8679/J XXV. GP

Eingelangt am 16.03.2016
Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Gamon und Kollegen an den Bundesminister für Landesverteidigung und Sport betreffend den praktischen Erfahrungen mit dem BSFG 2013

Die Novelle des Bundessportförderungsgesetzes hat 2013 zu tiefgreifenden Veränderungen in der Sportförderung des Bundes geführt. In den vergangenen zwei Jahren konnten Vereine, Verbände und das Bundesministerium für Landesverteidigung und Sport nun Erfahrungen mit diesem reformierten System sammeln. Der Sport, welcher in hohem Maße vom ehrenamtlichen Engagement der Zivilgesellschaft getragen wird, muss dabei die transparente Verwendung von Steuermitteln mit der unbürokratischen Unterstützung aus dem Ehrenamt verbinden. Hierbei handelt es sich oft um Kleinstbeträge. In der Praxis ist dies keine leichte Aufgabe.
In der 2013 reformierten Sportförderung mussten sich zahlreiche Stakeholder zurechtfinden. Der Reformprozess ist auch 2016 noch nicht abgeschlossen, wichtige Bausteine, wie etwa eine Transparenzdatenbank, warten noch auf ihre Implementierung. Im Anpassungsprozess der letzten Jahre konnten aber sicherlich bereits Verbesserungen und Verbesserungsbedarf festgestellt werden.

Aus diesem Grund stellen die unterfertigten Abgeordneten nachstehende

Anfrage:

1.    Welche Abläufe wurden durch das BSFG 2013 für die Sportverbände und Sportvereine erfolgreich vereinfacht?

2.    Auf welche Schwierigkeiten ist Ihr Ressort, in der Zusammenarbeit mit Verbänden und Vereinen, in der Förderpraxis gestoßen?

3.    Welche grundsätzlichen Unterschiede gibt es zwischen den Aktivitäten der Dachverbände ASKÖ, ASVÖ und Union iSd §3 (12) BSFG und aus welchen Gründen sind drei Dachverbände die sinnvollste Organisationsform der Breitensportförderung?

4.    Welche Daten liegen Ihnen bzgl. der in §3 (12) BSFG vorgeschriebenen Mindestzahl der Mitgliedsvereine und der durch die Dachverbände zu betreuenden Sportarten vor? (Bitte um Aufschlüsselung nach Dachverband)

5.    Warum ist es Ihrer Einschätzung nach sinnvoll, wie in §3 (12) BSFG, den Bundesdachverbänden (welche für den Breitensport zuständig sein sollen) die Betreuung von 75% der Sportarten der Fachverbände (welche für den Spitzensport zuständig sein sollen) vorzuschreiben? Warum erscheint es Ihnen also weniger sinnvoll die Bundesdachverbände als Breitensportverbände nach breitensportspezifischen Kriterien zu definieren?

6.    Warum erhält im Falle der Sportart Fußball ein Bundes-Sportfachverband nach §13 eine Grundförderung seiner Breitensportaktivitäten, obwohl er iSd §3 (12) keine „Sportorganisation gesamtösterreichischer Bedeutung im Breitensport“ ist?

7.    Welche Funktion hat §13 BSFG, wenn darin zwar definiert ist, welche Kriterien eine „Sportorganisation gesamtösterreichischer Bedeutung im Breitensport“ erfüllen muss, aber Ausnahmen ohne weiteres möglich sind?

8.    Die Verwendung von 40% jener Mittel, die der „den Fußball vertretende Bundes-Sportfachverband“ laut §13 (1) BSFG für Breitensportaktivitäten erhält, hat er laut §13 (2) direkt an die Mitgliedvereine weiterzugeben. Wie stellt Ihr Ressort sicher, dass auch die übrigen 60% in „Breitensportaktivitäten“ ankommen und welche Daten liegen Ihnen dazu vor?

9.    §3 (13) BSFG definiert Voraussetzungen für eine Anerkennung als „Sportorganisation gesamtösterreichischer Bedeutung im Leistungssport (Bundes-Sportfachverband)“. Welche Institution befindet über die Anerkennung neuer Fachverbände und wie ist der Prozess einer solchen Anerkennung definiert?

10. Wie und wo sind die in §6 (4) BSFG definierten Struktur- und Strategiepapiere der Bundes-Sportfachverbände einsehbar?

a.    Welchen Zeitraum bilden sie ab?

b.    Wie oft werden sie erneuert?

c.    Von wem werden sie inhaltlich bewertet?

d.    Wie wird ihr Erfolg gemessen?

11. In §7 (2) BSFG wird definiert, dass die Grundförderung des jeweiligen Bundes-Sportfachverbands durch den Bundes-Sportförderungsfonds festgelegt wird und den Grundsätzen der Wirkungsorientierung unterliegt. Von wem werden die Grundsätze der Wirkungsorientierung definiert?

a.    Wie sind sie derzeit ausformuliert?

b.    Von wem werden sie evaluiert?

c.    Welche Konsequenzen sind bei Nichterreichung definiert?

d.    Welche Daten liegen Ihrem Ressort derzeit bzgl. der einzelnen Fachverbände vor?

12. Maßnahmenförderungen im Leistungs- und Spitzensport erfolgen laut §8 (1) jährlich. Erscheint Ihrem Ressort dieser Zeitraum als besonders sinnvoll um Projekte erfolgreich umzusetzen?

a.    Wenn ja, aus welchen Gründen?

b.    Wie erfolgt die Förderung mehrjähriger Projekte?

c.    Wie, von wem und nach welchen Kriterien werden die Maßnahmen- und Projekte evaluiert?

d.    Wie können durch die Fördernehmer Adaptierungen und Optimierungen innerhalb der Projekte vorgenommen werden?

13. Aus §8 (3) und (4) BSFG ergibt sich, dass der BSFF einen jährlichen Förderschwerpunkt mit umfassenden Kriterien, Regelungszielen und Zielerreichungsindikatoren zu erstellen hat. Wie lauten die Förderschwerpunkte einschließlich der Kriterien, Regelungsziele und Zielerreichungsindikatoren für 2014, 2015 und 2016 und wo sind sie für die Öffentlichkeit einsehbar?

14. Aufgrund welcher Überlegungen wurden die Schwerpunkte nach §8 (3) und (4) BSFG gesetzt?

15. Welche Verbände haben 2014 und 2015 aufgrund der nach §8 (3) und (4) BSFG definierten Förderschwerpunkte keine Maßnahmen- und Projektförderung erhalten und aus welchen Gründen?

16. Wie und von wem wird die in §9 (3) BSFG beschriebene Ziel-Mittelrelation evaluiert? Welche Daten liegen Ihrem Ressort dazu vor?

17. Laut §10 (2) BSFG müssen die Verbände eine deskriptive Darstellung der Verwendung der Fördermittel sowie die damit erzielten Erfolge (Sachbericht) vorlegen. Lagen diese Darstellungen 2014 und 2015 termingerecht und vollständig von allen Verbänden vor? Falls nicht, von welchen Fördernehmern wurde die Darstellung nicht im Sinne des BSFG vorgelegt und zu welchen Anpassungen und Konsequenzen führte dies in weiterer Folge?

18. Von wem wurden und werden die in §10 (2) BSFG definierten Darstellungen überprüft, wie und wo sind sie einsehbar?

19. Im Bereich der Maßnahmen- und Projektförderung hat die Darstellung der Verwendung der Fördermittel laut §10 (3) BSFG auch die Darstellung der erzielten Wirkung unter Angabe geeigneter Indikatoren zu enthalten. Wurde dies von allen Fördernehmern vollständig und Termingerecht vorgelegt? Falls nicht, von welchen Fördernehmern wurde diese Darstellung nicht im Sinne des BSFG vorgelegt und zu welchen Anpassungen und Konsequenzen führte dies in weiterer Folge?

20. Wer evaluiert die Wirkindikatoren nach §10 BSFG?

a.    Gibt es einen Re-Check mit den vorgelegten Wirkzielen und Zielerreichungsindikatoren?

b.    Wie wird dies mit dem jährlichen Förderschwerpunkt des BSFF abgeglichen?

21. Wie wird die Erhaltung und Entwicklung eines flächendeckenden Vereinsnetzwerkes im Breitensport iSd §12 (1) BSFG gemessen, bzw. nachgewiesen?

22. Welche Steigerungsraten (Vereinszuwächse) gab es in den vergangenen Jahren bei der Entwicklung eines flächendeckenden Vereinsnetzwerkes im Breitensport iSd §12 (1) BSFG?

23. Welche neuen Zielgruppen iSd §12 (1) BSFG wurden durch welche breitensportlichen Angebote neu erschlossen?

24. Laut §12 (5) BSFG haben die Dachverbände mindestens 40% der Grundförderung an die Mitgliedsvereine weiterzugeben. Das kann laut BSFG in fünf Schwerpunkten erfolgen und es sind dazu interne Richtlinien zu erstellen. Halten Sie es für die effizienteste und effektivste Methode, die Grundförderung, wie im Fall von ASKÖ, ASVÖ und Sportunion, über 27 Stellen (Neun Bundesländer, je drei Dachverbände) auszubezahlen und wenn ja, aus welchen Gründen?

25. Welche Daten stehen Ihrem Ressort über die finanziellen Auswirkungen zur Verfügung, die 27 auszahlende Stellen für die unter §12 (5) BSFG definierten Fördermittel auslösen (bzgl. Personal und Infrastruktur in den Ländern)? Gibt es Richtlinien darüber, wie und auf welche Kostenstellen diese Kosten zu verbuchen sind?

26. Warum gehört „Teilnahme und Durchführung von Wettkämpfen“ zu den zu Breitensportaktivitäten nach §12 (5) BSFG? Welche Konsequenzen hat das für Sportarten, bei denen Wettbewerbe keine Rolle spielen?

27. Wie ist die Partizipation vereinsferner Breitensportler (immerhin 4/5 aller Breitensportler) an der unter §12 (5) BSFG definierte Mittelverwendung definiert?

28.  §13 (1) BSFG wird die „Unterstützung und Durchführung des nationalen Wettkampfbetriebes“ (ÖFB als Breitensportverband) als Breitensport-Aktivität angesehen. Wie ist dieser nationale Breitensport-Wettkampfbetrieb genau definiert, welche Wettbewerbe fallen derzeit darunter?

29. Welche Förderschwerpunkte hat der ÖFB als Breitensportverband im vergangenen Jahr verfolgt und nach welchen Leistungsindikatoren hat er welche Zielkennzahlen nachgewiesen?

30. Wie und nach welchen Kriterien erfolgt die jährliche Maßnahmen- und Projektförderung durch den BSFF nach §15 BSFG?

a.    Welche Schwerpunkte wurden zuletzt gesetzt?

b.    Wie und nach welchen Kriterien wurden sie evaluiert?

c.    Welche Ableitungen und Maßnahmen ergeben sich aus den Ergebnissen dieser Evaluation?

31. Wie koordiniert der BSFF die Programme zur Bewegungsförderung iSd §15 (5) BSFG?

a.    Welche Maßnahmen wurden und werden hierfür gesetzt?

b.    Welche Erfolge wurden erzielt?

c.    Wie wurden sie evaluiert?

d.    Wie wurden diese Programme abgestimmt?

32. Wo ist die in §16 BSFG beschriebene Liste der durch die Vereine eingesetzten Mittel aus dem Bundes-Vereinszuschuss einsehbar?

a.    Wo liegen die Sachberichte der Vereine zur Förderung auf?

33. Wie hat sich der in §17 definierte Finanzbedarf der BSO im Vergleich vor und nach 2013 entwickelt?

34. Welche Aufgaben verblieben bei der BSO nachdem der BSFF 2013 die Abwicklung der Sportförderung übernahm und wie hat sich dies auf die Kostenstruktur der BSO ausgewirkt?

35. Wie viele und welche Institutionen sind zurzeit mit der Kontrolle der widmungsgemäßen Verwendung der Sportfördermittel beschäftigt?

36. In §27 BSFG ist neben der widmungsgemäßen Verwendung der Fördermittel auch die erzielte Wirkung zu evaluieren. Welchen Katalog von Indikatoren verwendet der BSFF dazu?

a.    Von wem wurde dieser Katalog erarbeitet?

b.    Ist er mit den beiden Beiräten (Spitzensport/Breitensport) abgestimmt?

c.    Sind beide Beiräte in die Evaluation eingebunden?

37. Was passiert bei Nichterfüllung der in §27 BSFG definierten die Kriterien zur widmungsgemäßen Verwendung von Sportfördermitteln?

38. Laut §44 BSFG ist eine Sportförderdatenbank einzurichten. Welche Erleichterungen sind mit der Einrichtung dieser Datenbank für die Sportvereine verbunden?

39. Wie ist der Stand der Umsetzung einer Sportförderdatenbank (welche Aufträge wurden bereits ausgeschrieben, mit welchen Zeithorizonten rechnet Ihr Ressort, etc.)?