8597/J XXV. GP

Eingelangt am 11.03.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Vernichtung der Gesprächsprotokolle des „Griss-Berichtes“

 

 

Laut des Berichtes der „unabhängigen Untersuchungskommission zur transparenten Aufklärung der Vorkommnisse rund um die Hypo Group Alpe-Adria“ („Griss-Bericht“) vom 02.12.2014 wurden mehrere Informationsgespräche (über 30) geführt sowie in rund 13 Sitzungen Auskunftspersonen befragt (vgl. Griss-Bericht 2014: S. 4-5). Innerhalb des Berichtes werden in den Fußnoten mehrfach Zitatbelege angeführt, die sich auf die Protokolle dieser Befragungen durch die Untersuchungskommission beziehen. Zitatnachweise (in diesem Fall in den Fußnoten festgehalten) dienen der Kennzeichnung von Quellen, um diese leichter wiederzufinden und Zitate im Originaltext nachzuschlagen. Diese gegenständlichen Gesprächsprotokolle („Primärdaten“ bzw. „Originalquellen“) wurden Frau Dr. Griss zufolge jedoch vernichtet. Mittlerweile konnten in Akten der Stufe 2 bereits das Gesprächsprotokoll mit Dr. Peschorn wie auch in Akten der Stufe 1 das Gesprächsprotokoll mit Dr. Nowotny gefunden werden. Gleichzeitig wurde nun seitens Fr. Dr. Griss’ verlautbart, dass eine Vernichtung nur mit den Ausdrucken jener Unterlagen erfolgte, welche ohnehin digital zur Verfügung gestellt wurden (vgl. APA, 17.02.2016).

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Wurden dem BMF auf digitaler Basis die (insgesamt rund 50) Befragungsprotokolle übermittelt?

2.     Wurden dem BMF auf einem anderen Weg Befragungsprotokolle übermittelt?

3.     Welche Befragungsprotokolle bzw. von welchen Personen liegen dem BMF vor?

4.     Bei den genannten Protokollen handelt es sich um sogenannte „Primärdaten“ und ist es üblich, solche Daten zu vernichten?

5.     Wenn ja, inwiefern?

6.     Wie kann – nach Vernichtung der Akten – gewährleistet bzw. nachvollzogen werden, dass Frau Griss die Aussagen, die in den Protokollen festgehalten wurden, korrekt im Bericht wiedergegeben hat?

7.     Wie ist eine inhaltliche Überprüfung der Originalquellen (Gesprächsprotokolle) möglich, sollten diese tatsächlich vernichtet worden sein?

8.     Auf welcher rechtlichen Basis ist die Vernichtung von Primärdaten zulässig?

9.     Sollten dem BMF noch irgendwelche Gesprächsprotokolle oder sonstige Aufzeichnungen der Befragungen durch die Griss-Kommission vorliegen, werden diese dem Hypo-USA übermittelt?

10.  Wenn ja, wann?

11.  Wenn nein, warum nicht?