8715/J XXV. GP

Eingelangt am 17.03.2016
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Anfrage

 

der Abgeordneten Matthias Köchl, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft

betreffend Reduktion reglementierter Gewerbe im Zuge der Transparenzinitiative

BEGRÜNDUNG

 

Transparenz bedeutet, dass allen BürgerInnen – und damit auch den hier vorwiegend betroffenen UnternehmerInnnen - politische Entscheidungen vollständig, nachvollziehbar und öffentlich[1] zur Verfügung stehen.

Demnach bedeutet der Begriff der „Transparenzinitiative“ (diese wurde vom BMWFW als Antwort auf Fragen nach einer Überarbeitung der Gewerbeordnung genannt) einen offen geführten Prozess der Feststellung jener Gewerbe, die auch zukünftig einer gesetzlichen Reglementierung unterliegen sollen. So führte Wirtschaftsminister Dr. Mitterlehner am 22.9.2014 in Anfragebeantwortung 2125/AB aus:

„Gleichzeitig nimmt das Wirtschaftsministerium mit großem Engagement an der Transparenzinitiative im Sinne des Art. 59 der EU-Berufsqualifikationsrichtlinie (RL 2005/36/EG in der Fassung der RL 2013/55/EU) teil, die eine kritische Auseinandersetzung mit reglementierten Berufen mit sich bringt. In diesem Prozess werden die reglementierten Berufe zu nennen und das Erfordernis der Reglementierung zu begründen sein. Diesem Schritt wird eine europaweite Evaluierung folgen, die zeigen wird, ob und gegebenenfalls in welchen Bereichen weitere Maßnahmen zur Erleichterung des Berufsantritts und der Berufsausübung notwendig bzw. zweckmäßig sind.“

Diese „kritische Auseinandersetzung“ dauert damit seit mindestens 18 Monaten an, denn in Anfragebeantwortung 6036 der 25. GP vom 24.9.2015 heißt es:

„Die in der Beantwortung der parlamentarischen Anfrage Nr. 2270/J genannte Transparenzinitiative im Sinne des Art. 59 der Berufsqualifikationsrichtlinie läuft bis Anfang 2016“

Was ist diese vielzitierte Transparenzinitiative, deren positive Wirkung gebetsmühlenartig vorhergesagt wird? Es handelt sich dabei um ein Vorgehen auf Basis von Artikel 59 der neugefassten Berufsqualifikationsrichtlinie (2005/36/EC) – „Mitgliedstaaten für Transparenz und gegenseitige Evaluierung“. Einer Entschließung des Europäischen Parlaments vom 14. Juni 2012 mit der Begründung "Das Europäische Parlament … fordert die Kommission auf, einen Vorschlag für den Transparenzmechanismus … vorzulegen, um die Bereiche auszumachen, in denen die Mitgliedstaaten den Zugang zu reglementierten Berufen auf unverhältnismäßige Weise blockieren" folgte per 2. Oktober 2013 eine „Mitteilung zur Bewertung der nationalen Reglementierungen des Berufszugangs – Arbeitsplan“[2].

Martin Frohn, Referatsleiter des Referats E4, Freizügigkeit von Fachkräften der Europäischen Kommission, führt in einer Präsentation am 14. November 2014 die Ziele der Transparenzinitiative aus. Dort heißt es unter anderem: „Sicherstellen, dass die Berufsregulierung in  den Mitgliedstaaten angemessen ist[3]. Daneben sind europäische Ziele wie „Den Berufszugang zwischen Mitgliedstaaten modernisieren, vereinfachen und verbessern“ enthalten. Auch wird ausgeführt, dass diese Initiative nicht zwangsweise in allen Bereichen eine Deregulierung bedeuten muss. Auch die Europäische Kommission sieht die Gewährleistung des Verbraucherschutzes als eines der zentralen Zielbilder, welche auch eine Regulierung rechtfertigen können.

Wenn mit gewerblichen Tätigkeiten tatsächlich eine Gefahr für die KonsumentInnen respektive deren Geldbörse einhergeht, so muss man über eine Regulierung diskutieren. Auch wenn die Umwelt oder MitarbeiterInnen durch eine unqualifizierte Gewerbeausübung gefährdet werden, machen Zugangsvoraussetzungen Sinn. Allerdings: Neben der Frage, ob die Gewerbeordnung der richtige Ort zum Schutz von Mensch und Umwelt ist, stellt sich auch die Frage nach der Realitätsnähe vieler „Gefährdungspotentiale“ von momentan regulierten Gewerben.

 

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher folgende


ANFRAGE

 

1)    Welche Erkenntnisse und Ergebnisse brachte die oben genannte Transparenzinitiative in Bezug auf die „sicherheitsrelevanten“ Gewerbe (insbesondere §95 GewO)?

 

2)    Welche Erkenntnisse und Ergebnisse brachte die oben genannte Transparenzinitiative in Bezug auf regulierte Gewerbe (insbesondere §94 GewO)?

 

3)    Welche Erkenntnisse und Ergebnisse brachte die oben genannte Transparenzinitiative in Bezug auf Teilgewerbe (insbesondere bezugnehmend auf die Teilgewerbeverordnung)?

 

4)    Welche Maßnahmen und Schritte sind geplant, um dem Ziel der oben genannten Transparenzinitiative: Sicherstellen, dass die Berufsregulierung in  den Mitgliedstaaten angemessen ist[4] zu entsprechen?

 

5)    Welche konkreten Maßnahmen und Deregulierungsschritte planen Sie zur Reduktion der regulierten Gewerbe (bzw. der Teilgewerbe)?

 

a.    Bis Juni 2016

b.    Bis Dezember 2016

c.    Bis Juni 2017

d.    Bis Dezember 2017

 

6)    Wird anhand der Erkenntnisse im Zuge der Datenerhebungen und Analysen zur oben genannten Transparenzinitiative das Teilgewerbe „Änderungsschneiderei“ in ein freies Gewerbe umgewandelt?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

7)    Wird anhand der Erkenntnisse im Zuge der Datenerhebungen und Analysen zur oben genannten Transparenzinitiative das Teilgewerbe „Schleifen von Schneidewaren“ in ein freies Gewerbe umgewandelt?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

8)    Wird anhand der Erkenntnisse im Zuge der Datenerhebungen und Analysen zur oben genannten Transparenzinitiative das Teilgewerbe „Wäschebügeln“ in ein freies Gewerbe umgewandelt?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

9)    Wird anhand der Erkenntnisse im Zuge der Datenerhebungen und Analysen zur oben genannten Transparenzinitiative das Teilgewerbe „Zusammenbau von Möbelbausätzen“ in ein freies Gewerbe umgewandelt?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

 

 

10) Wird anhand der Erkenntnisse im Zuge der Datenerhebungen und Analysen zur oben genannten Transparenzinitiative das Teilgewerbe „Reinigung von Polstermöbeln und nicht fest verlegten Teppichen“ in ein freies Gewerbe umgewandelt?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

11) Wird anhand der Erkenntnisse im Zuge der Datenerhebungen und Analysen zur oben genannten Transparenzinitiative das Teilgewerbe „Nähmaschinentechnik“ in ein freies Gewerbe umgewandelt?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

12) Wird anhand der Erkenntnisse im Zuge der Datenerhebungen und Analysen zur oben genannten Transparenzinitiative das Teilgewerbe „Instandsetzen von Schuhen“ in ein freies Gewerbe umgewandelt?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

13) Wird anhand der Erkenntnisse im Zuge der Datenerhebungen und Analysen zur oben genannten Transparenzinitiative das Teilgewerbe „Gürtel- und Riemenerzeugung sowie Reparatur von Lederwaren und Taschen“ in ein freies Gewerbe umgewandelt?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

14) Wird anhand der Erkenntnisse im Zuge der Datenerhebungen und Analysen zur oben genannten Transparenzinitiative das Teilgewerbe „Friedhofsgärtnerei“ in ein freies Gewerbe umgewandelt?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

15) Wird anhand der Erkenntnisse im Zuge der Datenerhebungen und Analysen zur oben genannten Transparenzinitiative das Teilgewerbe „Entkalken von Heißwasserbereitern“ in ein freies Gewerbe umgewandelt?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

16) Wird anhand der Erkenntnisse im Zuge der Datenerhebungen und Analysen zur oben genannten Transparenzinitiative das Teilgewerbe „Einbau von Radios, Telefonen und Alarmanlagen“ in ein freies Gewerbe umgewandelt?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn nein, warum nicht?

 

17) Wird anhand der Erkenntnisse im Zuge der Datenerhebungen und Analysen zur oben genannten Transparenzinitiative das Teilgewerbe „Anfertigung von Schlüsseln mittels Kopierfräsmaschine“ in ein freies Gewerbe umgewandelt?

a.    Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

b.    Wenn nein, warum nicht?



[1]             „Öffentlichkeit bezeichnet jenen gesellschaftlichen Bereich, der über den privaten, persönlichen, relativ begrenzten Bereich hinausgeht, für die Allgemeinheit offen und zugänglich ist. Öffentlichkeit und damit (…) Transparenz in öffentlichen Angelegenheiten (z. B. auch politischen Entscheidungen) sind eine wichtige Voraussetzung der öffentlichen Kontrolle politischer Macht“: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon; Abgerufen am 18.2.16 von Bundeszentrale für Politische Bildung (D), 2011: http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17947/oeffentlichkeit

[2] und 3:                 http://ec.europa.eu/internal_market/forum/2014/events/professional-qualifications/berlin/presentations/Martin_Frohn.pdf