8678/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2016
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Rudolf Plessl und GenossInnen an die Bundesministerin für Inneres

betreffend Private Nutzung von Dienstwaffen

Dem Kurier vom 5.März 2016 war zu entnehmen, dass einige Polizeibeamtinnen ihre „Dienstwaffen jetzt auch privat “ nutzen wollen. In dem Artikel wird die kontrollierte und reglementierte Ausgabe von Waffenpässen kritisiert und auf die Möglichkeit eines „dritten Weges“ hingewiesen - nämlich die Erteilung der Befugnis zum Tragen der Dienstwaffe in der Freizeit durch die jeweiligen Dienststellenkommandantlnnen. Weiters wird auf die daraus resultierende Pflicht zur „in Dienststellung“ für die Beamtinnen hingewiesen. Im heutigen Kurier-Artikel am 16.März 2016 („Waffenpässe für alle Polizisten gefordert“) hat sich die Einschätzung bereits wieder vollkommen geändert.

Daher richten die unterfertigten Abgeordneten in diesem Zusammenhang an die Bundesministerin für Inneres nachstehende

Anfrage:

                        1 Wie viele Genehmigungen durch Dienststellenkommandantlnnen zum privaten Tragen der Dienstwaffe wurden im Zeitraum 2010-2016 erteilt? (Bitte nach Anzahl pro Bundesland und Dienststelle aufschlüsseln)

2.      Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage(n) kann die Erteilung der Genehmigung durch den/die Dienststellenkommandantin/en vorgenommen werden?

3.      Was waren die häufigsten drei Gründe im Zeitraum 2010-2016 für die Erteilung der Genehmigung durch die/den jeweiligen Dienststellenkommandantin/en?

4.      Auf Basis welcher gesetzlichen Grundlage(n) bzw. Vorschriften müssen sich Beamtinnen, die ihre Dienstwaffe auch privat tragen, im Falle ihrer Kenntnisnahme einer Straftat „in Dienst stellen“?

5.      Wie ist der aktuelle Stand der politischen Beratungen und die Umsetzung rechtlicher Schritte zur Vereinheitlichung des Waffenbesitz- & -Führrechts auf europäischer Ebene und mit welchen Verhandlungspunkten und -Positionen hat sich das BMI in diese Verhandlungen seit 2010 eingebracht?

6.      Wurde auf die Thematik (privates Tragen von Dienstwaffen) in den bisherigen Diskussions- und Gesetzgebungsprozessen auf europäischer Ebene bisher schon hingewiesen und mögliche gesamteuropäische Lösungen vorbereitet?

7.      Warum sollte diese Thematik - laut Kurier-Artikel vom 5/3/2016 - vom BMI erst nach Abschluss der Verhandlungen auf Europäischer Ebene „gesondert“ betrachtet und geprüft werden und laut heutigem Kurier-Artikel (16/3/16) - „Waffenpässe für alle Polizisten gefordert“ - wird bereits an einem Gesetzestext im BMI gearbeitet?

8.      Welche Vor- bzw. Nachteile haben die bestehenden Möglichkeiten - Waffenpass bzw. Genehmigung durch die/den Kommandantin/en - und welche Vor-/ Nachteile resultieren daraus für unsere PolizeibeamtInnen?

9.      Wurden bereits Gespräche oder Verhandlungen zum Thema „Dienstwaffennutzung in der Freizeit" mit anderen europäischen Polizeiorganisationen, z.B. im Rahmen der European Firearms Experts (EFE), geführt und gibt es europaweit ähnlich gelagerte Problemlagen in anderen Partnerländern?

a)      Wenn ja, wie ist der aktuelle Stand dieser Abstimmung/Gespräche/ Diskussion?

b)   Wenn nein, warum nicht?

10.  Wie viele Beamtinnen des BMI bzw. der Polizei haben im Zeitraum 2010-2016 für einen Waffenpass angesucht und keine waffenrechtliche Urkunde erhalten? (Bitte jährlich nach Ablehnungen pro Bundesland aufgliedern)

11.  Wie oft haben sich Beamtinnen der Polizei im Zeitraum 2010-2016 selbst „in Dienst gestellt“ um Hilfestellung zu leisten oder Gefahren abzuwehren? (Bitte jährlich nach

Bundeland und Dienststelle aufgliedern)