8602/J XXV. GP
Eingelangt am 11.03.2016
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ANFRAGE
der Abgeordneten Josef Riemer, Walter Rauch
und weiterer Abgeordneter
an den Bundesminister für Land-, Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend Befall der amerikanischen Rebzikade im Bezirk Leibnitz
Die Amerikanische Rebzikade (ARZ) Scaphoideus titanus überträgt in Europa die gefährliche Quarantänekrankheit Flavescence dorée, die Goldgelbe Vergilbung an Wein. Die Kleinzikade wurde in den 1950-er Jahren aus den USA nach Frankreich eingeschleppt und breitete sich seither aus. Die jungen, weiß-gelben Larven sitzen häufig an den Stockaustrieben, auf der Blattunterseite. Mit Erreichen des dritten Larvenstadiums können die Larven die Krankheitserreger (Phytoplasmen) von infizierten Reben aufnehmen. Nach einer Latenzzeit, in der sich die Krankheitserreger in der Amerikanischen Rebzikade vermehren und vom Darmtrakt zur Speicheldrüse wandern, können die Zikaden die Krankheit weitergeben. Die größte Gefahr hinsichtlich der Verbreitung der Goldgelben Vergilbung geht von den erwachsenen Zikaden aus, die fliegen können und ab Mitte Juli bis Anfang Oktober auftreten. Experten der AGES fanden 2004 erstmals Individuen der Amerikanischen Rebzikade in Weingärten der Südost-Steiermark. 2009 wurden zum ersten Mal Weinstöcke in der Südost-Steiermark festgestellt, die an der Goldgelben Vergilbung der Rebe (Grapevine Flavescence dorée) erkrankt waren. Deshalb wurde 2010 von der Steiermärkischen Landesregierung die Verordnung vom 26. April 2010 über die Bekämpfung der Amerikanischen Rebzikade und der Goldgelben Vergilbung der Rebe erlassen. Mittlerweile hat sich die Amerikanische Rebzikade auch in der Südsteiermark etabliert und einzelne, mit Grapevine Flavescence dorée infizierte Weinstöcke wurden wiederholt in der Südost- und Südsteiermark gefunden. Seit dem Erstfund der Amerikanischen Rebzikade 2004, überwachen Experten der AGES in jährlich systematisch durchgeführten Überwachungsprogrammen (Monitoring) das Vorkommen der Amerikanischen Rebzikade und das Auftreten der Goldgelben Vergilbung der Rebe, in enger Kooperation mit den Landespflanzenschutzdiensten und Landwirtschaftskammern in der Steiermark, im Burgenland und in Niederösterreich.
Eine sehr wichtige vorbeugende Maßnahme ist die Verwendung von gesundem Rebmaterial. Da die direkte Bekämpfung der Phytoplasmen derzeit nicht möglich ist, mit Ausnahme der Heißwasserbehandlung von Rebstecklingen, konzentrieren sich die Bekämpfungsmaßnahmen auf die Reduzierung des Vektors, die Amerikanische Rebzikade, und die unverzügliche Rodung von erkrankten Stöcken. Um die Ansteckung der Larven mit Flavescence dorée zu unterbinden, ist die Verwendung von geeigneten Pflanzenschutzmitteln ab dem dritten Larvenstadium sinnvoll.
Seitens der AMA wird der Verzicht von Insektiziden mit 250/ha gefördert. Da aber besonders der Süd- und Oststeirische Raum vom Befall betroffen ist und die Ausbreitung mittels Insektiziden oder Herbizide bekämpft werden kann, können Winzer in den Süd- und Oststeirischen Gegenden nur schwer auf diese Fördermaßnahme zurückgreifen. Sollten sie dennoch auf Insektizide oder Herbizide zurückgreifen, wäre dies ein Vertragsbruch und mit Strafen verbunden. Dieser Umstand stellt eine enorme Ungleichbehandlung in der Förderumverteilung dar, da man im Nordost- und Weststeirischen Raum kaum bis gar nicht vom Reblausbefall betroffen ist und daher ohne Bedenken von diesem Verzicht Gebrauch machen kann.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land-, Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft folgende
Anfrage: