8633/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Mag. Gerald Loacker, Kollegin und Kollegen

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Pensionspolitik Österreichs im Rahmen des Europäischen Semesters

 

Im Rahmen der Sondersitzung des Nationalrates vom 8.3.2016 mit dem Titel "Reformpanne – Pensionssystem ungebremst auf Crashkurs" wurden einige Fragen an den Bundesminister für Finanzen im Rahmen einer dringlichen Frage (womöglich auch aufgrund des Umfangs der Anfrage) nicht unzureichend beantwortet, weshalb eine schriftliche Beantwortung nun nötig erscheint.

Interessant sind die unterschiedlichen Auffassungen Schellings und seines Ressorts im Vergleich zu jenen des Sozialministeriums z.B. im Rahmen von geforderten Maßnahmen und bereits erfolgten Maßnahmen im Rahmen des europäischen Semesters und zu entsprechenden länderspezifischen Empfehlungen bzw. dem entsprechenden Länderbericht der europäischen Kommission.

Österreich hat nämlich mit den Reformen im Bereich der Invaliditäts- und Berufsunfähigkeitspension statistisch das Pensionsantrittsalter nach oben geschraubt und sich mit der Verschärfung der Hacklerpension eine kurze Verschnaufpause verschafft, doch die Nachhaltigkeit und der budgetäre Erfolg dieser Maßnahmen sind mehr als fraglich, was auch die Europäische Kommission bereits im „Länderbericht Österreich 2015“ verdeutlicht. Dabei wird klar, dass die Europäische Kommission mit Hilfe des Finanzministers dem Sozialminister mit seiner statistischen Schönrechnerei auf die Schliche gekommen ist, denn das gestiegene Pensionsantrittsalter hat offenbar 2015 nicht den erwarteten budgetären Erfolg gebracht:

„Wenngleich es noch zu früh ist, um die tatsächlichen budgetären Auswirkungen dieser Reformen zu bewerten, ist unklar, welche Einsparungen auf ihrer Grundlage erzielt werden können, insbesondere im Vergleich zu Ex-ante-Schätzungen der Regierung. Ohne die Einsparungen, die sich aus der lediglich moderaten Anhebung der bestehenden Renten in den Jahren 2013 und 2014 ergeben, wurde der Gesamtbetrag der aus der Umsetzung der verschiedenen Rentenreformen bis 2016 erwarteten Einsparungen im Stabilitätsprogramm 2012 auf etwas über 4 Mrd. EUR geschätzt (davon 520 Mio. EUR 2013, 267 Mio. EUR 2014, weitere 420 Mio. EUR 2015 und zusätzliche 430 Mio. EUR 2016). Während alle neueren Haushaltsdokumente die Höhe der Einsparungen in den Jahren 2013 und 2014 bestätigt haben, werden der jüngsten Übersicht über die Haushaltsplanung zufolge im Jahr 2015 infolge des Anstiegs des tatsächlichen Pensionsalters lediglich Einsparungen in Höhe von 60 Mio. EUR erwartet. Die Gründe für diese offenbar erfolgte Revision der Schätzungen sind unklar, vor allem deshalb, weil sie nicht mit den guten Fortschritten bei der Anhebung des tatsächlichen Pensionsalters im Einklang zu stehen scheint.“  (Länderbericht Österreich 2015)

Das Sozialministerium weiß selbst nicht, wie die Kommission zu diesen Zahlen kommt: „Für die Haushaltsplanung ist das Bundesministerium für Finanzen zuständig. Die € 420 Millionen wurden vom Finanzministerium errechnet und sind auch für das Sozialministerium nicht nachvollziehbar. Das wurde vom Sozialministerium auch nach Brüssel gemeldet.“ (4339/AB XXV.GP) – Das Finanzministerium scheint in diesem Zusammenhang der Europäischen Kommission entweder etwas vorzuspielen, oder tatsächlich eine verfehlte Politik des Sozialministeriums im Pensionsbereich aufzuzeigen. Jedenfalls liegt damit auf der Hand, dass das Pensionsantrittsalter als Gradmesser über die Wirksamkeit von Maßnahmen im Pensionsbereich, aufgrund statistischer Tricks, für die europäische Kommission keinen Indikator mehr darstellt, sondern nur noch die tatsächlichen budgetären Erfolge ausschlaggebend sind. Weshalb auch im aktuellen Länderbericht für Österreich für 2016 lediglich noch erläutert wird, dass das Pensionsantrittsalter zwar steigt, aber auf positive budgetäre Effekte wird in dem Bericht (mangels ebensolcher) nicht eingegangen. Vielmehr hält die Europäische Kommission fest, dass zur budgetären Nachhaltigkeit des Pensionssystems weitere Einschränkungen bei Frühpensionierungen nötig sind.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

 

1.    Weshalb wurde ursprünglich für 2015 angenommen und der Europäischen Kommission gemeldet, dass die erwarteten Einsparungen aufgrund des steigenden Pensionsantrittsalters nicht wie ursprünglich in der Haushaltsplanung angenommen 420 Millionen Euro, sondern  nur 60 Millionen bringen?

2.    Wurde diese Zahl inzwischen korrigiert?

3.    Wieso wurden hier vom Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz andere Zahlen angenommen, als sie laut Auskunft des Ministeriums vom Bundesministerium für Finanzen an die Europäische Kommission gemeldet wurden?

4.    Wie hoch waren schlussendlich die tatsächlichen Einsparungen, die 2015 durch die verschiedenen Pensionsreformen der letzten Jahre erreicht werden konnten?

5.    Wie beurteilen Sie die Ansicht der EU-Kommission zu den bisherigen Reformen, wonach das Pensionsantrittsalter nicht mehr als Gradmesser für den budgetären Erfolg von gesetzten Maßnahmen im Pensionsbereich taugt?

6.    Welche Empfehlungen des aktuellen Länderberichts und der länderspezifischen Empfehlungen der EU-Kommission sehen Sie durch die Ergebnisse des Pensions"gipfels" als umgesetzt?

7.    Welche Reaktion richten Sie an die EU-Kommission auf diesen aktuellen Länderbericht hin?

8.    Wie erfolgt die Abstimmung der Reaktionen und Maßnahmen als Folge des Länderberichts der EU-Kommission mit dem BMASK?

9.    Wieso wurden in der "Übersicht über die österreichische Haushaltsplanung 2016" keine Maßnahmen zur Umsetzung der Empfehlung "Harmonisierung Pensionsantrittsalter vorziehen und gesetzliches Pensionsalter an Lebenserwartung koppeln" angeführt?

10. Haben Sie im Rahmen des EcoFin-Rates den länderspezifischen Empfehlungen 2015 zugestimmt und damit einerseits einer Koppelung des Pensionsantrittsalter an die Lebenserwartung und einer früheren Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters?

11. Wenn nein, warum nicht?

12. Wenn ja, wieso stimmen Sie solchen Empfehlungen zu, setzen aber keine Schritte z.B. im Rahmen des Pensions"gipfels" um diese Maßnahmen auch tatsächlich umzusetzen?

13. Werden sie sich in Zukunft auf europäischer Ebene gegen die Forderung der EU-Kommission einsetzen, dass es einer Koppelung des Pensionsantrittsalters an die Lebenserwartung und einer frühere Angleichung des Frauenpensionsantrittsalters in Österreich bedarf?

14. Wenn ja, werden sie in Zukunft auch gegen gleichlautende länderspezifische Empfehlungen stimmen?

15. Wenn nein, in welchem zeitlichen Horizont rechnen Sie mit einer Umsetzung dieser länderspezifischen Empfehlungen?