8629/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker , Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Weiterentwicklung der Regelungen zu Ruhestandsversetzungen im Rahmen des "Pensionsgipfels"

Im Rahmen der Sondersitzung des Nationalrates vom 8.3.2016 mit dem Titel "Reformpanne – Pensionssystem ungebremst auf Crashkurs" wurden einige Fragen an den Bundesminister für Finanzen im Rahmen einer dringlichen Frage (womöglich auch aufgrund des Umfangs der Anfrage) nicht unzureichend beantwortet, weshalb eine schriftliche Beantwortung nun nötig erscheint.

Die geplanten Veränderungen im Bereich des Grundsatzes „Rehabilitation vor Pension“ für Personen die pensionsversichert sind, führen eine weitere Ungleichbehandlung vor Augen. Für Beamte wird dieser Grundsatz weiterhin nicht angewendet und das Beamten-Äquivalent zur Invaliditäts- bzw. Berunfsunfähigkeitspension – die gesundheitsbedingte Versetzung in den Ruhestand – wird in Zukunft weiterhin Vorteile für Beamte bieten.

Das Finanzministerium kann sich im Pensionsbereich und insbesondere im Hinblick auf Ruhestandsversetzungen nicht aus der Pflicht nehmen und kann auch sehr wohl Gestaltungsmöglichkeiten im eigenen Einflussbereich ausüben, z.B. bei Unternehmungen aufgrund des Poststrukturgesetzes. Hier wären Maßnahmen zu ergreifen, um die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems, zumindest in einem kleinen Umfang zu verbessern.

Mehrere Anfragen von NEOS (7257/J, 7305/J, 7306/J und 7477/J, XXV. GP) haben nämlich ersichtlich gemacht, dass in diesem Bereich mit der Methode gearbeitet wird, Personalkosten in das Beamtenpensionssystem und damit auf den Steuerzahler überzuwälzen. So ist die Wahrscheinlichkeit, bei der Österreichischen Post AG in den Ruhestand aufgrund von Dienstunfähigkeit versetzt zu werden, 15mal höher als bei der A1 Telekom. Es handelt sich um ein deutliches Zeichen struktureller Korruption und einer unrechtmäßigen Handhabung von Ruhestandsversetzungen. Das zeigen auch zumindest 20 Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes auf (Geschäftszahlen W122 2017602-1, W106 2017724-1, W213 2000467-1, W213 2006383-1, W106 2010344-1, W106 2007749-1, W106 2007132-1, W122 2000469-1, W122 2000462-1, W122 2000456-1, W122 2000459-1, W106 2000464-1, W213 2000470-1, W 106 2000455-1, W 106 2000461-1, W 106 2000468-1, W106 2000458-1, W213 2000457-1, W213 2000463-1. W106 2106143-1). Gerade deshalb liegt es im Interesse des Finanzministers, eine raschere Harmonisierung der Ruhestandsbestimmungen für Beamte mit den Bestimmungen zu Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspensionen für Angestellte zu erreichen und diese Auslegung der gesetzlichen Regelung in seinem Einflussbereich zu beschränken. Denn solange keine Harmonisierung dieser Regelungen erreicht wird, haben Beamte weiterhin enorme Vorteile: Versetzungen sind nur im Wirkungsbereich der jeweiligen Dienststelle möglich; Ein möglicher Alternativarbeitsplatz muss gleichwertig sein; Eine Versetzung zur Vermeidung einer Ruhestandsversetzung aufgrund von Dienstunfähigkeit darf abgewiesen werden, sofern Rücksicht auf die persönlichen, familiären und sozialen Verhältnisse genommen wurde, keine Möglichkeiten zur medizinischen/beruflichen Rehabilitation; – um nur einige Ungleichbehandlungen aufzuzeigen.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Worauf ist die Auffälligkeit (gem. der Anfragebeantwortungen 7035/AB, 7062/AB, 7063/AB, 7210/AB XXV. GP) zurückzuführen, dass die Wahrscheinlichkeit für eine krankheitsbedingte Ruhestandsversetzung bei der Österreichischen Post AG mit 5,19% um ein Vielfaches höher ist als bei anderen Unternehmungen gem. Poststrukturgesetz?

2.    Ist die Auffälligkeit einer Verdoppelung der krankheitsbedingten Ruhestandsversetzungen mit 2009 darauf zurückführbar, dass es mit 2009 keine Genehmigungen für Ruhestandsversetzungen durch das Bundesministerium für Finanzen bedurfte?

3.    Kann nach dem Entfall der Genehmigung durch das BMF sicher gestellt werden, dass Ruhestandsversetzungen rechtens ablaufen?

4.    Wenn ja, wie ist dies möglich, wenn reihenweise Erkenntnisse des Bundesverwaltungsgerichtes zeigen, dass dies nicht der Fall ist?

5.    Wenn nein, wie soll dies in Zukunft gewährleistet werden?

6.    Wäre eine Harmonisierung der Regelungen zur Ruhestandsversetzung für Beamte mit den Regelungen der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension, insbesondere im Sinne der Umsetzung des Grundsatzes "Rehabilitation vor Pension", im Sinne einer effektiven Steigerung des Pensionsantrittsalters bei Beamten und langfristigen Einsparungen in der UG 23 Beamt_innenpensionen, wünschenswert?

7.    Wenn nein, weshalb nicht?

8.    Wenn ja, werden Sie hier als (mit-)verantwortlicher Minister eine Lösung im Sinne einer Harmonisierung zu realisieren?