8544/J XXV. GP

Eingelangt am 08.03.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Hagen, Steinbichler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend „IG-L Hunderter zwischen Ansfelden und Enns“

Auf dem Teilstück der Autobahn A1 zwischen Ansfelden und Enns wird in beiden Fahrtrichtungen immer wieder durch Anzeigen der Verkehrsbeeinflussungsanlagen Umwelt (VBA-Umwelt) auf den so genannten „IG-L Hunderter“ hingewiesen. Betrieben werden diese VBA-Umwelt durch die ASFINAG. Die Emissionen durch Luftschadstoffe werden diesbezüglich für die Geschwindigkeitsbeschränkungen herangezogen. Der IG-L Hunderter soll bei kurzfristig drohenden Grenzwertüberschreitungen, durch die Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 100 km/h zu einer Verminderung der Luftschadstoffemissionen des Verkehrs beitragen.

Der Einsatz des IG-L Hunderters kann allerdings nicht immer nachvollzogen werden. Das Team Stronach fordert seit langem, diese Grenzwertüberschreitungen für die Verkehrsteilnehmer transparent zu machen.

Die unterfertigten Abgeordneten richten in diesem Zusammenhang an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

 

 

Anfrage

 

1.    Wie oft wurde auf dem oben beschriebenen Teilstück der A1 der IG-L Hunderter durch die VBA-Umwelt angezeigt? (Bitte um Auflistung im Zeitraum von Jänner 2015 bis zum Eintreffen der Anfrage).

 

2.    Wie hoch waren die einzelnen Emissionswerte und drohenden Grenzwertüberschreitungen, die zu einer Anzeige des IG-L Hunderters auf dem oben genannten Teilstück der A1, im oben abgefragten Zeitraum, führten?

 

3.    Werden die Daten der Emissionswerte, welche von den Ländern festgestellt werden, der ASFINAG weitergeleitet?

 

4.    Wenn ja, werden diese Daten vom BMLFUW gespeichert und verwertet?

 

5.    Wenn nein, warum nicht?

 

6.    Wenn ja, welche Erkenntnisse zieht das BMLFUW daraus?

 

7.    Am 3. Februar 2016 zwischen 17:00 und 17:15 Uhr zwischen Ansfelden und Enns war auf der A1 der IG-L Hunderter aktiv geschalten. Weder der leichte Regen noch das Verkehrsaufkommen machten eine Aktivschaltung nötig. Warum war der IG-L Hunderter zu diesem Zeitpunkt aktiv geschalten?

 

8.    Gemäß VBA-Verordnung – IG-L, BGBl. Nr. II 302/2007, hat der Landeshauptmann jeweils bis zum 30.September einen Evaluierungsbericht vorzulegen, der den Zeitraum von 1. Mai des Vorjahres bis zum 30. April des laufenden Jahres abzudecken hat. Werden diese Berichte für die Bevölkerung ersichtlich und öffentlich gemacht?

 

9.    Derzeit besteht noch keine gesetzliche Veröffentlichungspflicht; auch die VBA-Verordnung sieht dies nicht vor. Jedoch wird von Seiten des BMLFUW eine systematische Veröffentlichung dieser Berichte auf der Homepage des Lebensministeriums angedacht. Diesbezügliche Schritte sollen sich in Vorbereitung befinden. Wurden Schritte zu diesbezüglichen Veröffentlichungen schon gesetzt?

 

a.    Wenn nein, warum nicht?

 

b.    Wenn ja, welche konkreten Ergebnisse können diesbezüglich vorgewiesen werden?

 

10.  Kommt es durch den aktiv geschalteten IG-L Hunderter vermehrt zu Staus oder stauähnlichen Verkehrsaufkommen, die bei einem normalen Verkehrsfluss von 130 km/h nicht auftreten würden