8535/J XXV. GP

Eingelangt am 08.03.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend widersprüchliche BMI Werbekampagne in Afghanistan

BEGRÜNDUNG

 

Das Innenministerium präsentierte am 1.3.2016 eine Medienkampagne, die der Abschreckung von afghanischen Schutzsuchenden dienen soll. Dazu werden auf Plakaten in roter Fettschrift Slogans wie "Österreichs Asylrecht nun noch strenger!", "Ohne Einkommen kein Familiennachzug" und "Asyl nur befristet" "Schlepper lügen! Informieren Sie sich!" bemüht. Die Sujets der Kampagne werden laut Innenministerium in ausgewählten Herkunftsländern in den Landessprachen geschaltet.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Ist die unverwechselbare Ähnlichkeit der obengenannten BMI-Kampagne mit FPÖ-Wahlplakaten beabsichtigt? Falls nein, haben Sie dieselbe Werbeagentur wie die FPÖ mit dieser Kampagne beauftragt?

 

2)    Wie viel wurde an externe Dienstleister (zB Werbeagentur, Graphiker, Druckerei) für den Entwurf der Plakate bzw. Sujets gezahlt, Kosten in welcher Höhe liefen innerhalb des Innenministeriums an (Personalkosten; Sachkosten etc.) an?

 

3)    Wie viel kostet die Kampagne in Afghanistan insgesamt und wie lange wird sie laufen? (Bitte um Aufschlüsselung nach Medien bzw. Infokanälen).

 

4)    Bei der Präsentation der Kampagne sprachen Sie von "sehr vielen innerstaatlichen Flucht-Möglichkeiten" in Afghanistan und stellten dadurch Afghanistan als hinreichend sicheres Land dar. Welche Regionen konkret meinten Sie damit?

 

5)    Auf welche konkreten aktuellen Länderberichte bzw. Ländergutachten stützen Sie sich bei dieser Aussage?

 

 

6)    Wie verträgt sich diese Aussage, dass Afghanistan letztendlich ein hinreichend sicheres Land sei mit der Höchststufe einer  Reisewarnung  für das ganze Land (Stufe 6) des BMEIA, mit denen in Afghanistan lebenden Auslandsösterreichern sowie Österreichern, die sich aus anderen Gründen noch in Afghanistan aufhalten, dringend angeraten wird das Land zu verlassen?

 

7)    Ist das BMEIA dann eventuell über die Lage in Afghanistan falsch informiert und das BMI besitzt zur politischen Lage dort aktuellere Informationen? Falls ja, werden Sie Bundesminister Kurz darüber aufklären?

 

8)    Inwiefern ist in einem Land, das vom BMEIA als höchst unsicher eingestuft wird mit der Begründung, dass Ursachen „(bürger)kriegsähnliche Zustände, verhängtes Kriegsrecht, Krieg, Bürgerkrieg“ sein können, keine Verfolgungsgefahr für die Bevölkerung, also jene AfghanInnen, die sie abhalten wollen das Land zu verlassen, gegeben?

 

9)    Wie erklären Sie sich die relativ hohe Anerkennungsrate von afghanischen Asylsuchenden in Österreich, wenn es doch laut Ihrer Aussage  ohnehin „viele innerstaatliche Fluchtalternativen“ in Afghanistan gäbe (was einen Asylauschlussgrund darstellen würde und somit wohl von den Asylbehörden berücksichtigt würde)?

 

10)  Ist hier das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl gar falsch informiert? Falls ja, wann werden Sie das Bundesamt darüber aufklären?

 

11) Ihre Slogans „ohne Einkommen kein Familiennachzug“ und „Asyl nur befristet“ sind rechtlich nicht gedeckt. Eine Beschlussfassung zur Asylnovelle ist erst für den April 2016 durch das Parlament avisiert und inhaltlich noch offen. Entspricht es dem üblichen Vorgehen des BMI, rechtliche Fakten zu behaupten, die nicht der geltenden Rechtslage entsprechen?