8627/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend finanzmarkt- und budgetpolitische Einschätzung der Bank-Austria Pensionsdeals

Im Rahmen der Sondersitzung des Nationalrates vom 8.3.2016 mit dem Titel "Reformpanne – Pensionssystem ungebremst auf Crashkurs" wurden einige Fragen an den Bundesminister für Finanzen im Rahmen einer dringlichen Frage (womöglich auch aufgrund des Umfangs der Anfrage) nicht unzureichend beantwortet, weshalb eine schriftliche Beantwortung nun nötig erscheint.

In einer gegenwärtig brisanten Causa hätte das Finanzministerium seiner Rolle als Wahrer der Interessen der Steuerzahler_innen gerecht werden müssen, ist dieser Rolle aber nicht nachgekommen: dem UniCredit Bank-Austria-Pensionsdeal. Auch hier wird gerade versucht, einer privilegierten Bank und der Stadt Wien einen Vorteil zu verschaffen. Die wettbewerbspolitischen Auswirkungen hätten das Ministerium, und die Auffälligkeiten im Bereich des Rechnungsabschlusses der Bank hätten die Finanzmarktaufsicht auf den Plan rufen sollen. Stattdessen ist auch hier nichts von Seiten des Finanzministeriums unternommen wurden. Gerade die Finanzmarktaufsicht hätte aufgrund der medial berichteten bilanziellen Milliardenverschiebungen (apa vom 10.02.2016) ohne gesetzliche Grundlage (BM Stöger in der APA vom 03.03.2016), die eine gewinnbringende Übertragung der Pensionsansprüche von rund 300 Millionen Euro mit sich brachte, dieses Vorhaben prüfen müssen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie beurteilt das BMF Milliardenverschiebungen bei Rückstellungen für Pensionsverpflichtungen in der Unicredit Bank Austria AG unter Berufung auf § 311 ASVG?

2.    Wenn, wie von BM Stöger erklärt, die Rechtsgrundlage für die Übertragung der 3.300 betroffenen Mitarbeiter_innen der Unicredit Bank Austria AG an die Pensionsversicherungsanstalt fehlt, wie ist dann aus Sicht des BMF die (teilweise) gewinnerhöhende Rückstellungsauflösung zu beurteilen?

3.    Welche Kommunikationsschritte haben zwischen dem BMF und der FMA in Hinblick auf die bilanziellen Milliardenverschiebungen in der Unicredit Bank Austria AG, denen aus Regierungssicht die gesetzliche Grundlage fehlt, stattgefunden?

4.    Wenn die Unicredit Bank Austria AG gewinnerhöhend Pensionsrückstellungen in Höhe von EUR 312 Millionen auflöst, welche Auswirkungen hat das voraussichtlich auf die Höhe der in Österreich abzuführenden Steuern der Bank?

5.    Wie beurteilt das Finanzministerium aus finanzmarktpolitischer Sicht diese gewinnbringende Rückstellungsauflösung, insbesondere aus wettbewerbspolitischer Sicht?

6.    Wie beurteilt das Finanzministerium die Regierungsvorlage, die der Überführung eine rückwirkende Rechtsgrundlage liefern soll aus budgetpolitischer Sicht, insbesondere im Hinblick auf die, aus der wirkungsorientierten Folgeabschätzung der Regierungsvorlage hervorgehende, mittel- bis langfristige Mehrbelastung des Budgets bzw. einer Mehrbelastung der UG 22?