8537/J XXV. GP

Eingelangt am 08.03.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Nikolaus Scherak, Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Integrationstopf

 

Ende Jänner 2016 einigte sich die Regierung über die Aufteilung des bereits im September 2015 vereinbarten Integrationstopfes in Höhe von 75 Mio Euro. Laut APA-Pressemitteilung sollen 55 % der Mittel auf das BMI und das BMEIA entfallen, die weiteren 45 % auf das BMASK (10 Mio. €) und das BMBF (23,75 Mio. €). Die Mittel sollen vorrangig für die Sprach- und Wertevermittlung und für die Förderung des Einstiegs in den Arbeitsmarkt verwendet werden. Die nähere bzw genaue Verteilung auf konkrete Projekte bzw Vorhaben ist noch nicht bekannt.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In welcher Höhe erhält Ihr Ministerium Mittel aus dem mit 75 Mio Euro dotierten Integrationstopf?

2.    Für welche konkreten Vorhaben bzw Projekte werden diese Mittel eingesetzt?

a.    Wie stellt sich der (erwartete) Adressatenkreis dar?

b.    Wie genau wird auf die unterschiedlichen Herkunftsländer/Kulturen der Adressaten eingegangen?

3.    Welchen personellen Aufwand erwartet Ihr Ministerium bei der Umsetzung dieser Vorhaben bzw Projekte?

4.    Wird es spezielle Projekte zur Förderung von unbegleiteten minderjährigen Flüchtlingen geben?

5.    Was sind die konkreten Zielsetzungen bei der Einsetzung dieser Mittel durch Ihr Ministerium?