8676/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2016
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Anfrage

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Waffenerwerb durch Asylberechtigte

 

 

Laut gesetzlichen Bestimmungen (WaffG) ist es Personen, die über einen Wohnsitz im Bundesgebiet verfügen, gestattet, - nach Ablauf einer Frist von drei Tagen – auch ohne Waffenbesitzkarte eine Feuerwaffe (Waffen der Kategorie C und D) zu erwerben. Das aktuelle Rechtssystem gibt somit Personen mit einem positiven Asylstatus („Asylberechtigte“) die Möglichkeit, sich in Österreich legal zu bewaffnen.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Inneres folgende

Anfrage

 

1.    Haben Personen mit anerkanntem Asylstatus in Österreich bei berechtigten Gewerbeunternehmen („Waffenhändler“) Waffen gekauft?

2.    Wenn ja, wieviele Personen waren dies (aufgelistet nach Jahren 2012 – 2015)?

3.    Wenn nein, warum gibt es dazu keine Informationen?

4.    Wurde bei Personen mit anerkanntem Asylstatus bei Erwerb einer Schusswaffe der gesetzlichen Registrierungspflicht entsprochen?

5.    Von wem wurden die Registrierungen durchgeführt (bspw. Waffenhändler)?

6.    Welche Waffen wurden bis dato von Asylberechtigten gekauft (klassifiziert nach den jeweiligen Schusswafen Kategorien)?

7.    In welchen Bundesländern wurden wie viele Waffen an Asylberechtigte verkauft?

8.    Welchen gesetzlichen Bestimmungen müssen Asylberechtigte entsprechen, um Waffen (jeweils nach Kategorien) zu erwerben?

9.    Gelten für Asylberechtigte die gleichen Auflagen beim Erwerb einer Schusswaffe wie bei österreichischen Staatsbürgern?