesem Bereich mit der Methode gearbeitet wird, Personalkosten in das Beamtenpensionssystem und damit auf den Steuerzahler überzuwälzen. So ist die Wahrscheinlichkeit, bei der Österreichischen Post AG in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit versetzt zu werden, 15mal höher als bei der A1 Telekom. Es handelt sich um ein deutliches Zeichen struktureller Korruption und einer unrechtmäßigen Handhabung von Ruhestandsversetzungen. Das zeigen auch zumindest 20 Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes auf (Geschäftszahlen W122 2017602-1, W106 2017724-1, W213 2000467-1, W213 2006383-1, W106 2010344-1, W106 2007749-1, W106 2007132-1, W122 2000469-1, W122 2000462-1, W122 2000456-1, W122 2000459-1, W106 2000464-1, W213 2000470-1, W 106 2000455-1, W 106 2000461-1, W 106 2000468-1, W106 2000458-1, W213 2000457-1, W213 2000463-1. W106 2106143-1). Gerade deshalb liegt es im Interesse des Finanzministers, eine raschere Harmonisierung der Ruhestandsbestimmungen für Beamte mit den Bestimmungen zu Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen für Angestellte zu erreichen und diese Auslegung der gesetzlichen Regelung in seinem Einflussbereich zu beschränken. Denn solange keine Harmonisierung dieser Regelungen erreicht wird, haben Beamte weiterhin enorme Vorteile: Versetzungen sind nur im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienststelle möglich; ein möglicher Alternativarbeitsplatz muss gleichwertig sein; Eine Versetzung zur Vermeidung einer Ruhestandsversetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit darf abgewiesen werden, sofern Rücksicht auf die persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse Rücksicht genommen wurde, keine Möglichkeiten zur medizinischen/beruflichen Rehabilitation; um nur einige Ungleichbehandlungen aufzuzeigen.

Weitere Handlungsmöglichkeiten im Pensionsbereich hätte der Finanzminister auch darin, den zukünftigen Finanzierungsbedarf  für diese Beamtenpensionen öffentlich zu machen. Doch die vorhandenen Instrumente nützt er nicht und will diese wohl auch nicht nutzen, was sich auch in der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - VRV 2015 zeigt, bei der es Ländern und Gemeinden freigestellt bleibt, ob sie überhaupt Rückstellungen für Pensionen (Ruhebezüge) bilden und damit ihre Verpflichtungen sichtbar machen müssen. Damit bleiben tickende budgetäre Zeitbomben unter anderem im Dickicht des Föderalismus auch in Zukunft verborgen. Nicht nur die VRV 2015 zeigt die gängige Praxis, im eigenen Einflussbereich zukünftige Kosten zu verbergen. So sind auch in der Vermögensrechnung des Bundesrechenabschlusses Pensionsrückstellungen nicht aufgelistet – zukünftige Finanzierungsnotwendigkeiten werden damit auch von Schelling offensichtlich unter den Teppich gekehrt.

Auch in einer anderen Causa hätte das Finanzministerium seiner Rolle als Wahrer der Interessen der Steuerzahler gerecht werden müssen - ist dieser Rolle aber nicht nachgekommen: dem UniCredit Bank-Austria-Pensionsdeal. Auch hier wird gerade versucht, einer privilegierten Bank und der Stadt Wien ein Vorteil zu verschaffen. Die wettbewerbspolitischen Auswirkungen hätten das Ministerium, und die Auffälligkeiten im Bereich des Rechnungsabschlusses der Bank hätten die Finanzmarktaufsicht auf den Plan rufen sollen. Stattdessen ist auch hier nichts von Seiten des Finanzministeriums unternommen wurden. Gerade die Finanzmarktaufsicht hätte aufgrund der medial berichteten bilanziellen Milliardenverschiebungen (apa vom 10.02.2016) ohne gesetzliche Grundlage (BM Stöger in der apa vom 03.03.2016), die eine gewinnbringende Übertragung der Pensionsansprüche von rund 300 Millionen Euro mit sich brachte, dieses Vorhaben prüfen müssen.

All diese Geschehnisse der letzten Monate zeigen vor allem ein Bild: das Finanzministerium und insbesondere der Finanzminister kümmern sich in keiner Weise darum, dass in seinem Einflussbereich im Pensionsbereich etwas Positives geschieht. Viel schlimmer ist aber noch, dass sein Fokus auf die soziale Pensionsversicherung keine Reformen hervorbrachte, die eigentlich aus Sicht des Bundesministers stets in Aussicht gestellt wurden.

Gerade aus diesem Grund muss dem Finanzminister im Pensionsbereich ein völliges Versagen vorgeworfen werden – weder seinen eigenen Forderungen kann er gerecht werden, noch hat er in irgendeiner Weise versucht, in seinem Einflussbereich etwas zur Stabilität und Leistungsgerechtigkeit des Pensionssystems beizutragen.

 

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten an den  nachstehende

Dringliche Anfrage:

Europäisches Semester

1.    Weshalb wurde ursprünglich für 2015 angenommen und der Europäischen Kommission gemeldet, dass die erwarteten Einsparungen aufgrund des steigenden Pensionsantrittsalters nicht wie ursprünglich in der Haushaltsplanung angenommen 420 Millionen Euro, sondern nur 60 Millionen bringen?

2.    Wurde diese Zahl inzwischen korrigiert?

3.    Wieso wurden hier vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz andere Zahlen angenommen, als sie laut Auskunft des Ministeriums vom Bundesministerium für Finanzen an die Europäische Kommission gemeldet wurden?

4.    Wie hoch waren schlussendlich die tatsächlichen Einsparungen, die 2015 durch die verschiedenen Pensionsreformen der letzten Jahre erreicht werden konnten?

5.    Wie beurteilen Sie die Ansicht der EU-Kommission zu den bisherigen Reformen, wonach das Pensionsantrittsalter nicht mehr als Gradmesser für den budgetären Erfolg von gesetzten Maßnahmen im Pensionsbereich taugt?

6.    Welche Empfehlungen des aktuellen Länderberichts und der länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission sehen Sie durch die Ergebnisse des Pensions"gipfels" als umgesetzt?

7.    Welche Reaktion richten Sie an die EU-Kommission auf diesen aktuellen Länderbericht hin?

8.    Wie erfolgt die Abstimmung der Reaktionen und Maßnahmen als Folge des Länderberichts der EU-Kommission mit dem BMASK?

9.    Wieso wurden in der "Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2016" keine Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung "Harmonisierung Pensionsantrittsalter vorziehen und gesetzliches Pensionsalter an Lebenserwartung koppeln" angeführt?

10. Haben Sie im Rahmen des EcoFin-Rates den länderspezifischen Empfehlungen 2015 zugestimmt und damit einerseits einer Koppelung des Pensionsantrittsalter an die Lebenserwartung und einer früheren Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Wenn ja, wieso stimmen Sie solchen Empfehlungen zu, setzen aber keine Schritte z.B. im Rahmen des Pensions"gipfels" um diese Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen?

13. Werden sie sich in Zukunft auf europäischer Ebene gegen die Forderung der EU-Kommission einsetzen, dass es einer Koppelung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung und einer frühere Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters in Österreich bedarf?

14. Wenn ja, werden sie in Zukunft auch gegen gleichlautende länderspezifische Empfehlungen stimmen?

15. Wenn nein, in welchem zeitlichen Horizont rechnen Sie mit einer Umsetzung dieser länderspezifischen Empfehlungen?

Vorläufiger Bundesrechnungsabschluss

16. Wie entwickelten sich die Ausgaben in der UG 22 im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr nach aktuellem Stand?

17. Ist aus akuteller Sicht noch mit Änderungen aufgrund der Nicht-Anwendung des Bevorschussungssystems zu rechnen?

18. Wenn nein, warum nicht?

19. Wenn ja, mit welchen tatsächlichen Ausgabenentwicklungen 2015 im Vergleich zum Vorjahr ist zu rechnen?

20. Inwiefern unterscheiden sich die wahrscheinlichen Änderungen in den Annahmen der Ausgabenentwicklung von 2015 von den Prognosen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz?

21. Worauf sind diese Unterschiede zurückzuführen?

22. Werden die Ausgaben in der UG 22 im Jahr 2015 unter dem Bundesvoranschlag liegen?

23. Wenn ja, um wieviel?

24. Wenn ja, wird sich dieser Trend in den nächsten Jahren fortsetzen und damit eine Korrektur nach unten im Bundesfinanzrahmen möglich?

25. Wenn ja, ergibt sich damit die langfristige Sicherheit der Finanzierung des Pensionssystems?

26. Wenn ja, wie stark werden unter der Berücksichtigung der Ergebnisse für 2015 die Ausgaben(Obergrenzen) in der UG 22 bis 2019 steigen?

Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (KOLAPS)

27. Wodurch ergaben sich im ursprünglich vom BMASK vorliegenden Mittelfristgutachten so große Unterschiede im Vergleich zum BVA 2016?

28. Aus welchen Gründen zweifelt das BMF das Gutachten an (immerhin hat der Vertreter des BMF in der KOLAPS das Gutachten abgelehnt)?

29. Gibt es im Vorfeld der Gutachtenerstellung keine Zusammenarbeit zwischen BMF und BMASK um solche unterschiedlichen Annahmen zu vermeiden?

30. Wenn nein, weshalb nicht?

31. Wenn nein, welche Schritte für eine bessere Zusammenarbeit der Ressorts werden Sie setzen?

32. Wenn ja, wieso hat sie in diesem Fall nicht funktioniert und weshalb hat dann der Vertreter des BMF gegen die Beschlussfassung des Gutachtens gestimmt?

Expertengruppe im BMF

33. Wann wurde die Expertengruppe rund um Prof. Gottfried Haber im BMF eingerichtet?

34. Wer waren konkret die Mitglieder dieser Expertengruppe?

35. Wie oft hat diese getagt?

36. Was war der konkrete Arbeitsauftrag?

37. Welchen Informationsfluss hat es aus der ÖVP an diese Expertengruppe gegeben?

38. Welchen Informationsfluss aus der Expertengruppe hat es an die ÖVP gegeben?

39. Können Sie ausschließen, dass die ÖVP profitiert hat, weil die ministerielle Expertengruppe Pensionsideen der ÖVP durchgerechnet hat?

40. Wem stehen die detaillierten Arbeitsergebnisse dieser Expertengruppe zur Verfügung?

41. Welche Inputs haben Sie aus der ÖVP bekommen, um in die Verhandlungen mit dem Koalitionspartner im Hinblick auf den 29.02.2016 zu gehen?

42. Wie haben Sie als Minister die Ergebnisse der Expertengruppe und die Inputs aus Ihrer Partei abgegelichen, um die Position des Ministeriums zu erarbeiten?

Reformgruppe

43. Wie oft tagte die Gruppe um Schelling, Wöginger, Muhm und Stöger?

44. Wurden folgende Reformmöglichkeiten überhaupt besprochen?

a.    Pensionsautomatismus

b.    Frauenpensionsalter vorzeitig angleichen

c.    Harmonisierung der verschiedenen Pensionssysteme, insbesondere der Beamten

d.    Luxus- und Sonderpensionen

e.    Flexibleres Pensionsantrittsalter

f.      Echte Teilpension

45. Welches waren die Gründe in folgenden Bereichen keine Maßnahmen zu setzen?

a.    Pensionsautomatismus

b.    Frauenpensionsalter vorzeitig angleichen

c.    Harmonisierung der verschiedenen Pensionssysteme, insbesondere der Beamten

d.    Luxus- und Sonderpensionen

e.    Flexibleres Pensionsantrittsalter

f.      Echte Teilpension

Ergebnisse des Pensions"gipfels"

46. Gibt es Abschätzungen über die finanziellen Folgen der beschlossenen Maßnahmen?

47. Wenn ja, wie hoch werden die jährlichen Mehr-/Minderbelastungen aufgrund folgender Maßnahmen sein?

a.    Reform der Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension bzw. Rehabilitationsmaßnahmen

b.    Weiterarbeiten nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in allen Zweigen der Pensionsversicherung zu halbierten Beiträgen

c.    Erhöhte Ausgleichszulage

d.    Verbesserung bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten

48. Wenn ja, wie werden die langfristigen Mehr-/Minderbelastungen aufgrund folgender Maßnahmen sein?

a.    Reform der Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension bzw. Rehabilitationsmaßnahmen

b.    Weiterarbeiten nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in allen Zweigen der Pensionsversicherung

c.    Erhöhte Ausgleichszulage

d.    Verbesserung bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten

49. Haben die gesetzten Maßnahmen einen langfristigen Einfluss auf die Entwicklung des Bundeszuschusses?

50. Wenn ja, welchen langfristigen Einfluss haben die gesetzten Maßnahmen auf die Entwicklung des Bundeszuschusses?

51. Kann damit die Ausgabensteigerung nachhaltig in den Griff bekommen werden?

52. Wird damit sichergestellt, dass die Belastungsquote nicht so steigt wie angenomen?

53. Kann damit gewährleistet werden, dass die Nettoersatzrate in Zukunft weniger stark sinkt als angeommmen?

Harmonisierung der Systeme

54. Wie soll das Bekenntnis zur Harmonisierung der Systeme in die Tat umgesetzt werden?

55. Welche Schritte setzen Sie, um die Bundesländer zu einer Harmonisierung ihrer Pensionssysteme mit jenem des Bundes zu bewegen?

56. Wird die Harmonisierung der Systeme auch Teil der Finanzausgleichsverhandlungen (insbesondere mit Wien) sein?

57. Wenn ja, wie wollen Sie im Rahmen der Finanzausgleichsverhandlungen darauf hin wirken, eine raschere Harmonisierung zu erreichen?

58. Wenn nein, weshalb nicht?

59. Wenn es ein Bekenntnis zur Harmonisierung gibt, wieso wurden weitere Ungleichbehandlungen zwischen den sozialversicherten Pensionen und dem Beamtenpensionsrecht geschaffen, insbesondere im Hinblick auf Zuverdienstmöglichkeiten neben dem Bezug einer Pension?

60. Sollen die für Pensionen aus dem System der Sozialversicherung vorgesehenen Einschränkungen beim Zuverdienst (Stichwort: Pensionskürzung) auch für Beamte umgesetzt werden?

61. Wenn nein, weshalb nicht?

62. Soll im Sinne einer Harmonisierung auch eine Strukturbereinigung im Beamtendienstrecht vorgenommen werden und die finanzielle und legistische Verantwortung in einem Ressort zusammen geführt werden?

63. Wenn ja, in welchem?

64. Wenn ja, bis wann?

65. Wenn nein, weshalb nicht?

Luxus- und Sonderpensionsrechte

66. Waren Luxus- und Sonderpensionsrechte Teil der Verhandlungen der Arbeitsgruppe Schelling/Wöginger/Stöger/Muhm?

67. Wenn ja, welche Elemente wurden verhandelt?

68. Wenn ja, wieso werden keine weiteren Maßnahmen gesetzt?

69. Wenn nein, weshalb nicht?

70. Wie haben sich in verschiedenen Institutionen, die der Aufsicht des Bundesministeriums für Finanzen unterliegen (Österreichischen Nationalbank, Aktiengesellschaft "Österreichisches Konferenzzentrum Wien", der ÖIAG und Kreditinstitute, die der Kontrolle des Rechnungshofes unterliegen) die Rückstellungserfordernisse für Sonderpensionen aufgrund des Sonderpensionenbegrenzungsgesetzes mit Stichtag 31.12.2015 entwickelt?

71. Wie sehen die tatsächlichen jährlichen Einsparungen des BMF in der UG 23 aufgrund des Sonderpensionenbegrezungsgeseztes bis 2019 aus?

72. Gibt es aufgrund der außerordentlichen Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage niedrigere Einsparungen als ursprünglich angenommen?

73. Wenn ja, um wie viel reduzieren sich die Einsparungen aufgrund der außerordentlichen Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage?

Ruhestandsversetzungen

74. Worauf ist die Auffälligkeiten (gem. der Anfragebeantwortungen 7035/AB, 7062/AB, 7063/AB, 7210/AB XXV. GP) zurückzuführen, dass die Wahrscheinlichkeit für eine krankheitsbedingte Ruhestandsversetzung bei der Österreichischen Post AG mit 5,19% um ein Vielfaches höher ist als bei anderen Unternehmungen gem. Poststrukturgesetz?

75. Ist die Auffälligkeit einer Verdoppelung der krankheitsbedingten Ruhestandsversetzungen bei der Österreichischen Post AG mit 2009 darauf zurückführbar, dass es mit 2009 keine Genehmigungen für Ruhestandsversetzungen durch das Bundesministerium für Finanzen bedurfte?

76. Kann nach dem Entfall der Genehmigung durch das BMF sicher gestellt werden, dass Ruhestandsversetzungen rechtens ablaufen?

77. Wenn ja, wie ist dies möglich, wenn reihenweise Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes zeigen, dass dies nicht der Fall ist?

78. Wenn nein, wie soll dies in Zukunft gewährleistet werden?

79. Wäre eine Harmonisierung der Regelungen zur Ruhestandsversetzung für Beamte mit den Regelungen der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, insbesondere im Sinne der Umsetzung des Grundsatzes "Rehabilitation vor Pension", im Sinne einer effektiven Steigerung des Pensionsantrittsalters bei Beamten und langfristigen Einsparungen in der UG 23 Beamt_innenpensionen, wünschenswert?

80. Wenn nein, weshalb nicht?

81. Wenn ja, werden Sie hier als (mit-)verantwortlicher Minister eine Lösung im Sinne einer Harmonisierung zu realisieren?

Rückstellungserfordernisse für Beamtenpensionen

82. Weshalb werden gerade Rückstellungen für (Beamten-)Pensionsleistungen gem. BHV nicht in der Vermögensrechnung ausgewiesen bzw. überhaupt keine Rückstellungen für Beamtenpensionen gebildet, obwohl diese Zahlungen vorhersehbar und verplichtend zu leisten sind?

83. Welches besondere Ziel wird mit dieser Ausnahme erreicht?

84. Werden diese Rückstellungen nicht erfasst, weil es eine Angleichung an die Maastricht-Defizit-Regelungen, in der Lasten zukünftiger Pensionen derzeit auch nicht defiziterhöhend erfasst werden, notwendig macht?

85. Wenn ja, ist mit einer Änderung dieser Regelungen zu rechnen?

86. Wenn ja, kommt die Ausnahme auf europäischer Ebene auch daher, dass das (Beamten-)Pensionsrecht höchst unterschiedlich geregelt bzw. mit allgemeinen Pensionssystemen harmonisiert ist?

87. Weshalb wurde auch in der neuen Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung - VRV 2015 darauf verzichtet, dass Rückstellungen für Pensionen verpflichtend von den Gebietskörperschaften zu erfassen und auszuweisen sind?

88. Ist es vorstellbar, die Gebietskörperschaften - ähnlich wie der Bund verpflichtet ist, gem. §15 BHG alle drei Jahre eine langfristige Budgetprognose für einen Zeitraum von mindestens 30 Jahren vorzulegen, worin implizit die Pensionsverbindlichkeiten für den Gesamtstaat enthalten sind - zu verpflichten, explizit diese Pensionsverbindlichkeiten für die einzelnen Gebietskörperschaften für mindestens 30 Jahre auszuweisen, wenn die Pensionsverpflichtungen schon nicht in der Vermögensrechnung berücksichtigt werden müssen?

89. Können Sie eine konkrete Schätzung über die tatsächlichen zukünftigen (Beamten-)Pensionsverpflichtungen des Bundes abgeben?

90. Wenn ja, wie hoch sind diese?

91. Wenn nein, weshalb nicht?

UniCredit Bank Austria AG-Pensionsdeal

92. Wie beurteilt das BMF Milliardenverschiebungen bei Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in der Unicredit Bank Austria AG unter Berufung auf § 311 ASVG?

93. Wenn, wie von BM Stöger erklärt, die Rechtsgrundlage für die Übertragung der 3.300 betroffenen Mitarbeiter_innen der Unicredit Bank Austria AG an die Pensionsversicherungsanstalt fehlt, wie ist dann aus Sicht des BMF die (teilweise) gewinnerhöhende Rückstellungsauflösung zu beurteilen?

94. Welche Kommunikationsschritte haben zwischen dem BMF und der FMA in Hinblick auf die bilanziellen Milliardenverschiebungen in der Unicredit Bank Austria AG, denen aus Regierungssicht die gesetzliche Grundlage fehlt, stattgefunden?

95. Wenn die Unicredit Bank Austria AG gewinnerhöhend Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 312 Millionen auflöst, welche Auswirkungen hat das voraussichtlich auf die Höhe der in Österreich abzuführenden Steuern der Bank?

In formeller Hinsicht wird die dringliche Behandlung gem. §93 Abs. 2 GOG verlangt.