8632/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Ergebnisse des Pensionsgipfel aus budgetärer Sicht

 

Im Rahmen der Sondersitzung des Nationalrates vom 8.3.2016 mit dem Titel "Reformpanne – Pensionssystem ungebremst auf Crashkurs" wurden einige Fragen an den Bundesminister für Finanzen im Rahmen einer dringlichen Frage (womöglich auch aufgrund des Umfangs der Anfrage) nicht unzureichend beantwortet, weshalb eine schriftliche Beantwortung nun nötig erscheint.

Die Ergebnisse des „Pensionsgipfels“ insbesondere im Hinblick auf die langfristige Finanzierbarkeit des Pensionssystems sind, wenn überhaupt ersichtlich, eher negativ. Die wesentlichen Kostentreiber, die auch immer wieder im Rahmen der länderspezifischen Empfehlungen der Europäischen Kommission im Rahmen des Europäischen Semesters angesprochen sind, werden nicht einmal gestreift und völlig außen vor gelassen. Das auch, obwohl nur wenige Tage vor dem Pensionsgipfel abermals im Rahmen des Länderberichts für Österreich für 2016 auf entsprechende Reformnotwendigkeiten hingewiesen wurde.

Ob die finanziellen Einsparungen auf dem Nebenschauplatz des Rehabilitationsgeldes überhaupt eine Absicherung des Pensionssystems in irgendeiner Weise gewährleisten können, bleibt mehr als fraglich, da ja schon die Europäische Kommission festgestellt hat, dass die Entwicklung des Pensionsantrittsalters (mit Hilfe des Rehabilitationsgeldes) keine bedeutsamen Einsparungen im Pensionsbereich gebracht hat. Umfangreiche Einsparungen wird es in diesem Bereich kaum geben. Wenn es Einsparungen geben wird, dann in einem geringen Umfang und in einer sehr langfristigen Perspektive.

Auch die anderen kleineren Punkte, die sich jetzt im Regierunspapier des "Gipfels" finden, stellen keine Entlastung für das Pensionssystem dar und lassen dieses schrottreife Pensionssystem nicht nur ungebremst, sondern mit erhöhter Geschwindigkeit auf die nächste Wand zusteuern. Tatsächlich führen nämlich einige gesetzte Maßnahmen nicht zu Einsparungen, sondern zu weiteren Ausgabensteigerungen im Bereich der Pensionsversicherung, wie z.B.


-          Die erhöhte Ausgleichszulage von 1.000 Euro für Alleinstehende pro Monat bei langer Versicherungsdauer

-          Halbierung des Pensionsversicherungsbeitrages nach Erreichen des gesetzlichen Pensionsantrittsalters

-          Nachträglich verbesserte Anrechnung von Kindererziehungszeiten als pensionsbegründende Versicherungszeiten.

Die wesentlichen Reformschritte lassen sich auf die gesetzliche Pensionsversicherung reduzieren. Ein Bereich der mit dieser Reform völlig ausgespart bzw. als Randnotiz bestehen bleibt, ist jener Bereiche, in dem der Finanzminister tatsächlich budgetpolitisch letztverantwortlich ist: die Beamtenpensionen. Vielleicht ist der Fokus der letzten Monate des Finanzministers auf die öffentliche Pensionsversicherung nur ein Ablenkungsmanöver von den Problemen in der eigenen Einflusssphäre. Weshalb ein Versagen beim „Pensionsgipfel“ nicht weiter verwunderlich scheint.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Wie oft tagte die Gruppe um Schelling, Wöginger, Muhm und Stöger?

2.    Wurden folgende Reformmöglichkeiten überhaupt besprochen?

a.    Pensionsautomatismus

b.    Frauenpensionsalter vorzeitig angleichen

c.    Harmonisierung der verschiedenen Pensionssysteme, insbesondere der Beamten

d.    Luxus- und Sonderpensionen

e.    Flexibleres Pensionsantrittsalter

f.      Echte Teilpension

3.    Welches waren die Gründe in folgenden Bereichen keine Maßnahmen zu setzen?

a.    Pensionsautomatismus

b.    Frauenpensionsalter vorzeitig angleichen

c.    Harmonisierung der verschiedenen Pensionssysteme, insbesondere der Beamten

d.    Luxus- und Sonderpensionen

e.    Flexibleres Pensionsantrittsalter

f.      Echte Teilpension

4.    Gibt es Abschätzungen über die finanziellen Folgen der beschlossenen Maßnahmen?

5.    Wenn ja, wie hoch werden die jährlichen Mehr-/Minderbelastungen aufgrund folgender Maßnahmen sein?

a.    Reform der Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension bzw. Rehabilitationsmaßnahmen

b.    Weiterarbeiten nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in allen Zweigen der Pensionsversicherung zu halbierten Beiträgen

c.    Erhöhte Ausgleichszulage

d.    Verbesserung bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten

6.    Wenn ja, wie werden die langfristigen Mehr-/Minderbelastungen aufgrund folgender Maßnahmen sein?

a.    Reform der Invaliditäts-/Berufsunfähigkeitspension bzw. Rehabilitationsmaßnahmen

b.    Weiterarbeiten nach dem gesetzlichen Pensionsantrittsalter in allen Zweigen der Pensionsversicherung

c.    Erhöhte Ausgleichszulage

d.    Verbesserung bei der Anrechnung von Kindererziehungszeiten

7.    Haben die gesetzten Maßnahmen einen langfristigen Einfluss auf die Entwicklung des Bundeszuschusses?

8.    Wenn ja, welchen langfristigen Einfluss haben die gesetzten Maßnahmen auf die Entwicklung des Bundeszuschusses?

9.    Kann damit die Ausgabensteigerung nachhaltig in den Griff bekommen werden?

10. Wird damit sichergestellt, dass die Belastungsquote nicht so steigt wie angenommen?

11. Kann damit gewährleistet werden, dass die Nettoersatzrate in Zukunft weniger stark sinkt als angeommmen?