8532/J XXV. GP
Eingelangt am 08.03.2016
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Anfrage
der Abgeordneten Tanja Windbüchler-Souschill, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres
betreffend Drohplakate ersetzen Flüchtlingspolitik nicht
Österreich
startet eine Plakatkampagne in Afghanistan mit dem Ziel, Menschen davor
abzuhalten, nach Österreich zu fliehen.
Die Sujets werden in ausgewählten Herkunftsländern in Landessprachen
geschaltet. Dabei dominieren rote Fettschrift in Versalien und Rufzeichen diese
Informationskampagne. Slogans wie "Österreichs Asylrecht nun noch
strenger!", "Ohne Einkommen kein Familiennachzug" und "Asyl
nur befristet" stehen unter der Überzeile "Schlepper lügen!
Informieren Sie sich!"[1].
In einem ersten Schritt werden sie in Afghanistan veröffentlicht, weitere
Länder sollen folgen. Die Werbemittel werden im Internet, im Fernsehen, in
Zeitungen und sogar auf Bussen veröffentlicht.
Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende
1) Auf welcher Grundlage in Absprache mit welchen Akteuren der Islamischen Republik Afghanistan bzw. in Absprache mit welchen internationalen Organisationen wurde die Informationskampagne genehmigt und durchgeführt?
2) Welche Kosten fallen im Bundesministerium für Inneres dafür an? Wie wird die Finanzierung sichergestellt?
3) Wer / welche Institution / welches Unternehmen ist für die Umsetzung der Informationskampagne in Afghanistan zuständig, mit Bitte um Beilegung der Verträge. Wohin genau werden die vereinbarten Kosten für diese Kampagne überwiesen, mit der Bitte um detaillierte Auflistung.
4) Was erwartet sich das Bundesministerium für Inneres von dieser Kampagne in Afghanistan? Mit der Bitte um Beilegung der strategischen Ausrichtung und Analyse.
5) Es wird kolportiert, dass auch andere Länder folgen werden, in denen eine solche Informationskampagne umgesetzt werden soll? Welche Länder sind das und in welchem Zeitrahmen soll die Umsetzung in den anderen Ländern stattfinden?
5a) Auf welchen Grundlagen findet die Umsetzung der Informationskampagne in den angegebenen Ländern statt? Mit der Bitte um Beilegung.