8541/J XXV. GP

Eingelangt am 08.03.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

an Bundesminister für Finanzen

betreffend Finanzausgleichsverhandlungen 2016

 

Die Finanzausgleichsverhandlungen, die am 27.4.2015 offiziell eröffnet wurden, sollen bis Frühjahr 2016 abgeschlossen sein. Ob umfassende Reformen realistisch sind oder ob es nur zu einer Fortsetzung des bisherigen Systems kommen wird bleibt fraglich, da sich der Prozess alles andere als transparent darstellt. Deklariertes Ziel ist es, das momentan so komplexe System zu entwirren: insbesondere eine stärkere Aufgabenorientierung ist Mittelpunkt der Diskussionen. Zu dieser Thematik gibt es einige Studien, die ihren Fokus im Wesentlichen auf eine verstärkte Steuerhoheit der Länder legen, sich also auf die Abgabenautonomie von Ländern und Gemeinden konzentrieren1. Auch zur Aufgabenorientierung liegen grundlegende Studien vor2. Ein weiterer Punkt, der bei den Finanzausgleichsverhandlungen eine gewichtige Rolle spielt, ist die Entflechtung von Transfers3.

In der Anfragebeantwortung 7095/AB zu 7318/J, die sich insbesondere auf die Evaluierung der Transparenzdatenbank durch die Länder bezieht, wird einige Male darauf hingewiesen, dass insbesondere auch die Empfehlungen der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission in die Finanzausgleichsverhandlungen einfließen werden und Schwerpunkt einer eigenen Arbeitsgruppe sind.

Einzig: der momentane Fortschritt der Finanzausgleichsverhandlungen lässt sich ebenso wenig feststellen wie allfällige Zwischenergebnisse - der Öffentlichkeit wird ankündigungsgemäß erst Mitte April ein erster Entwurf präsentiert werden. Schon allein die Tatsache, dass es nicht möglich ist, die Verhandlungen nachzuvollziehen, lässt Zweifel an einerseits großen Reformen und andererseits an der notwendigen und wünschenswerten Transparenz der Finanzierungsströme Österreichs aufkommen.

1) Achatz (2012): Zur Stärkung der Abgabenautonomie subnationaler Gebietskörperschaften (der Länder); Eco Austira (2015): Abgabenhoheit auf Länder- und Gemeindeebene; Keuschnigg (2015): Finanzautonomie der Bundesländer

2) IHS, KDZ, TU-Wien (2010): Grundsätzliche Reform des Finanzausgleichs: Verstärkte Aufgabenorientierung; Mitterer, Haindl (2015): Aufgabenorientierter Finanzausgleich am Beispiel der Elementarbildung

3) KDZ, TU Wien (2010): Grundlegende Reform des Finanzausgleichs. Projekt „Transfers und Kostentragung“; KDZ (2013): Gemeinde-Transferbericht. Analyse 2002-2011 und Handlungserfordernisse

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Inwiefern kommt es im Rahmen des neuen Finanzausgleichs zu einer Neuordnung der Kompetenzen und einer entsprechenden Neustrukturierung der Finanzierungsströme?

2.    Was genau sind die thematischen bzw. inhaltlichen Schwerpunkte der Finanzausgleichsverhandlungen?

a.    Welche Ziele sollen hierbei jeweils erreicht werden?

3.    Was genau sind die strukturellen Schwerpunkte der Finanzausgleichsverhandlungen?

a.    Welche Ziele sollen hierbei jeweils erreicht werden?

4.    Welche längerfristigen Reformen, insbesondere was die effiziente Aufgabenverteilung zwischen Bund, Ländern und Gemeinden angeht, sollen im Rahmen der momentan stattfindenden Finanzausgleichsverhandlungen angestoßen werden?

a.    Ist in diesem Sinne eine großangelegte Aufgabenreform angedacht?

b.    Wie werden Synergien durch Strukturreformen (stärker) genutzt?

                                  i.    Kommt es zu flächendeckenden Kooperationen?

                                ii.    Wird es zur Schaffung von Gebietsgemeinden kommen?

5.    In welchen konkreten Bereichen kommt es zu effektiven Einsparungen im Rahmen des neuen Finanzausgleichs?

a.    Um welche Summen handelt es sich dabei?

6.    Wie viele Arbeitsgruppen wurden im Rahmen der momentan stattfindenden Finanzausgleichsverhandlungen eingerichtet?

7.    Wie setzen sich diese Arbeitsgruppen zusammen?

a.    Welche Expert_innen werden für jeweils welches Themengebiet herangezogen?

8.    Welche konkreten Aufgabenbereiche bzw Themen bearbeiten diese Arbeitsgruppen jeweils?

9.    Wann genau ist mit einer Präsentation der sich aus der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppen ergebenden Ergebnisse zu rechnen?

10. Werden die Ergebnisse der Tätigkeit dieser Arbeitsgruppen eigenständig präsentiert oder kommt es nur zur Präsentation der Ergebnisse der gesamten Verhandlungen?

11. Gibt es einen konkreten Zeitplan, sowohl was die Tätigkeit der Arbeitsgruppen als auch was die Finanzausgleichsverhandlungen bzw. deren Abschluss angeht?

12. In welcher Form werden die jeweiligen Bundesministerien in die Finanzausgleichsverhandlungen miteinbezogen?

13. Werden etwaige Zwischenergebnisse der Finanzausgleichsverhandlungen öffentlichkeitswirksam zugänglich gemacht?

a.    Wenn nein, wie ist es ansonsten möglich, sich ein Bild über den aktuellen Stand der Verhandlungen zu machen?

b.    Wenn nein, wieso nicht?

c.    Wenn ja, in welcher Form?

14. Welche Studien werden bei der Erarbeitung der jeweiligen Bereiche (in den Arbeitsgruppen) herangezogen?

15. Inwiefern fließen die Empfehlungen der Aufgabenreform- und Deregulierungskommission in die Finanzausgleichsverhandlungen ein?

a.    Inwiefern werden insbesondere die Empfehlungen im Bereich des Förderwesens berücksichtigt und umgesetzt?

16. Wird es im Rahmen des neuen Finanzausgleiches zur Betrachtung des Finanzausgleichsgesetzes und der länderinternen Finanzausgleiche insofern kommen, dass letztere deutlich reduziert werden und nur mehr der Feinabstimmung dienen?

a.    Kommt es zu einer Einigung auf gewünschte Verteilungswirkungen?

b.    Wie werden die Verteilungswirkungen aufeinander abgestimmt?

17. Inwiefern wird es zu einer Reduktion der Transferbeziehungen insbesondere zwischen Ländern und Gemeinden kommen?

a.    Werden Transferströme an Kompetenzen geknüpft werden?

b.    Wie wird Transparenz bei den Verteilungswirkungen sichergestellt?

18. Inwiefern wird Aufgabenorientierung durch den neuen Finanzausgleich verstärkt verankert?

19. Inwiefern kommt es durch den neuen Finanzausgleich zu verstärkter Abgabenautonomie im Sinne der Zusammenführung der Einnahmen- und Ausgabenverantwortung?

a.    Wird es zu einer Abgabenautonomie der Bundesländer kommen?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wird die Gemeindeautonomie hierbei gestärkt?

                                  i.    Wenn ja, inwiefern?