8626/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Matthias Strolz, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Finanzierung und Auswirkungen der Transparenzdatenbank

 

In einem Artikel in der Tageszeitung „Die Presse“ vom 15.02.2016 äußerte sich Finanzminister Schelling folgendermaßen zur Transparenzdatenbank:

"Derzeit stellen die Länder nur ihre Leistungen in die Transparenzdatenbank, nicht aber die Auszahlungen, kritisierte Schelling. "Dann brauche ich aber keine Transparenzdatenbank". Die Länder hätten Geld bekommen, um die Datenbank zu befüllen - "das hätte ich jetzt gerne zurück", so der Finanzminister. Man müsse die Datenbank entweder ganz befüllen - wie es der Bund schon tue - oder "kippen". "Ich bin für befüllen", stellte Schelling klar. Auch der Länderstudie, wonach die Kosten-Nutzen-Relation der Transparenzdatenbank nicht so gut sei, misst Schelling wenig Gewicht bei. Es wäre leicht, eine Studie erstellen zu lassen, die einen hohen Nutzen belegen würde."

Daraus resultieren einige Fragen, wie insbesondere, welche konkreten Summen an jedes Bundesland zwecks Befüllung der Transparenzdatenbank geflossen sind und inwiefern der Bund diese bei schlussendlicher Nichtbefüllung zurückerhält. Darüber hinaus stellt sich die generelle Frage nach den momentan schon messbaren Auswirkungen der Transparenzdatenbank, was die Einsparungen auf Bundesebene betrifft. Durch eine derartige Evaluierung wäre wohl auch der Nutzen für die Bundesländer, was ein Mehr an Transparenz und dadurch ermöglichte Einsparungen angeht, leicht zu belegen.

Hinzu kommt, dass der Budgetdienst vor kurzem im Zuge einer an ihn gerichteten Anfrage (https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/Anfrage_zur_Internationalen_Einordnung_der_Foerderungen_im_Foerderungsbericht_2014.pdf) einige Kritikpunkte aufwarf (https://www.parlament.gv.at/ZUSD/BUDGET/BD_-_Anfragebeantwortung_Internationale_Einordnung_der_Foerderungen_im_Foerderungsbericht_2014.pdf). Dort wird insbesondere festgehalten, dass sich der internationale Vergleich von staatlichen Förderungen schwierig gestaltet, weil kein einheitlicher Förderungsbegriff definiert ist und weil sich die Struktur der Fördersysteme länderweise stark unterscheidet.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    In der Anfragebeantwortung 7095/AB wird zu Frage 3 folgendes ausgeführt: "Es wird laufend mit den Ländern konstruktiv an einer Lösung gearbeitet und das Bundesministerium für Finanzen hält weiterhin in Umsetzung des Arbeitsprogrammes der österreichischen Bundesregierung 2013-2018 an der Umsetzung einer gebietskörperschaftenübergreifenden Transparenzdatenbank fest." Wie genau stellt sich dieses konstruktive Arbeiten dar?

a.    Wie ist dieser Arbeitsprozess strukturiert? Wer nimmt an diesem Arbeitsprozess in welcher Form teil?

b.    Welche konkreten Lösungen wurden bisher erarbeitet?

2.    Wurde die Transparenzdatenbank samt Transparenzportal, die auf dem geltenden Transparenzdatenbankgesetz 2012 beruht, seit ihrem Bestehen evaluiert?

a.    Wenn ja, welche Ergebnisse brachte die Evaluierung?

b.    Wenn ja, welche konkreten Summen konnten seit Bestehen der Transparenzdatenbank im österreichischen Förderwesen auf Bundesebene eingespart werden?

c.    Wenn nein, weshalb nicht?

d.    Wenn nein, ist in Bälde eine Evaluierung geplant?

e.    Wenn nein, wie stellt das BMF ansonsten fest, welche konkreten Summen seit Bestehen der Transparenzdatenbank im österreichischen Förderwesen auf Bundesebene eingespart werden konnten?

3.    Gibt es Studien bzw. Berechnungen oder Einschätzungen des BMF, welche konkreten Summen im Förderwesen auf Länderebene durch die vollständige Umsetzung der Transparenzdatenbank (auch auf Länderebene) eingespart werden könnten?

4.    Welche konkreten Summen sind nur und dezidiert zwecks Befüllung der Transparenzdatenbank vom Bund an die Länder geflossen?

a.    Bitte um Aufgliederung nach Bundesland und Benennung der Zeitpunkte der Zahlungsflüsse.

5.    Wird der Bund diese Summen von den Ländern zurückerhalten, wenn es nicht zur Befüllung der Transparenzdatenbank durch die Länder kommt?

a.    Wenn ja, wann?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

6.    Wird die zweckgemäße Verwendung dieser Summen durch die Länder vom Bund überprüft?

a.    Wenn ja, inwiefern?

b.    Wenn ja, wie häufig?

c.    Wenn nein, weshalb nicht?

7.    Plant das BMF, einen einheitlichen Förderungsbegriff für staatliche Förderungen zu definieren?

a.    Wenn ja, bis wann ist damit zu rechnen?

b.    Wenn nein, weshalb nicht?

c.    Wenn nein, wie wird ansonsten die internationale Vergleichbarkeit im Förderwesen sichergestellt?

8.    Weshalb wird bei der Befüllung der Transparenzdatenbank durch den Bund ein anderer Förderungsbegriff verwendet als bei der Erstellung des Förderungsberichts durch die Bundesregierung?

a.    Gibt es Bestrebungen, diese Förderungsbegriffe einander anzugleichen?

                                  i.    Wenn nein, weshalb nicht?

                                ii.    Wenn ja, ab wann kann von einer einheitlichen Definition ausgegangen werden?