8711/J XXV. GP

Eingelangt am 17.03.2016
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ANFRAGE

 

des Abgeordneten Erwin Angerer

und weiterer Abgeordneter

an den Bundesminister für Finanzen

betreffend Auswirkungen verzögerter Restrukturierung und des EU-Beihilfenverfahren auf die HAA-Bank

 

 

Seit der offiziellen „Verstaatlichung“ der Hypo Alpe Adria Bank und den darauf aufbauenden Verträgen mit den „Altaktionären“ gilt die Republik Österreich als Alleineigentümerin dieser. Vor allem in den Folgejahren nach der Übernahme der Bank durch die Republik zeigte sich die Hypo-Führung – den Aussagen im Hypo-USA zufolge – bestrebt, Problemgeschäfte und diverse Abbau-Teile in eine eigene Verwertungsgesellschaft auszulagern. Seitens der zuständigen Finanzminister wurden notwendige Restrukturierungsmaßnahmen jedoch verhindert und die Einrichtung einer sogenannten „Bad Bank“ (als separate Abbauholding, siehe beispielsweise Jourfixe vom 01.10.2012) verzögert. Die Verzögerungstaktik der handelnden Minister führte zu einem massiven Schaden der Bank (lt. Gottwald Kranebitter: „Milliardenschaden“) und zu einer besonders schlechten Kommunikationsbasis mit der Europäischen Kommission. Johannes Ditz sagte diesbezüglich im Hypo-UsA am 26.02.2016 aus: „Statt kontrollierter Restrukturierung, wurde eine unkontrollierte, budgetbelastende Zerschlagungsstrategie verfolgt“.

Diese Untätigkeit seitens des BMF, das als Hauptansprechpartner für die EK fungierte, führte schließlich dazu, dass die Europäische Kommission im Jahr 2013 eine sofortige Zerschlagung der Bank forderte. Daraufhin wurde Hypo Alpe Adria Bank AG in Kärnten um € 65,5 Millionen – deutlich unter dem Buchwert - an die Anadi Financial Holdings Pte. Ltd. verkauft. Gegen Ende 2014 wurde beschlossen, die Balkantöchter der Hypo ("SEE-Netzwerk") an den US-Finanzinvestor Advent und die EBRD zu veräußern. Sämtliche Restrukturierungskonzepte und darauf aufbauende Verkaufsverhandlungen (ab 2013) führten aufgrund des straffen Zeitplans, der seitens der EK gesetzt wurde, dazu, dass der Schaden für die Bank nochmals maximiert wurde.

 

Zudem hatte die Entscheidung der EU im Beihilfeverfahren (BLB) vom 25.07.2012 massive Auswirkungen auf die HAA, da die im Zuge der Verstaatlichung gewährten Kredite gegenüber der BayernLB – sog. "Founding Garantien" – in Höhe von € 2,6 Mrd. von der EU als staatliche Beihilfe der Republik Österreich für die BLB gewertet wurde.

 

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Finanzen folgende

 

Anfrage

 

1.     Wie hoch waren jene Erträge/Erlöse, die der Bund seit der Verstaatlichung (bis jetzt) aus etwaigen Haftungsprovisionen, Bürgschaften, Garantien etc. der HAA ziehen konnte (bitte um genaue Auflistung jener Bürgschaften, Garantien, usw. nach Namen und Höhe)?

2.     Wie hoch waren die Buchwerte jener Teile / Töchter der HAA, die im Zeitraum ab der Verstaatlichung bis jetzt veräußert wurden, vor Verkauf?

3.     Wie hoch waren die tatsächlichen Verkaufserlöse dieser?

4.     Ist auszuschließen, dass durch den Verkauf der erwähnten Teile / Töchter der Hypo weiterhin Haftungen für diese bestehen?

5.     Wenn nein, inwiefern bzw. welche?

6.     Welche generellen Auswirkungen hatte die EU-Entscheidung (v. 25.07.2012) auf die Bank?

7.     Welche bilanziellen Auswirkungen hatte die EU-Entscheidung (v. 25.07.2012) auf die Bank?

8.     Welcher Schaden ist der Republik Österreich durch diese Entscheidung entstanden?

9.     Welcher Schaden ist der Bank durch diese Entscheidung entstanden?

10.  Wird die Republik Österreich eine an die BLB gewährte Beihilfe zurückverlangen?

11.  Wenn ja, bis wann ist damit zu rechnen?

12.  Wenn nein, warum nicht?

13.  Sind durch diese Entscheidung (v. 25.07.2012) Forderungen der BLB bzw. der Hypo gegenüber dem Eigentümer – der Republik Österreich – entstanden?

14.  Wenn ja, welche?

15.  Wenn nein, warum nicht?