8579/J XXV. GP

Eingelangt am 08.03.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Zusatzkosten bei Beiziehung von Rettungsorganisationen

Im Falle eines Unfalls soll und muss schnell geholfen werden!

Viele Menschen rufen im Notfall die Polizei. Es kommt aber auch immer wieder vor, dass nach Eintreffen der PolizeibeamtInnen vor Ort aufgrund der Lageeinschätzung auch noch ein Arzt und/ oder Rettungsdienst benötigt wird, der natürlich nur nach Bedarf von den BeamtInnen verständigt wird. Im Zuge mehrerer Gespräche mit PolizeibeamtInnen und KollegInnen wurde ich aufmerksam gemacht, dass der Polizei - genauer gesagt den Landespolizeidirektionen (LPDs) - von Rettungsorganisationen für diese Leistungen Kosten in Rechnung gestellt werden.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

1.      Kommt es vor, dass der Polizei und BeamtInnen im Falle der Verständigung und Beiziehung von Rettungsdiensten Kosten in Rechnung gestellt werden?

a)      Wenn ja, unter welchen Umständen und aus welchen Gründen passiert dies?

b)      Wenn ja, auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage findet diese Verrechnung Anwendung?

c)      Welche Organisationseinheit muss diese (zusätzlich) anfallenden Kosten übernehmen?


2.       Wenn bei der Beiziehung von Rettungsdiensten durch die Polizei tatsächlich (Zusatz)Kosten anfallen, in welcher Höhe bewegen sich diese rückblickend pro Jahr seit 2010? (Bitte angefallene Kosten seit 2010 jährlich und nach Bundesländer auflisten)

3.       Wenn diese (Zusatz)Kosten verrechnet werden, welche internen Stellen des BMI bzw. der Polizei kontrollieren die rechtmäßige Verrechnung und welche Kontrollen sind intern vor einer Freigabe dieser Zahlungen derzeit vorgeschrieben?

4.       Wurden bzw. werden vom BMI Gespräche mit dem BMF sowie den zuständigen Rettungsorganisationen geführt, um diese (Zusatz)Kosten für die Polizei möglichst zu reduzieren oder durch direkte Pauschalabgeltungen zu ersetzen?