8630/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Unklare Bewertung der budgetären Situation im Pensionsbereich

Im Rahmen der Sondersitzung des Nationalrates vom 8.3.2016 mit dem Titel "Reformpanne – Pensionssystem ungebremst auf Crashkurs" wurden einige Fragen an den Bundesminister für Finanzen im Rahmen einer dringlichen Frage (womöglich auch aufgrund des Umfangs der Anfrage) nicht unzureichend beantwortet, weshalb eine schriftliche Beantwortung nun nötig erscheint.

Der vorläufige Bundesrechenabschluss 2015

Besonders interessant sind die Bewertungen der budgetären Situation des österreichischen Pensionssystems vor allem im Hinblick auf die tatsächliche budgetäre Entwicklung im Pensionsbereich unter Berücksichtigung der ersten Ergebnisse des Bundesrechenabschlusses 2015. Hier zeigen sich unterschiedliche Zahlen, die von Seiten des Sozial- und des Finanzministeriums veröffentlicht wurden. Aufgrund der Nicht-Anwendung des Bevorschussungssystems rechnete Anfang Februar das Finanzministerium damit, dass der Bundeszuschuss 2015 gegenüber 2014 gesunken wäre. Demgegenüber steht die Annahme des Sozialministeriums, dass die Ausgaben gegenüber 2014 sehr wohl um 280 Millionen gestiegen seien.

Gerade diese unterschiedliche Darstellung lässt abermals die Frage offen, welchen Zahlen tatsächlich zu vertrauen ist. Gleichzeitig kommt mit der unterschiedlichen Darstellung der Ergebnisse für 2015 die Frage auf, inwiefern die Ergebnisse des Bundesrechenabschlusses 2015 Einfluss auf die mittelfristige Entwicklung und damit den vom Finanzministerium festgelegten Bundesfinanzrahmen bis 2019 bzw. 2020 haben. Denn gerade in diesem Zusammenhang wäre eine optimistischere Haltung des Finanzministeriums besonders bemerkenswert, vor allem weil ansonsten das Finanzministerium stets negativere Annahmen über die budgetäre Entwicklung im Pensionsbereich vertritt als das Sozialministerium. Deshalb ist fraglich, ob das Finanzministerium aufgrund einer Berücksichtigung bzw. Anwendung des Bevorschussungssystems von ähnlichen budgetären Entwicklungen ausgeht wie das Sozialministerium.

Unterschiedliche mittelfristige Prognosen im Pensionsbereich

Diese Auseinandersetzungen zwischen Finanz- und Sozialministerium sind keine Neuheit und tauchen rund um die Pensionen bei jeder Gelegenheit wieder auf. So auch im Vorfeld der letzten Sitzung der Kommission zur langfristigen Pensionssicherung am 27.11.2015, in deren Rahmen eigentlich ein Mittelfristgutachten über die Gebarung der gesetzlichen Pensionsversicherung beschlossen hätte werden sollen.

Wenige Stunden nachdem der Bundesvoranschlag für 2016 und damit auch Änderungen im Bundesfinanzrahmen beschlossen wurden, hätte die Kommission zur langfristigen Pensionssicherung (KOLAPS) ein Gutachten über einen ähnlichen Zeitraum beschließen sollen, dessen Zahlen in krassem Widerspruch zu den Budgetzahlen des Finanzministeriums standen. Während die Budgetzahlen und die damit in Zusammenhang stehenden Grundannahmen vom Finanzministerium ausgearbeitet wurden, ist das positivere Gutachten der Kommission im Sozialministerium erstellt worden. Gerade auf diese Unterschiede hin wurde das Gutachten schlussendlich abgelehnt, auch mit der Stimme des Vertreters des Finanzministeriums in der KOLAPS.

Diese teils diametralen Ansichten über die Entwicklungen der Pensionsversicherung von Seiten des Finanzministeriums und des Sozialministeriums werfen natürlich die Frage auf, weshalb hier so unterschiedliche Zahlen vorlagen, keine Abstimmungen zwischen den beiden federführenden Ressorts im Pensionsbereich vorgenommen werden und ob die Zahlen des Finanzministeriums nicht auch die eigene Verhandlungsposition im Rahmen eines angekündigten Pensionsgipfels bestärken sollten.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Wie entwickelten sich die Ausgaben in der UG 22 im Jahr 2015 im Vergleich zum Vorjahr nach aktuellem Stand?

2.    Ist aus akuteller Sicht noch mit Änderungen aufgrund der Nicht-Anwendung des Bevorschussungssystems zu rechnen?

3.    Wenn nein, warum nicht?

4.    Wenn ja, mit welchen tatsächlichen Ausgabenentwicklungen 2015 im Vergleich zum Vorjahr ist zu rechnen?

5.    Inwiefern unterscheiden sich die wahrscheinlichen Änderungen in den Annahmen der Ausgabenentwicklung von 2015 von den Prognosen des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz?

6.    Worauf sind diese Unterschiede zurückzuführen?

7.    Werden die Ausgaben in der UG 22 im Jahr 2015 unter dem Bundesvoranschlag liegen?

8.    Wenn ja, um wieviel?

9.    Wenn ja, wird sich dieser Trend in den nächsten Jahren fortsetzen und damit eine Korrektur nach unten im Bundesfinanzrahmen möglich?

10. Wenn ja, ergibt sich damit die langfristige Sicherheit der Finanzierung des Pensionssystems?

11. Wenn ja, wie stark werden unter der Berücksichtigung der Ergebnisse für 2015 die Ausgaben(Obergrenzen) in der UG 22 bis 2019 steigen?

12. Wodurch ergaben sich im ursprünglich vom BMASK vorliegenden Mittelfristgutachten so große Unterschiede im Vergleich zum BVA 2016?

13. Aus welchen Gründen zweifelt das BMF das Gutachten an (immerhin hat der Vertreter des BMF in der KOLAPS das Gutachten abgelehnt)?

14. Gibt es im Vorfeld der Gutachtenerstellung keine Zusammenarbeit zwischen BMF und BMASK um solche unterschiedlichen Annahmen zu vermeiden?

15. Wenn nein, weshalb nicht?

16. Wenn nein, welche Schritte für eine bessere Zusammenarbeit der Ressorts werden Sie setzen?

17. Wenn ja, wieso hat sie in diesem Fall nicht funktioniert und weshalb hat dann der Vertreter des BMF gegen die Beschlussfassung des Gutachtens gestimmt?