8615/J XXV. GP

Eingelangt am 11.03.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Alev Korun, Freundinnen und Freunde an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Willkür gegenüber Schutzsuchenden an Österreichs Grenzen?

BEGRÜNDUNG

 

Es gibt von mehreren Seiten, darunter Flüchtlinge, FlüchtlingshelferInnen  und auch von Seiten der Volksanwaltschaft Berichte, dass es an Österreichs Grenzübergang in Spielfeld im Rahmen des "Grenzmanagements" zu willkürlichen Rückweisungsentscheidungen kommt.  Dies durch Entscheidungen von BeamtInnen, die mit Hilfe von DolmetscherInnen Befragungen direkt an der Grenze durchführen.Übrigens hat sich kürzlich der Menschenrechtsbeirat der Volksanwaltschaft damit beschäftigt, dass Flüchtlinge in Spielfeld zu Unrecht oder willkürlich zurückgewiesen worden seien. Speziell kritisiert wurde, die Rolle der über die Security-Firma G4S angeheuerten nicht-zertifizierten Laiendolmetscher“ (Ö1 9.3.2016).

 

Manche der dort eingesetzten DolmetscherInnen sollen tendenziös übersetzt haben bzw. Suggestivfragen stellen, wie "wollen Sie wirklich nach Deutschland? Sie könnten doch auch nach Schweden gehen. Wollen Sie nicht eigentlich dorthin?" Falls Asylsuchende dann doch darauf eingehen, erfolge umgehend die Rückweisung noch direkt an der Grenze.

 

Auch sollen behinderte Personen (MS-Kranke bzw. Gehörlose) ganz ohne Befragung abgewiesen worden sein. Dies mit der Pauschalbehauptung, dass diese Personen ohnehin nur zur medizinischen Behandlung einreisen wollen würden und ohne die betreffenden Personen dazu zu befragen.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende

ANFRAGE

 

1)    Welche BeamtInnen treffen derzeit an dem Grenzübergang in Spielfeld die Entscheidung über Zurückweisung bzw. Einreise und in welcher Form?

 

2)    Gibt es eine Weisung bzw. einen Erlass des Innenministeriums, wie genau bei Entscheidungen im Rahmen des „Grenzmanagements“ in Spielfeld vorzugehen ist? Falls ja, bitte um Beifügung.

 

3)    Falls nein, wie stellen Sie sonst sicher, dass die Vorgehensweise an den Grenzen rechtskonform und einheitlich ist?

 

4)    Wie viele BeamtInnen welcher Ressorts werden zur Registrierung Einreisender derzeit in Spielfeld eingesetzt?

 

5)    Haben diese BeamtInnen eine spezielle Schulung für den Einsatz an der Grenze bzw. für dieses „Grenzmanagement“ erhalten, falls ja welchen Inhalts?

 

6)    Wie viele DolmetscherInnen werden derzeit in Spielfeld eingesetzt und für welche Sprachen, wie viele wurden von Jänner bis März eingesetzt?

 

7)    Wie viele der eingesetzten DolmetscherInnen sind über G4S engagiert?

 

8)    Wie viele der DolmetscherInnen von G4S sind gerichtlich beeidete DolmetscherInnen bzw. besitzen einen entsprechenden Universitätsabschluss?

 

9)    Wie viel bekommt G4S a) pro Stunde b) insgesamt pro Monat für die von ihnen zur Verfügung gestellten DolmetscherInnen vom Innenministerium bezahlt?

 

10)  Wie viel bekommen die anderen eingesetzten DolmetscherInnen a) pro Stunde b) insgesamt pro Monat f vom Innenministerium bezahlt? 

 

11) Wie viel hat das Innenministerium seit Jänner 2016 an G4S für Dolmetscherleistungen gezahlt, bitte um Aufschlüsselung nach Monaten?

 

12) Arbeitet G4S bei seinem Dolmetschereinsatz in Spielfeld mit  dem Dolmetscherverband zusammen?

 

13) Weshalb haben Sie eine private, gewinnorientierte Sicherheitsfirma wie G4S damit beauftragt DolmetscherInnen für die Arbeit beim Grenzmanagement in Spielfeld bereitzustellen?

 

14) Wie kontrollieren Sie die Qualität deren Arbeit in Spielfeld, zumal es sich hier um eine menschenrechtlich äußerst heikle Arbeit handelt?

 

15) Welche Befähigungsnachweise müssen die dort eingesetzten DolmetscherInnen generell vorweisen? Handelt es sich um gerichtliche beeidete FachdolmetscherInnen?

 

16) Haben die in Spielfeld eingesetzten DolmetscherInnen eine Schulung für den Einsatz an der Grenze bzw. zum „Grenzmanagement“ erhalten? Falls ja, welche? Falls nein, wie stellen Sie den rechtskonformen Ablauf von Befragungen sicher?

 

17) Gibt es unabhängige BeobachterInnen an den Grenzübergängen vor Ort (zB von UNHCR oder NGOs)? Falls ja, welche? Was waren deren bisherige Rückmeldungen an das Bundesministerium für Inneres?

 

18) Aus welchem rechtlichen Grund wurde einem gehörlosen Iraker, der in Spielfeld einreisen wollte, zweimal die Einreise verweigert?

 

19) Wurde dieser von DolmetscherInnen zuvor bezüglich seiner Einreisegründe befragt? Falls ja, wie genau und in welcher Sprache? 

 

20) Kam es in den letzten 8 Wochen zur Zurückweisung behinderter Personen an dem Grenzübergang in Spielfeld? Falls ja, wie oft und mit welcher rechtlichen Begründung?

 

21) Falls ja, wurden diese Personen zuvor von DolmetscherInnen befragt und in welcher Art und Weise?

 

22)  Gibt es eine Weisung bzw. einen Erlass des Innenministeriums bezüglich des Umgangs mit behinderten Menschen im Rahmen des „Grenzmanagements“? Falls nein, wie wird durch das Innenministerium gewährleistet, dass behinderte Personen nicht willkürlich zurückgewiesen werden?

 

23) Wie stellen Sie sicher, dass keine Suggestivfragen (siehe Begründung) durch DolmetscherInnen an der Grenze gestellt werden?

 

24) Wie stellen Sie sicher, dass behinderte Personen nicht pauschal abgewiesen werden und eine angemessene Einzelbefragung zu ihren Einreisegründen durchgeführt wird?

 

25) Laut Bericht im Ö1 Morgenjournal am 9.3.2016 wurde an der Grenze in Spielfeld Yasmin X, eine 17-jährige Syrerin, zurückgewiesen und sitzt nun in Slowenien fest. Dies, obwohl die Caritas nach ihr sucht, da ihr ihr Vater bereits in Österreich ein Asylverfahren anhängig hat. Wie kann es zu einer solchen Rückweisung kommen?

 

26) Was konkret werden Sie unternehmen, um die Zusammenführung der Familie, die auch nach dem österreichischen Asylrecht geboten ist, sicherzustellen?