8589/J XXV. GP

Eingelangt am 09.03.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Claudia Gamon, MSc und Kollegen

an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Doktoratsstudium in Österreich

 

Die Hochschulkonferenz (HSK) hat sich 2015 klar für die Weiterentwicklung des Bereichs Doktorat/PhD in Österreich ausgesprochen.

Aufbauend auf den maßgeblichen internationalen Standards, die die Europäische Kommission bzw. die EUA als Empfehlung veröffentlicht haben (Principles for Innovative Doctoral Training 2011 und Salzburg II Recommendations 2010), werden eine Reihe von Eckpunkten für die qualitative Weiterentwicklung von Doktoraten empfohlen:

 

Weiterentwicklung der inhaltlichen Strukturen der Doktoratsausbildung, in Form von:

Fachspezifische Bildung (breite Methodenausbildung, Stärkung der Fähigkeit zur kritischen Analyse etc.) mit dem Ziel des Nachweises der Befähigung zu eigenverantwortlicher hochstehender wissenschaftlicher Forschung

Intensivierung und Optimierung der Dialogdichte zwischen den Doktorandinnen und Doktoranden und ihren Betreuern (sowohl im Team als auch individuell)

Transferable Skills (Aneignung erweiterter Fertigkeiten und Zusatz-qualifikationen)

Weiterentwicklung der administrativen Strukturen, in Form von:

·        Einrichtung von gesonderten Organisationsformen (z. B. Doktoratszentren)

·        Verknüpfung der Betreuungszusage an die Erstellung von Motivationsschreiben, die Vorstellung in Interviews und/oder die Erstellung eines Dissertationsexposés

·        Abschluss einer Dissertationsvereinbarung

·        Personalentwicklung (Fortbildungsangebote für Dissertationsbetreuerinnen und -betreuer)

·        Fortschrittsberichte an die Betreuerinnen und Betreuer/das betreuende Team (z. B. im Zuge von mündlichen Gesprächen oder Präsentationen)

·        Herstellung von Fachöffentlichkeit (Information über Dissertationsprojekt)

·        Förderung der Mobilität der Doktorandinnen und Doktoranden (z. B. inter-nationale oder/und intersektorale Mobilität)

·        Unterstützung bei der Erstellung von Forschungsförderungsanträgen und Durchführung des entsprechenden Projekts im Falle der Bewilligung

·        Unterstützung bei Konferenzteilnahmen

Weiterführung der rechtlichen Voraussetzungen von Qualitätskriterien, die eine individuelle Beurteilung der Befähigung zu einem wissenschaftlichen Studium erlauben (ein Eingangstest, wie derzeit bei manchen Bachelor- und Masterstudien üblich, ist nicht intendiert)

Schaffung der rechtlichen Rahmenbedingungen, dass Doktoratsstudien als wissenschaftliche und/oder künstlerische Studien geführt werden können

Gesicherte qualitätsvolle Betreuung durch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit venia docendi oder einer laut Satzung der jeweiligen Universität gleichwertigen wissenschaftlichen Qualifikation, einschließlich der Berücksichtigung individueller Lebensumstände, insbesondere der Bedürfnisse von berufstätigen Studierenden

Beachtung des Kostenaspekts, Bereitstellung einer adäquaten Finanzierung der Doktoratsstudien, auch im administrativen Bereich

Angebot unterschiedlicher Finanzierungsmodelle für Doktorandinnen und Doktoranden (z. B. Anstellungen, Stipendien)

Förderung innovativer Ansätze im gegebenen rechtlichen Rahmen, wie z. B. kooperative Modelle einer Doktoratsausbildung, die auch die Spezifika der Fachhochschulen berücksichtigen

Diese umfangreichen Empfehlungen werfen eine Reihe von Fragen zum status quo der Doktoratsstudierenden in Österreich auf.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

 

1.    Wie viele Doktorats/PhD-Studierende haben wir derzeit in Österreich? Bitte um Aufgliederung nach einzelnen österreichischen Universitäten.

2.    Gibt es Zahlen, die einen Überblick über die tatsächlich aktiven Doktorats/PhD-Studierenden geben können?

3.    Wie hoch ist die Anzahl der Doktorats/PhD-Absolvent_innen im Verhältnis zu den Doktorats/PhD-Beginnenden?

4.    Können Sie einen Überblick darüber geben, wie viele der Doktorats/PhD-Studierenden ein bezahlte Stelle bzw. Anstellung an der Hochschule vorweisen können und durch welche Mittel diese Anstellungen finanziert werden?

5.    An welche Hochschulen werden Dissertationsvereinbarungen schon obligat durchgeführt?

6.    Können Sie einen Überblick über die Umstellung von Doktorat auf PhD gemäß der Bologna-Ziele geben:
a) Wie weit ist die Umstellung von Doktorat auf PhD?
b) Welche Studien, gegliedert nach Hochschulen, werden auch weiterhin nicht auf PhD umgestellt und aus welchen Gründen?

7.    Ist derzeit ein Modell, das analog zum anglo-amerikanischen Raum, einen Direktübertritt von der Graduation zum PhD vorsieht, angedacht?

8.    Österreich weist eine im OECD-Schnitt gesehen sehr hohe Quote an Doktorats/PhD-Studierenden aus. Das hat auch zur Folge, dass hier sehr viele Ressourcen gebunden werden, ohne den Absolvent_innen schlussendlich ausreichend Karriereperspektiven bieten zu können. Zur Steuerung der Quote von Doktorats/PhD-Studierende gibt es weltweit betrachtet unterschiedliche Ansätze. Gibt es auch seitens des Bundesministeriums Überlegungen, den Hochschulen hier
a) quantitative Ziele nahezulegen
oder
b) strategische Konzepte zur Abschätzung einer für den Lehr- und Forschungsbetrieb der Hochschulen optimalen Menge von Doktorats/PhD-Studierenden bzw. Absolvent_innen zu erarbeiten?