8618/J XXV. GP

Eingelangt am 15.03.2016
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ANFRAGE

 

 

des Abgeordneten Stefan

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Islamgesetz 2015

 

Der „Verein zur Förderung der Völkerverständigung“ zeigte in einem Rundschreiben vom 25. Februar 2016 die Problematik mit der Einflussnahmen aus dem Ausland auf religiöse, vor allem islamische Vereine in Österreich auf. Genau dies soll aber durch die Regelungen des Islamgesetz 2015 unterbunden werden. Aktuell, wie in den folgenden Erläuterungen zu lesen, sind bosnische Vereine in Österreich besonders stark davon betroffen:

 

„Sehr geehrte Frau Bundesministerin!

 

Vor genau einem Jahr wurde das neue Islamgesetz 2015 im Nationalrat beschlossen und in der Öffentlichkeit mit beträchtlichen Vorschusslorbeeren bedacht. Als wesentliche legistische Instrumente zur Sicherstellung der Anerkennung europäischer Werte und österreichischer Gesetze und Gebräuche durch islamische Glaubensgemeinschaften wurden insbesondere das Verbot der Einflussnahme ausländischer Einrichtungen auf österreichische Glaubensgemeinschaften bzw. Kultusbetriebe (darunter besonders das Verbot der Finanzierung aus dem Ausland), die Verpflichtung zur Offenlegung der Glaubensgrundlagen und das Verbot des Führens von Kultusbetrieben im Rahmen der Rechtsform eines Vereines vorgestellt und im Islamgesetz normiert.

 

Als für das Vereinswesen und die Sicherheitspolitik in Österreich zuständige Innenministerin haben Sie, im Einklang mit dem Kultusminister und dem Integrationsminister, die Öffentlichkeit über die Medien unterrichtet, dass Sie die Umgehung des Verbots eines Einflusses ausländischer Regierungen und Religionsbehörden auf die islamischen Vereine und Organisationen in Österreich unterbinden werden. Wir möchten uns erlauben, Sie darüber zu informieren, dass ein solcher Versuch des gezielten Eingriffs in die inneren Angelegenheiten österreichischer islamischer Organisationen gerade derzeit im großen Stil stattfindet.

 

Folgenden Sachverhalt dürfen wir Ihnen zur Kenntnis bringen. Wir fassen damit die Informationen zusammen, die seitens zahlreicher bosnischer Vereine, die in großer Sorge sind, an uns herangetragen wurden:

 

Seit mehreren Monaten wird gezielt versucht, alle bosnischen Vereine in Österreich unter Kontrolle des „Verband Bosniakisch - Islamischen Vereine - IZBA“ (ZVR 930950458) und der Islamischen Gemeinschaft in Bosnien und Herzegowina (Rijaset Islamske zajednice u Bosni i Hercegovini) zu bringen. Diese steht unter direktem Einfluss des bosnischen Reisu-l-ulema (Großmufti) Husein Kavazović in Sarajevo in Bosnien, welcher der Nachfolger von Mustafa Cerić ist und darüber hinaus unter dem Einfluss von Saudi Arabien und der Türkei steht.

 

Im Zuge dieser Einflussnahme verlangen führende bosnische Funktionäre Statutenänderungen der bosnischen Vereine in Österreich, die einen direkten Durchgriff der ausländischen Einrichtungen in Österreich sicherstellen sollen. Die bosnischen Funktionäre behaupten, dass der Leiter des Kultusamtes diese Statutenänderungen bereits gestern genehmigt haben soll. (Zum Verständnis dieses Zugriffsversuches siehe die geplanten oktroyierten Statutenänderungen im Anhang dieses Schreibens.)

 

Die bosnischen Vereine in Österreich lehnen diese Statutenänderungen mit großer Mehrheit ab, werden aber unter Druck gesetzt, diese dennoch zu akzeptieren. Es ist besonders bemerkenswert, dass fast alle der in Ihre Ministerverantwortlichkeit fallenden Vereinsbehörden ebenfalls beträchtlichen Druck auf die Vereine ausüben, im Hinblick auf die Statutenänderungen keinen Widerstand zu leisten. Die bosnischen Funktionäre behaupten, dass die Vereinsbehörden dabei Ihrerseits beeinflusst worden sein sollen, in diesem Sinn vorzugehen. Sollte dies richtig sein, muss also festgestellt werden, dass zahlreiche Vereinsbehörden und die Kultusbehörde massiv gegen die Intention des Vereinsgesetzes verstoßen und damit de facto an der Grenze zum Rechtsbruch operieren. In der Tat haben mehrere Vereinsbehörden einige Statutenänderungen bereits rechts- und verfassungswidrig genehmigt.

 

Durch diese Vorgangsweise wird eine Einrichtung forciert und gestärkt, die laut Islamgesetz gar nicht befugt wäre, sich an der Betreibung eines Kultusbetriebes zu beteiligen. Die IZBA maßt sich an, alle Bosnier zu vertreten, obwohl diese von der IZBA gar nicht vertreten werden wollen und auch nicht vertreten werden dürfen.

 

Die IZBA geriert sich sohin als totalitäres Gebilde, das alle bosnischen Muslime vereinnahmen will.

 

Sie verstößt damit in ihrem Selbstverständnis und ihrer Ausrichtung dem Prinzip der Religionsfreiheit schlechthin. Auch das Kuratel der bosnischen Vereine durch die ausländische RIJASET ist rechtswidrig (§10).

 

Das bedeutet, dass damit das intendierte Regulativ des Islamgesetzes 2015 ad absurdum geführt und unterbunden wird.

 

Aus gegebenem Anlass machen wir darauf aufmerksam, dass die Rechtsgrundlage für den vereinsbehördlichen Umgang mit den Vereinen das Vereinsgesetz ist und nicht das Islamgesetz 2015.

 

Unter Hinweis auf den Wunsch der angesprochenen bosnischen Vereine ersuchen wir Sie, sehr geehrte Frau Bundesministerin, dafür Sorge zu tragen, dass die Vereinsbehörden nicht missbräuchlich für die Agenda der Ausweitung des ausländischen Einflusses zum Einsatz kommen und die Autonomie der österreichischen bosnischen Vereine erhalten bleibt.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesminister für Inneres folgende

 

Anfrage

 

1.    Haben Sie von den Erläuterungen bezüglich bosnischer Vereine die in der Einleitung angeführt werden Kenntnis?

2.    Wie viele islamische Glaubensgemeinschaften sind bisher der Verpflichtung zur Offenlegung ihrer Glaubensgrundlagen nachgekommen?

3.    Werden nach wie vor islamische Glaubensgemeinschaften aus dem Ausland finanziert?

4.    Wenn ja, wie viele islamische Vereine werden aus dem Ausland finanziell unterstützt?

5.    Wie viele Imame sind aufgrund von Auslandsfinanzierungen von den Regelungen des Islamgesetz 2015 diesbezüglich betroffen?

6.    Wie viele Imame verließen Österreich aufgrund der Regelungen im Islamgesetz 2015 bisher?

7.    Aus welchen Gründen verließen diese Imame Österreich?

8.    Sind ihnen Fälle bekannt, bei denen Imame Österreich aufgrund von Auslandsfinanzierung verlassen mussten?

9.    Ist der Zusammenschluss aller in Österreich lebender Muslime unter einem Dachverband in Hinblick auf die gravierenden Differenzen zwischen Sunniten und Schiiten aus ihrer Sicht überhaupt möglich?

10. Wie viele schiitische Vereine gibt es in Österreich?

11. Wie viele alevitische Vereine gibt es in Österreich?

12. Wie viele sunnitische Vereine gibt es in Österreich?

13. Wie viele Vereinsmitglieder haben schiitische Vereine in Österreich insgesamt?

14. Wie viele Vereinsmitglieder haben alevitische Vereine in Österreich insgesamt?

15. Wie viele Vereinsmitglieder haben sunnitische Vereine in Österreich insgesamt?

16. Wie viele Kultusgemeinden gibt es in Österreich?

17. Wie viele muslimische Vereine sind Betreiber einer Moschee?

18. Wie viele muslimische Vereine haben aufgrund des Islamgesetz 2015 ihre Statuten bereits geändert?

19. Wie viele muslimische Vereine haben sich aufgrund der Regelungen im Islamgesetz 2015 bereits freiwillig aufgelöst?

20. Gab es bereits Vereinsauflösungen durch Bescheide des Innenministeriums in Bezug auf die Regelungen des Islamgesetzes 2015?

21. Wie viele Moscheen bzw. Gebetsräume betreibt die „Türkisch-Islamische Union für soziale und kulturelle Zusammenarbeit“ (ATIB)?

22. Wie viele islamische Vereine unterstützt die „Türkisch-Islamische Union für soziale und kulturelle Zusammenarbeit“ (ATIB)?

23. Wie viele islamische Vereine vereint die „Türkisch-Islamische Union für soziale und kulturelle Zusammenarbeit“ (ATIB) unter sich als Dachverband?

24.  Wie viele Moscheevereine haben sich bereits zu Moscheegemeinden zusammengeschlossen?

25. Wie viele Moscheegemeinden gibt es in Österreich?

26. Wie viele Moscheegemeinden betreiben Moscheen oder Gebetsräume in Österreich?