8592/J XXV. GP

Eingelangt am 09.03.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Dr. Harald Walser, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Bildung und Frauen

betreffend Urteil des Bundesverwaltungsgerichts betreffend Leiterbestellung Mürzzuschlag

BEGRÜNDUNG

 

„In dem schon länger schwelenden Streit um den Direktorenposten am Gymnasium Mürzzuschlag hat nun das Bundesverwaltungsgericht entschieden – und der Behörde den Bescheid zur Ernennung des Schulleiters zurückgeschmissen.“ So steht es in der online-Ausgabe der Tageszeitung „Die Presse“ am 2. März 2016 (http://diepresse.com/home/bildung/schule/4936956/Parteiproporz-Jahrelanger-Streit-um-Direktorenjob?_vl_backlink=/home/bildung/index.do) .  

Das Leiterbestellungsverfahren am BG und BRG 8680 Mürzzuschlag ist also um eine neue Facette reicher. Das Verfahren läuft bereits seit Juni 2010, als die Stelle als SchulleiterIn in der Wiener Zeitung ausgeschrieben wurde. Im Laufe des Verfahrens ging ein Teil eines Aktes einer Bewerberin verloren, protestierten Eltern und LehrerInnen der Schule, wurde die Bundes-Gleichbehandlungskommission eingeschaltet, wurden Parlamentarische Anfragen gestellt, die Bildungsministerin kürte eine Kandidatin und letztlich ernannte der Bundespräsident einen anderen als die von der Ministerin vorgeschlagene Kandidatin. Gegen diese Entscheidung hat die unterlegene Kandidatin – vertreten durch den Verfassungsrechtler Dr. Heinz Mayer von der Kanzlei Lansky – Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht erhoben.

Nun hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) entschieden, dass die Behörde das ihr zustehende Ermessen bei der Entscheidung für die neue Schulleitung nicht im Sinne des Gesetzes ausgeübt habe. Die unterlegene Bewerberin habe einen „Eignungsvorsprung“ gehabt. Der Bescheid muss jetzt unter Berücksichtigung des Beschlusses neu erlassen werden.

Auch die Tageszeitung „Der Standard“ berichtete am 2. März 2016 über den Fall und schildert das Verfahren und die Auseinandersetzungen um die Postenbesetzung sehr ausführlich: http://derstandard.at/2000032084587/Ein-Gymnasium-im-Ausnahmezustand  

Das Bundesverwaltungsgericht hat das gesamte Leitungsbestellungverfahren gründlich durchleuchtet und darin etliche Fehler, Verschleppungen, Einseitigkeit, Willkür und Fehlbewertungen der Behörde festgestellt. Im seinem Beschluss (Geschäftszahl W213 2102686-1/10E) stellt das Bundesverwaltungsgericht fest: „Es bestehe der dringende Verdacht, dass verfahrensfremde Personen und Institutionen versucht hätten, in unsachlicher Weise auf die Entscheidung Einfluss zu nehmen.“ (Seite 9)

Aus dem Urteil geht Folgendes hervor: Der Empfehlung der Gleichbehandlungskommission folgend hat die Bundesministerin für Unterricht, Bildung und Frauen, Gabriele Heinisch-Hosek, im Dezember 2014 dem Bundespräsidenten einen Ernennungsvorschlag für Mag.a Ingrid Köck übermittelt. Nach einem Gespräch zwischen dem Bundespräsidenten und der Bildungsministerin schickte die Präsidentschaftskanzlei den Ernennungsvorschlag zurück. Die Bundesministerin für Unterricht, Bildung und Frauen musste daraufhin einen neuen Ernennungsvorschlag, diesmal für Mag. Heimo Hirschmann, übermitteln. „Eine Begründung für die Intervention des Herrn Bundespräsidenten und der Sinneswandel der Bundesministerin innerhalb von wenigen Tagen, könne dem Akt nicht entnommen werden“, stellt das Bundesverwaltungsgericht in seinem Beschluss fest. (ebenfalls Seite 9)

Der Bescheid über die Ernennung des/der Schulleiterin des BG und BRG Mürzzuschlag muss nun, unter Berücksichtigung der Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtshofes, neu erlassen werden.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche Auswirkungen hat der o.a. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts auf die Schulleitung des BG und BRG Mürzzuschlag?

2)    Wird das Leitungsbesetzungsverfahren neu aufgerollt? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

3)    Das BVwG schreibt in seiner Begründung auf Seite 30: „Die belangte Behörde wird im fortgesetzten Verfahren in Bindung an die oben dargelegte Rechtsansicht des Bundesverwaltungsgerichts vorzugehen haben.“ Bedeutet das, dass Frau Mag.a Ingrid Köck entsprechend der Empfehlung der Bundes-Gleichbehandlungskommission nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts als Schulleiterin des BG und BRG Mürzzuschlag ernannt wird? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht?

4)    Welche Auswirkungen hat der o.a. Beschluss des Bundesverwaltungsgerichtes auf laufende und künftige Bestellungsverfahren für SchulleiterInnen?

5)    Welche Maßnahmen werden Sie setzen, damit hinkünftig Verfahrensmängel, wie im Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts festgehalten, vermieden werden?

6)    Werden Sie die Kritik des Bundesverwaltungsgerichtes am Verfahren zur LeiterInnenbestellung am BG und BRG Mürzzuschlag dazu nutzen, um in den laufenden Verhandlungen zur Reform der Schulverwaltung, auf mehr Transparenz und Objektivierung bei den Bestellungsverfahren zu pochen?